Tarif für die Wiedergabe von Werken des GEMA-Repertoires bei Tonfilmvorführungen (Tarif T)
Die Vergütungssätze T gelten für Musikwiedergaben bei einzelnen Tonfilmvorführungen, unabhängig von der Art des Filmes (z. B. Spielfilm oder Kurzfilm). Die Vergütungssätze gelten nicht für die Wiedergabe von Live-Musik (z. B. bei Stummfilmen).
Dieser Tarif gilt z. B. für:
- Einzelne Filmvorführungen von Kommunen, Kirchen, Einrichtungen der Jugendhilfe