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Filmvorführungen

Tarif  für die Wiedergabe von Werken des GEMA-Repertoires bei Tonfilmvorführungen (Tarif T)

Die Vergütungssätze T gelten für Musikwiedergaben bei einzelnen Tonfilmvorführungen, unabhängig von der Art des Filmes (z. B. Spielfilm oder Kurzfilm). Die Vergütungssätze gelten für die Vorführung von Stummfilmen mit Livemusik, soweit es sich nicht um eine orchestrale oder konzertante Musikdarbietung handelt.

Was kann ich z. B. mit diesem Tarif anmelden?

  • Einzelne Filmvorführungen von Kommunen, Kirchen, Einrichtungen der Jugendhilfe

Melden Sie Ihre Musiknutzung ganz einfach im Onlineportal an

  1. Den Preis für Ihre Filmvorführung ermitteln

  2. Im Onlineportal einloggen/registrieren

  3. Daten eingeben und Anmeldung abschließen

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