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Die Vergütungssätze T gelten für Musikwiedergaben bei einzelnen Tonfilmvorführungen, unabhängig von der Art des Filmes (z. B. Spielfilm oder Kurzfilm). Die Vergütungssätze gelten nicht für die Wiedergabe von Live-Musik (z. B. bei Stummfilmen).
Dieser Tarif gilt z. B. für:
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