
Musikkneipen, Clubs und Diskotheken
Die Vergütungssätze M-CD finden bei Musikwiedergaben mittels Tonträgern in Musikkneipen, Clubs, Diskotheken und ähnlichen Betrieben Anwendung, die über die reine Hintergrundmusik hinausgeht.
Was kann ich z. B. mit diesem Tarif anmelden?
GEMA will significantly reduce the commission on settlements from abroad
- For France, Italy, Spain, the Netherlands, Poland, Denmark, Czech Republic, Belgium, Sweden, Canada, Japan and South Korea, the foreign commission will be Musikkneipen, Themenkneipen
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Clubs
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Bars, Pubs
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Diskotheken
From 1 January 2026, GEMA will significantly reduce the commission on settlements from abroad:
Musik per Formular anmelden
Um Ihre Musik anzumelden, füllen Sie bitte unser Formular aus und schicken es an kontakt@gema.de.
Im Onlineportal finden Sie Ihr persönliches Kundenkonto und viele weitere nützliche Funktionen. Sie können damit z. B. Ihre Daten und Ihren Vertrag verwalten oder Veranstaltungen anmelden. Sobald Ihre Anmeldung bearbeitet ist, sehen Sie diese auch im Onlineportal.
FAQs
Werden im Ausnahmefall Veranstaltungen/Öffnungstage mit einem höheren Netto-Eintrittsgeld durchgeführt, als dies vertraglich geregelt ist, werden diese Veranstaltungen/Öffnungstage zusätzlich nach den Vergütungssätzen M-V lizenziert, wobei sich das für den Tarif M-V zu berücksichtigende Netto-Eintrittsgeld aus der Differenz des tatsächlichen Netto-Eintrittsgeldes und dem vertraglich nach den Bedingungen der Vergütungssätze M-CD II geregelten, durchschnittlichen, wöchentlichen Netto-Eintrittsgeld bemisst.
Der Ausnahmefall ist auf 6 Veranstaltungen im Kalenderjahr begrenzt. Darüber hinaus gehende Veranstaltungen werden entsprechend der Vergütungssätze M-V mit dem tatsächlichen Netto-Eintrittsgeld lizenziert.
Beispiel für eine Tarifberechnung gem. M-V bei erhöhtem Netto-Eintrittsgeld in M-CD II. 2:
- Bestehender Vertrag gem. M-CD II. 2: Netto-Eintritt Freitag 5 Euro, Samstag 7 Euro = 12 Euro
- = 6 Euro durchschnittliches, wöchentliches Netto-Eintrittsgeld
- Erhöhtes Netto-Eintrittsgeld: Samstag 8 Euro
- Berechnung gem. M-V: Da das erhöhte Netto-Eintrittsgeld von 8 Euro über dem gem. M-CD II. 2 bereits lizenzierten, durchschnittlichem Netto-Eintrittsgeld von 6 Euro liegt, muss diese Veranstaltung/Öffnungstag gem. M-V mit einem Netto-Eintrittsgeld in Höhe von 2 Euro gemeldet/nachlizenziert werden.