
Hintergrundmusik mit Tonträgern
Tarif für Unterhaltungs- und Tanzmusik mit Tonträgerwiedergabe (Tarif M-U)
 
Die Vergütungssätze M-U finden für Wiedergaben von Hintergrundmusik mit Tonträgern Anwendung.
Was kann ich z. B. mit diesem Tarif anmelden?
- Tombolaveranstaltungen im Freien
- Verkaufsstellen des ambulanten Gewerbes
- Schaustellerbetriebe
- Züge (Tanz- und Gesellschaftswagen)
- Gastronomische Betriebe
- Aufenthaltsräume, Warteräume
- Kurgärten und Strandpromenaden
- Eisbahnen, Rollschuhbahnen, Inlineskatingbahnen, Kletterhallen
- Fitnessstudios, Sportstudios
- Spielhallen
- Schwimmbäder, Freizeitbäder, Saunabäder
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	Einzelhandel (Ladengeschäfte), Boutiquen, Friseursalons, Banken, Praxen 
- Passagen und Parkflächen
- Werkräume und Büros
Melden Sie Ihre Musiknutzung ganz einfach im Onlineportal an
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