02. Juni 2016

VGG in Kraft getreten

Am 1. Juni ist das Verwertungsgesellschaftengesetz in Kraft getreten. Es bildet den Rechtsrahmen für die Arbeit von Verwertungsgesellschaften und ersetzt das bisherige Urheberrechtswahrnehmungsgesetz.
Damit geht ein intensiver Prozess zu Ende. Bereits 2010 hatte die GEMA sich mit sieben weiteren europäischen Verwertungsgesellschaften für eine Richtlinie zur Harmonisierung des Wahrnehmungsrechts ausgesprochen und sich seitdem in Brüssel dafür eingesetzt. Für den Vorstandsvorsitzenden der GEMA, Dr. Harald Heker, ist das Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) ein Bekenntnis der Politik zum System der kollektiven Rechtewahrnehmung: „Das neue Gesetz kombiniert europäische Vorgaben mit bewährten Grundprinzipien des Wahrnehmungsrechts. Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie haben wir jetzt einen europaweit einheitlichen Rechtsrahmen für die grenzüberschreitende Lizenzierung. Darüber hinaus sind viele Standards, die bei uns in Deutschland seit Jahrzehnten gelten, in Zukunft für alle EU-Länder verpflichtend.“ Auch Bundesjustizminister Heiko Maas betonte die Bedeutung des VGG für Verwertungsgesellschaften im Rahmen der GEMA-Mitgliederversammlung. Gerade für die GEMA würden europaweit gleiche Wettbewerbsbedingungen und grenzüberschreitende Musiklizenzierung neue Möglichkeiten und Chancen eröffnen: „Ich bin überzeugt, das ist ganz im Sinne der GEMA, die ja sowohl die Reform in Europa als auch die deutsche Umsetzung aktiv mitbegleitet hat. Ich weiß: Nicht alle Wünsche sind in Erfüllung gegangen. Aber ich denke, dass die Ergebnisse eine gute Grundlage für die weitere Arbeit der GEMA sind.“ Besonders positiv sieht Maas die Kooperation der GEMA mit der englischen Verwertungsgesellschaft PRS und der schwedischen STIM im Gemeinschaftsprojekt ICE, International Copyright Enterprise: „Ich finde, das ist ein wichtiger Schritt für mehr paneuropäische Wahrnehmung von Urheberrechten, denn darum geht es und das ist auch die Herausforderung im digitalen Zeitalter.“ Das neue Gesetz macht verschiedene Anpassungen im Regelwerk der GEMA erforderlich, die bereits auf der Mitgliedersammlung vom 25. bis 27. April in Berlin beschlossen wurden. Somit können die Neuerungen für die Mitgliederversammlung 2017 in die Praxis umgesetzt werden. Ebenso entschieden die Mitglieder über die Regelungen zur Vergabe vergütungsfreier Lizenzen für nichtkommerzielle Nutzungen ihrer Werke, die nach dem VGG möglich sein sollen.