
Table-Dance-Lokale u. Ä.
Tarif für regelmäßige Musikwiedergaben mittels Tonträgern in Table-Dance-Lokalen, Striptease-Lokalen usw. (Tarif WR-N)
Die Vergütungssätze WR-N finden für Musikwiedergaben mittels Tonträgern in Table-Dance-Bars, Striptease-Lokalen und ähnlichen Einrichtungen Anwendung.
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FAQs
Die Vergütungssätze WR-N gelten auch dann, wenn gelegentlich bzw. teilweise Livemusikveranstaltungen zum Einsatz kommen, soweit diese sich nicht als Konzertveranstaltungen im Sinne der Vergütungssätze U-K darstellen. Es erfolgt in diesem Fall keine kumulative Berechnung der Tarife U-V und WR-N.
Die Vergütungssätze WR-N gelten auch dann, wenn gelegentlich zusätzlich Musikdarbietungen mittels Wiedergabe von Bildtonträgern erfolgen.
In Eintrittsgeldern enthaltene Getränkegutscheine werden dann nicht als Eintrittsgeld berücksichtigt, soweit der Getränkegutschein nicht personengebunden und frei einlösbar auf das gesamte Getränkeangebot ist.