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Bitte beachten Sie aus aktuellem Anlass, dass staatliche Unterstützungsleistungen und öffentliche Förderungen gegenüber Veranstaltern von Konzerten, Festivals etc. (insbesondere sog. Corona-Hilfen) als „sonstige geldwerte Vorteile“ (siehe Ziff. II. 2.3 des Tarifs U-K) Teil der Berechnungsgrundlage für die Ermittlung des Kartenumsätze nach Ziff. 2.1 sind, wenn die Unterstützungsleistung einer bestimmten Veranstaltung zugeordnet ist. Bitte geben Sie vor Beginn der Veranstaltung gegenüber der GEMA an, ob und in welcher Höhe Einnahmen durch solche Unterstützungsleistungen erzielt werden.
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