Tarif für die Weiterleitung von Musik durch eine Verteileranlage an Empfangsgeräte in Hotels, Pensionen, Gasthöfen etc. (Tarif WR-S 1)
Der Tarif WR-S 1 gilt für die Musiknutzung durch Sendung i. S. von § 20 i. V. mit § 15 Abs. 2 und 3 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG), soweit nicht spezielle Tarife anzuwenden sind. Dabei ist es unerheblich, ob das Eingangssignal über Kabel, Satellit oder Antenne empfangen wird. Der Tarif WR-S 1 gilt nicht für das Betreiben von Gemeinschaftsantennenanlagen.
Dieser Tarif gilt z. B. für:
- Hotels
- Pensionen
- sonstige Beherbergungsbetriebe
- Ferienwohnungen, Ferienhäuser