
Weiterleitung in Hotelzimmer u. Ä.
Tarif für die Weiterleitung von Musik durch eine Verteileranlage an Empfangsgeräte in Hotels, Pensionen, Gasthöfen etc. (Tarif WR-S 1)
 
Der Tarif WR-S 1 gilt für die Musiknutzung durch Sendung i. S. von § 20 i. V. mit § 15 Abs. 2 und 3 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG), soweit nicht spezielle Tarife anzuwenden sind. Dabei ist es unerheblich, ob das Eingangssignal über Kabel, Satellit oder Antenne empfangen wird. Der Tarif WR-S 1 gilt nicht für das Betreiben von Gemeinschaftsantennenanlagen.
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