GEMA Aufsichtsrat
Der in seiner Zusammensetzung vielleicht kreativste Aufsichtsrat Deutschlands arbeitet ehrenamtlich. Er handelt im Rahmen des Verwertungsgesellschaftengesetzes (VGG) und hat Weisungsrecht gegenüber dem Vorstand. Der Aufsichtsrat bestellt unter anderem den Vorstand, legt Tarife fest bzw. ändert diese und schließt Gesamtverträge mit Musiknutzerinnen und Musiknutzern.
Umfassende Informationen zum GEMA Aufsichtsrat finden Sie im GEMA Jahrbuch.
Berichte aus den Aufsichtsratsitzungen
Einmal pro Jahr berichtet der Aufsichtsrat über die zentralen Themen
Verhaltenskodex
Mit diesem Verhaltenskodex formuliert der GEMA Aufsichtsrat die Grundsätze seiner Amtsführung
Ergänzung zum Verhaltenskodex
Verhaltenspflichten bei der Diskussion von Anträgen des Aufsichtsrats zur Mitgliederversammlung
Aufsichtsratsmitglieder
Komponistinnen und Komponisten

Dr. Ralf Weigand
AR-Vorsitzender

Matthias Hornschuh

Micki Meuser

Dr. Charlotte Seither

Andreas Weidinger

Alexander Zuckowski
Stellvertreterinnen

Anna Depenbusch

Michelle Leonard
Aufsichtsratsmitglieder
Textdichterinnen und Textdichter

Frank Ramond
stellvertretender AR-Vorsitzender

Tobias Reitz

Götz von Sydow

Diane Weigmann
Stellvertreterinnen

Katharina Franck

Anja Krabbe
Aufsichtsratsmitglieder
Verlegerinnen und Verleger

Dr. Götz von Einem
stellvertretender AR-Vorsitzender

Bettina Bonengel

Jörg Fukking

Michael Ohst

Patrick Strauch
Stellvertreterinnen

Elisabeth Dominik
