Die Vergütungssätze WR-SC gelten für Musikwiedergaben in Swingerclubs, FKK-Clubs, Laufhäusern, Bordellen und ähnlichen Betrieben. Die Vergütungssätze WR-SC gelten nicht für Live-Musik-Aufführungen und nicht für Filmvorführungen.
Dieser Tarif gilt z. B. für:
- Swingerclub
- Saunaclub
- FKK-Club
- Laufhaus
- Bordell