Notenkopien in Kindertageseinrichtungen und Musikschulen

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Notenkopien in Kindertageseinrichtungen

Jetzt einfach und günstig Pauschallizenzen erwerben

Gemeinsam zu musizieren und zu singen macht Spaß und fördert die Entwicklung von Kindern. Deshalb gehört Musik zum festen Programm von Kindertageseinrichtungen. Viele Einrichtungen binden die Eltern in die musikalische Erziehung der Kinder mit ein und möchten diesen Kopien der Lieder und Noten mit nachhause geben.

Damit Erzieherinnen und Erzieher Liedtexte und Noten einfach und legal für Eltern kopieren können, gibt es ein spezielles Angebot: Die GEMA bietet im Auftrag der Verwertungsgesellschaft Musikedition Kommunen pauschale Kopierlizenzen für Kindertageseinrichtungen an. Damit hat die VG Musikedition eine kostengünstige Ausnahmeregelung speziell für pädagogische Zwecke geschaffen. Mit den kopierten Noten und Texten können Eltern ganz einfach mit ihren Kindern zuhause üben und gemeinsam singen.
 

So funktioniert's

Die Noten- und Liedtextkopien für Kinderkrippen, Kindergärten und Schulhorte können Sie einfach und bequem  anmelden. Es ist möglich, eine Liste mit mehreren Einrichtungen in einem Vorgang anzumelden. Hier finden Sie auch eine Preisübersicht.

Wichtiger Hinweis:
Die GEMA hat mit den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg und Hamburg Pauschalverträge geschlossen. Kindertageseinrichtungen in diesen Bundesländern müssen ihre Kopien nicht separat bei der GEMA anmelden.

Häufige Fragen und Antworten

Was kostet das Kopieren von Noten und Liedtexten pro Jahr?

Wir bieten Ihnen folgende pauschale Jahreslizenzen  an:
(Preise Stand 01.01.2024)

Jährliches
Kontingent
Pauschalbetrag
pro Einrichtung
Pauschalbetrag mit 20 % Nachlass
bis 500 Kopien
79,50 € (netto) pro Jahr
63,60 €
bis 1.000 Kopien
159,- € (netto) pro Jahr
127,20 €
bis 1.500 Kopien
238,50 € (netto) pro Jahr
190,80 €
bis 2.000 Kopien
318,- € (netto) pro Jahr
254,40 €
bis 2.500 Kopien
397,50 € (netto) pro Jahr
318,00 €
Je weitere 500 Kopien
79,50 € (netto) pro Jahr
63,60 €
Als Mitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, des Deutschen Städtetags, des Deutschen Landkreistags, der Evangelische Kirche Deutschland und dem Verband der Diözesen erhalten Sie zusätzlich einen Nachlass von 20 Prozent auf den jährlichen Pauschalbetrag. Bitte geben Sie Ihre Mitgliedschaft im Online-Formular unter „Gesamtvertragspartner“ an.

Wir bieten Ihnen individuelle Jahrespauschalen für die Kopien der Kindertageseinrichtungen an. Diese sind in 500er Schritten gestaffelt und können je nach Bedarf der einzelnen Einrichtung im Paket erworben werden. Die Kopien berechnen wir pro Seite. Die Anzahl der Lieder bzw. Liedtexte pro Kopie ist dabei nicht relevant.

