Tarif für Unterhaltungs- und Tanzmusik mit Tonträgerwiedergabe mit Veranstaltungscharakter (Tarif M-V)
Die Vergütungssätze M-V finden - unabhängig von der Art der Veranstaltung und unabhängig in welchem Zusammenhang die Musikwiedergabe stattfindet - für einzelne Wiedergaben mit Tonträgern mit Veranstaltungscharakter Anwendung.
Dieser Tarif gilt z. B. für Veranstaltungen mit Tonträgerwiedergaben:
- Bälle, Vereinsfeste, Vereinsbälle
- Bunte Abende
- Karnevalssitzungen, Prunksitzungen, Faschingsball, Inthronisation, Kinderfasching
- Zeltfestveranstaltungen, Bierzelte, Kirchweih, Kirmes, Kerve
- Umzüge mit Lautsprecherwagen
- Tanzveranstaltungen
- Modenschauen