Tarif WR-KS-F
Die Vergütungssätze gelten für die Wiedergabe von Werken des GEMA-Repertoires in Fitness- und Gesundheitskursen mit Musik.
Dieser Tarif gilt z. B. für
Eine geplante Musiknutzung muss im Vorfeld bei der GEMA angemeldet werden. Mit der anschließenden Bezahlung der Urhebervergütung besitzen Sie die Lizenz der GEMA zur Musiknutzung. Hierzu stehen für die unterschiedlichen Arten der Musiknutzung verschiedene Tarife zur Verfügung.
Die Urhebervergütung leitet die GEMA an ihre Mitglieder - den Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern - weiter.
Post: GEMA, 11506 Berlin
Tel.: +49 (0) 30 588 58 999
Telefax: +49 (0) 30 212 92 795
E-Mail: kontakt@gema.de