Anmeldung Ihrer Mitglieder

Die Anmeldung Ihrer Mitglieder ist die entscheidende Voraussetzung, damit Ihre Mitglieder den im Rahmen unserer Gesamtvertragspartnerschaft vereinbarten Nachlass auf Musiknutzungen erhalten können.  

Mitglieder anmelden

Als Verband kennen Sie Ihre Mitglieder. Ohne Ihre Unterstützung im Rahmen der Vertragshilfe und die damit verbundenen Leistungen ist es nicht möglich, dass Ihre Mitglieder von den Vorteilen einer Verbandsmitgliedschaft profitieren. Nur wenn Sie uns rechtzeitig Ihre neuen Mitglieder über das hierfür zu verwendende Meldeformular melden, können wir einen reibungslosen Ablauf bei der Rechnungsstellung und Nachlassgewährung für Ihre Mitglieder sicherstellen. Nach Eintrag der neuen Daten in unserem System kann mit der nächsten Rechnung die Gewährung des Nachlasses auf Musik-Lizenzierungen Ihrer Mitglieder erfolgen. Bitte berücksichtigen Sie, dass bei zu spät gemeldeten Daten rückwirkend kein Nachlass gewährt werden kann. 

Die GEMA behält sich vor, Mitgliedern der jeweiligen Nutzervereinigung keinen Gesamtvertragsnachlass einzuräumen, wenn die Meldung nicht über den hierfür vorgesehenen Kanal verbandsmeldung@gema.de und nicht mit dem entsprechenden Meldeformular eingereicht wird.

Neben der Meldung neuer Mitglieder ist die rechtzeitige Meldung von Datenänderungen wie z.B. Austritte und Änderung der Kontaktdaten Ihrer Mitglieder u.ä. ebenso wichtig.

Datenschutz & Compliance

Die GEMA darf personenbezogene Daten nur verwenden, wenn seitens der Nutzervereinigung bestätigt werden kann, dass eine entsprechende Einwilligung zur Übermittlung dieser Daten an die GEMA vorliegt. Bitte senden Sie uns, wenn noch nicht geschehen, die von Ihnen unterschriebene Datenschutzvereinbarung per PDF an: gesamtvertragspartner@gema.de.

Die GEMA behält sich vor, Mitgliedern der jeweiligen Nutzervereinigung keinen Gesamtvertragsnachlass einzuräumen, wenn keine Datenschutzvereinbarung im Hinblick auf die Übermittlung der personenbezogenen Daten vorliegt.

Wenn Ihre Nutzervereinigung keine personenbezogenen Daten an die GEMA übermittelt, ist der Abschluss der Datenschutzvereinbarung nicht zwingend erforderlich. Wir empfehlen jedoch den Abschluss der Vereinbarung, um in Zweifelsfällen oder bei einer zukünftig erforderlichen Übermittlung personenbezogener Daten sogleich die rechtlichen Erfordernisse erfüllt zu haben.

Der Abschluss einer gesonderten Compliance-Vereinbarung ist aber in jedem Fall erforderlich. Bitte senden Sie auch hier das unterzeichnete Formular an gesamtvertragspartner@gema.de.

Hände tippen auf Laptop-Tastatur, umgeben von digitalen Schloss-Symbolen.

Sicherheit

Die GEMA verfügt über gesicherte Server, bei denen die Übermittlung von Daten im Rahmen einer E-Mail- Kommunikation vor unbefugtem Zugriff von außen besonders geschützt ist. Zusätzlich bieten wir Ihnen an, dass Sie die Mitgliederdaten mit einem Passwort schützen. Für die Übermittlung des Passworts bieten wir Ihnen einen zusätzlichen Übertragungsweg an. Wir empfehlen Ihnen die Nutzung eines Passworts, das Sie auch für alle künftigen Meldungen verwenden.

So geht’s:

  1. Mitgliedermeldeliste (Excel) mit einem Passwort verschlüsseln (Anleitung)
  2. Mitgliedermeldeliste an verbandsmeldung@gema.de senden
  3. Passwort an gema-gsvt-pw@deecoob.com senden

Anmeldeformulare Pauschalvertragspartner

Wenn Sie einen Pauschalvertrag mit der GEMA abgeschlossen haben, über den bestimmte Musiknutzungen abgegolten werden, stehen Ihnen hier die entsprechenden Anmeldeformulare zur Verfügung.

Die schnelle Hilfe!

In unserem Hilfecenter erhalten Sie schnell, einfach und jederzeit die Antwort auf Ihre Frage – ganz ohne Wartezeit.

Schematische Darstellung des Hilfecenters