Anmeldung Ihrer Mitglieder

Mitglieder anmelden
Als Verband kennen Sie Ihre Mitglieder. Ohne Ihre Unterstützung im Rahmen der Vertragshilfe und die damit verbundenen Leistungen ist es nicht möglich, dass Ihre Mitglieder von den Vorteilen einer Verbandsmitgliedschaft profitieren. Nur wenn Sie uns rechtzeitig Ihre neuen Mitglieder über das hierfür zu verwendende Meldeformular melden, können wir einen reibungslosen Ablauf bei der Rechnungsstellung und Nachlassgewährung für Ihre Mitglieder sicherstellen. Nach Eintrag der neuen Daten in unserem System kann mit der nächsten Rechnung die Gewährung des Nachlasses auf Musik-Lizenzierungen Ihrer Mitglieder erfolgen. Bitte berücksichtigen Sie, dass bei zu spät gemeldeten Daten rückwirkend kein Nachlass gewährt werden kann.
Die GEMA behält sich vor, Mitgliedern der jeweiligen Nutzervereinigung keinen Gesamtvertragsnachlass einzuräumen, wenn die Meldung nicht über den hierfür vorgesehenen Kanal verbandsmeldung@gema.de und nicht mit dem entsprechenden Meldeformular eingereicht wird.
Neben der Meldung neuer Mitglieder ist die rechtzeitige Meldung von Datenänderungen wie z.B. Austritte und Änderung der Kontaktdaten Ihrer Mitglieder u.ä. ebenso wichtig.
Formular für Mitgliedermeldung herunterladen und ausfüllen
Für die Mitgliedermeldungen verwenden Sie bitte ausschließlich dieses Formular. Seit dem 01.10.2025 können Meldungen in alten Formularen nicht mehr bearbeitet werden.
Ausgefülltes Formular an GEMA senden
Das ausgefüllte Formular speichern Sie bitte mit Verbandsnamen und Datum ab (musterverband26012026.xlsx) und senden es an verbandsmeldung@gema.de
Datenschutz & Compliance
Die GEMA darf personenbezogene Daten nur verwenden, wenn seitens der Nutzervereinigung bestätigt werden kann, dass eine entsprechende Einwilligung zur Übermittlung dieser Daten an die GEMA vorliegt. Bitte senden Sie uns, wenn noch nicht geschehen, die von Ihnen unterschriebene Datenschutzvereinbarung per PDF an: gesamtvertragspartner@gema.de.
Die GEMA behält sich vor, Mitgliedern der jeweiligen Nutzervereinigung keinen Gesamtvertragsnachlass einzuräumen, wenn keine Datenschutzvereinbarung im Hinblick auf die Übermittlung der personenbezogenen Daten vorliegt.
Wenn Ihre Nutzervereinigung keine personenbezogenen Daten an die GEMA übermittelt, ist der Abschluss der Datenschutzvereinbarung nicht zwingend erforderlich. Wir empfehlen jedoch den Abschluss der Vereinbarung, um in Zweifelsfällen oder bei einer zukünftig erforderlichen Übermittlung personenbezogener Daten sogleich die rechtlichen Erfordernisse erfüllt zu haben.
Der Abschluss einer gesonderten Compliance-Vereinbarung ist aber in jedem Fall erforderlich. Bitte senden Sie auch hier das unterzeichnete Formular an gesamtvertragspartner@gema.de.
Datenschutzvereinbarung
- Herunterladen
- Unterschreiben
- Per E-Mail an gesamtvertragspartner@gema.de
Compliance-Vereinbarung
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- Unterschreiben
- Per E-Mail an gesamtvertragspartner@gema.de

Sicherheit
Die GEMA verfügt über gesicherte Server, bei denen die Übermittlung von Daten im Rahmen einer E-Mail- Kommunikation vor unbefugtem Zugriff von außen besonders geschützt ist. Zusätzlich bieten wir Ihnen an, dass Sie die Mitgliederdaten mit einem Passwort schützen. Für die Übermittlung des Passworts bieten wir Ihnen einen zusätzlichen Übertragungsweg an. Wir empfehlen Ihnen die Nutzung eines Passworts, das Sie auch für alle künftigen Meldungen verwenden.
So geht’s:
- Mitgliedermeldeliste (Excel) mit einem Passwort verschlüsseln (Anleitung)
- Mitgliedermeldeliste an verbandsmeldung@gema.de senden
- Passwort an gema-gsvt-pw@deecoob.com senden