Tarif für Konzerte der Ernsten Musik (Tarif E)
Die Vergütungssätze E finden für Wiedergaben von Werken der ernsten Musik Anwendung.
Dieser Tarif gilt z. B. für:
- Konzert mit überwiegend Werken der Ernsten Musik
- E-Konzerte
- Chorkonzerte mit überwiegend Werken der Ernsten Musik