Audiovisuelle Produktionen
Tarif für die Vervielfältigung/Verbreitung audiovisueller Produktionen, z. B. Industriefilme (Tarif T-W-AV)
Tarif für die Vervielfältigung/Verbreitung audiovisueller Produktionen gleichwie auf welchen Bildtonträger mit Werken des GEMA Repertoires für Tonbildschauen, Multivisionsschauen, Industriefilme, Lehr-, Fortbildungs- und Aufklärungsfilme und deren öffentliche Vorführung/Wiedergabe in unentgeltlichen Vorstellungen sowie deren öffentliche Zugänglichmachung im Internet und Wiedergabe der öffentlichen Zugänglichmachung.
Die Vergütungssätze T-W-AV gelten für die Vervielfältigung von Werken des GEMA Repertoires zur Herstellung der vorgenannte Filme, deren Vorführung bzw. öffentliche Wiedergabe sowie deren öffentliche Zugänglichmachung im Internet.