Netto
Umstellung Berechnungsgrundlage auf Nettowerte
Für Musiknutzungen ab dem 01.01.2023 werden tarifübergreifend Abfragen wie Eintritt oder Umsatz von Bruttowerten auf die Abfrage von Nettowerten umgestellt. Die Umstellung erfolgt aufgrund von rechtlichen Vorgaben und für eine einheitliche, transparente Handhabung.
Weg von den Bruttowerten hin zu den Nettowerten.
Haben Sie Musiknutzungen für 2023 angemeldet?
Oder haben Sie einen Vertrag mit uns?
Dann prüfen Sie unbedingt, ob der Tarif zur Musiknutzung unter die unten genannten Tarife fällt. Wenn ja, benötigen wir von Ihnen über das Onlineportal eine Änderung der von Ihnen gemeldeten Werte.
Wie berechnen sich die Nettowerte?
Für Ihre Nettowerte ziehen Sie einfach von Ihren Eintrittsgeldern bzw. Ihrem Umsatz oder Aufwand für die Musikdarbietungen die für Sie gültige Umsatzsteuer und die Vorverkaufs- oder Systemgebühren ab.
Nachfolgend finden Sie alle betroffenen Tarife für 2023 als PDF sowie Rechenbeispiele.