Siehe auch „Was kostet das Kopieren von Noten und Liedtexten pro Jahr?“

Jährliches
Kontingent
Pauschalbetrag
pro Einrichtung
Pauschalbetrag mit 20 % Nachlass
bis 500 Kopien
70,00 € (netto) pro Jahr
56,00 €
bis 1.000 Kopien
140,00 € (netto) pro Jahr
112,00 €
bis 1.500 Kopien
210,00 € (netto) pro Jahr
168,00 €
bis 2.000 Kopien
280,00 € (netto) pro Jahr
224,00 €
bis 2.500 Kopien
350,00 € (netto) pro Jahr
280,00 €
Je weitere 500 Kopien
70,00 € (netto) pro Jahr
56,00 €
Einrichtungen, die zu einem Verband mit bestehendem Gesamtvertrag gehören, erhalten zudem einen Nachlass von 20 Prozent. Dazu gehören der Deutschen Städte- und Gemeindebund, der Deutschen Städtetag, der Deutsche Landkreistag, die Evangelische Kirche Deutschland und der Verband der Diözesen.
Kopien für Kindertageseinrichtungen können Sie einfach hier anmelden. Wir senden Ihnen dann so schnell wie möglich ein Vertragsangebot zu.
Als Mitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, des Deutschen Städtetags, des Deutschen Landkreistags, der Evangelische Kirche Deutschland und dem Verband der Diözesen erhalten Sie zusätzlich einen Nachlass von 20 Prozent auf den jährlichen Pauschalbetrag. Bitte geben Sie Ihre Mitgliedschaft im Online-Formular unter „Gesamtvertragspartner“ an.
Die GEMA hat mit den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg und der Freien und Hansestadt Hamburg Pauschalverträge geschlossen. Kindertageseinrichtungen in diesen Bundesländern müssen ihre Kopien nicht separat bei der GEMA anmelden. Damit entsteht für die Einrichtungen keinerlei Kosten- und Verwaltungsaufwand.
Geschützt im Sinne des Urheberrechts sind alle musikalischen Werke, deren Urheber (Komponisten, Texter, Bearbeiter) vor weniger als 70 Jahren verstorben sind. Auch Neubearbeitungen oder Arrangements bereits freier Werke sind urheberrechtlich geschützt. Viele Kinder-, Weihnachts- und Volkslieder wurden beispielsweise bearbeitet oder neu arrangiert und sind daher, in diesen Versionen, geschützt.
Mit einem Jahresvertrag mit der GEMA können Kindertageseinrichtungen Lieder, Liedtexte und Noten in der vereinbarten Anzahl kopieren. Diese Kopien dürfen Kinder, Erzieher und Mitarbeiter verwenden und auch an Eltern weitergegeben werden. Öffentliche Aufführungen sind ebenfalls möglich. Von Aufführungen ausgenommen sind lediglich Kopien mehrstimmigen Chorgesangs. Dieser spielt in Kinderkrippen, Kindergärten oder Schulhorten aber in der Regel keine Rolle.
Im Vertrag enthalten ist die Nutzung „technischer Hilfsmittel“, beispielsweise wenn Noten auf digitalen Displays genutzt oder mit einem Beamer projiziert werden. Die Anzahl der Teilnehmer entspricht dann der Anzahl der verwendeten Kopien.
Die gesetzliche Grundlage ist das Urheberrechtsgesetz, § 53 Abs. 4a. Demnach dürfen Kopien nur mit Zustimmung des Urhebers bzw. Rechteinhabers hergestellt und genutzt werden. Im Gegensatz zu Tonträgern und Büchern sind Privatkopien von Noten nicht erlaubt. Auch gemeinfreie Werke dürfen aufgrund des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) unter Umständen nicht kopiert werden.
Die VG Musikedition ist eine Verwertungsgesellschaft, die im Namen ihrer Mitglieder (Verlage, Komponisten, Textdichter und Herausgeber) unter anderem zahlreiche grafische Vervielfältigungsrechte, gesetzliche Vergütungsansprüche  sowie die Rechte  an wissenschaftlichen Ausgaben und Erstausgaben wahrnimmt. Damit haben Musiknutzer die Möglichkeit, geschützte Werke auf einfache Art und Weise legal zu verwerten.
In Deutschland vertritt die GEMA rund 90.000 Mitglieder. Dazu zählen Komponisten, Textdichter und Musikverleger. Die GEMA unterstützt die Verwertungsgesellschaft Musikedition bei der Lizenzierung der Notenkopien. Die Lizenzeinnahmen der Notenkopien ermöglichen, dass Musikschaffende für ihre Arbeit an Kinderliedern entlohnt werden.

Nein, das Singen und Musizieren der Kinder in der Kindertageseinrichtung während der Betreuung ist nicht öffentlich und damit nicht lizenzpflichtig.

Planen Sie Musik z.B. beim Zuckertütenfest, einem Mitmachkonzert oder einem Kindergartenfest zu nutzen? Denken Sie daran, dass Sie diese Veranstaltungen anmelden müssen. Am einfachsten nutzen Sie hierzu unser Onlineportal.

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Notenkopien in Musikschulen

Grundsätzlich gilt in Deutschland gemäß § 53 Abs. 4 UrhG ein Fotokopierverbot für Noten. Allerdings besteht für Musikschulen die Möglichkeit, durch Abschluss eines einfachen Lizenzvertrages Fotokopien von Noten und Liedtexten herzustellen und zu verwenden. Die VG Musikedition als Rechteinhaber kommt damit dem Wunsch vieler Musikschulen nach, eine legale und den Anforderungen der Praxis entsprechende Ausnahmeregelung vom gesetzlich verankerten absoluten Fotokopierverbot zu ermöglichen. Zur Abwicklung der Rechteeinräumung hat die VG Musikedition die GEMA beauftragt.

