Eine Person schreibt mit einem Stift auf einem Papier.

Die Anteilsprüfung bei der Bearbeitung eines freien Werks

Sie können für urheberrechtlich schutzfähige Werke, in denen Sie bestehende urheberrechtlich freie Werke ganz oder in Ausschnitten nutzen, bei uns die Registrierung

  • als urheberrechtlich schutzfähige Bearbeitung,

  • mit einem halben Komponistenanteil oder

  • als eigenständige Komposition

prüfen lassen. 

Melden Sie die Werke zunächst als Bearbeitungen freier Werke an

Nutzen Sie freie Werke ganz oder in Ausschnitten für eigene Werke, melden Sie das Werk zunächst als Bearbeitung eines urheberrechtlich freien Werkes an. Falls Sie wünschen, dass im zweiten Schritt ein höherer Anteil am Werk von uns geprüft wird, stellen Sie einen Antrag an unsere Abteilung Musikdienst und Gremienarbeit. Den ggf. höheren Anteil hinterlegen wir nach der Prüfung in der Werkregistrierung.

Wichtige Informationen zur Anteilsprüfung

Bitte beachten Sie, dass wir Ihren Antrag nur prüfen können, sofern die Werke angemeldet und registriert sind. 

Senden Sie Ihren Antrag – mit Werknummern sowie der beantragten Anteilshöhe – bitte an musikdienst@gema.de

Fügen Sie Ihrem Antrag bitte einen Notenbeleg Ihrer Werkanmeldung, den Notenbeleg des verwendeten Originals sowie – soweit vorhanden – eine Aufnahme bei. Sofern Sie verschiedene freie Originalwerke bearbeitet oder nur Ausschnitte aus umfangreichen Originalwerken benutzt haben, geben Sie bitte die Quellenstellen der benutzten Werke mit an. Bitte senden Sie uns möglichst alle Belege per E-Mail. 

Hier finden Sie weitere Informationen zur Registrierung schutzfähiger Bearbeitungen. 

Die schnelle Hilfe!

In unserem Hilfecenter erhalten Sie schnell, einfach und jederzeit die Antwort auf Ihre Frage – ganz ohne Wartezeit.

Schematische Darstellung des Hilfecenters