Tarifinformationen der Verwertungsgesellschaft VG Musikedition

Fragebögen zur Anmeldung

Musikschulen erfüllen eine wichtige kultur- und bildungspolitische Aufgabe. Entscheidend für Erfolg, Motivation und Spaß beim Erlernen eines Instruments ist das geeignete Notenmaterial. Das folgende Video zeigt auf welchem Weg und unter welchen Bedingungen es möglich ist, Noten legal zu kopieren.

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Häufige Fragen und Antworten

Die Jahreslizenzvergütung beträgt EUR 18,03 je Schüler.
Als Mitglied des Deutschen Tonkünstlerverbands, des Bundesverband der freien Musikschulen, des Verbands deutscher Musikschulen, des Verbands der Diözesen und der Evangelischen Kirche Deutschlands erhalten Sie zusätzlich einen Nachlass von 20 Prozent auf den jährlichen Pauschalbetrag. Bitte geben Sie Ihre Mitgliedschaft im Online-Formular unter „Gesamtvertragspartner“ an.
Es bestehen Rahmenpauschalverträge mit dem Verband deutscher Musikschulen (VdM) und dem Bundesverband der Freien Musikschulen (bdfm), denen die jeweiligen Verbandsmitglieder beitreten können. Detaillierte Informationen hinsichtlich Beitrittsmodalitäten, Tarifen etc. erhalten Sie direkt bei den Geschäftsstellen der beiden Verbände.
Geschützt im Sinne des Urheberrechts sind alle musikalischen Werke, deren Urheber (Komponisten, Texter, Bearbeiter) vor weniger als 70 Jahren verstorben sind. Auch Neubearbeitungen oder Arrangements bereits freier Werke sind urheberrechtlich geschützt. Viele Kinder-, Weihnachts- und Volkslieder wurden beispielsweise bearbeitet oder neu arrangiert und sind daher, in diesen Versionen, geschützt.
Mit einem Jahresvertrag mit der GEMA können Mitarbeiter und Lehrkräfte einer Musikschule Kopien von Noten, auch Digitalisate anfertigen und an Schüler der Musikschule zu deren alleinigen Gebrauch weitergeben.
Die gesetzliche Grundlage ist das Urheberrechtsgesetz, § 53 Abs. 4a. Demnach dürfen Kopien nur mit Zustimmung des Urhebers bzw. Rechteinhabers hergestellt und genutzt werden. Im Gegensatz zu Tonträgern und Büchern sind Privatkopien von Noten nicht erlaubt. Auch gemeinfreie Werke dürfen aufgrund des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) unter Umständen nicht kopiert werden.
Die VG Musikedition ist eine Verwertungsgesellschaft, die im Namen ihrer Mitglieder (Verlage, Komponisten, Textdichter und Herausgeber) unter anderem zahlreiche grafische Vervielfältigungsrechte, gesetzliche Vergütungsansprüche  sowie die Rechte  an wissenschaftlichen Ausgaben und Erstausgaben wahrnimmt. Damit haben Musiknutzer die Möglichkeit, geschützte Werke auf einfache Art und Weise legal zu verwerten.
In Deutschland vertritt die GEMA rund 90.000 Mitglieder. Dazu zählen Komponisten, Textdichter und Musikverleger. Die GEMA unterstützt die Verwertungsgesellschaft Musikedition bei der Lizenzierung der Notenkopien. Die Lizenzeinnahmen der Notenkopien ermöglichen, dass Musikschaffende für ihre Arbeit entlohnt werden.

Häufige Fragen und Antworten

In Deutschland vertritt die GEMA rund 80.000 Mitglieder. Dazu zählen Komponisten, Textdichter und Musikverleger. Die GEMA unterstützt die Verwertungsgesellschaft Musikedition bei der Lizenzierung der Notenkopien. Die Lizenzeinnahmen der Notenkopien ermöglichen, dass Musikschaffende für ihre Arbeit entlohnt werden.

So funktioniert`s

Die Noten- und Liedtextkopien für Kinderkrippen, Kindergärten und Schulhorte können Sie einfach und bequem  anmelden. Es ist möglich, eine Liste mit mehreren Einrichtungen in einem Vorgang anzumelden. Hier finden Sie auch eine Preisübersicht.

Wichtiger Hinweis:
Die GEMA hat mit den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg und Hamburg Pauschalverträge geschlossen. Kindertageseinrichtungen in diesen Bundesländern müssen ihre Kopien nicht separat bei der GEMA anmelden.

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