19. Dezember 2018

Erläuterungen zur Korrektur der Ausschüttung der YouTube-Einnahmen zum 1.1.2019

Zum 1. Dezember 2018 wurden die außerordentlichen Einnahmen verteilt, die die GEMA von YouTube für den Zeitraum 1. April 2009 bis 31. Oktober 2016 erzielt hat. Die Verteilung erfolgte gemäß Mitgliederbeschluss in den neu eingerichteten Sparten GOP und GOP VR als Zuschlag zu den modifizierten Aufkommen der Berechtigten für die Geschäftsjahre 2011-2016. Wie wir Ihnen bereits Ende November mitgeteilt haben, bedarf diese Zuschlagsverteilung einer Korrektur, die nun kurzfristig zum Ausschüttungstermin 1. Januar 2019 (und damit jedenfalls noch vor Jahresende) erfolgen wird. Aufgrund von Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Faktoren bei der Zuschlagsverteilung wird es bei dieser Korrektur für zahlreiche Berechtigte zu Differenzbuchungen kommen. In der ganz überwiegenden Zahl der Fälle werden sich diese jedoch wirtschaftlich in überschaubarem Rahmen halten.

Auf Basis umfangreicher fachlicher und technischer Überprüfungen, die die GEMA zur qualitativen Absicherung der korrigierten Zuschlagsverteilung durchgeführt hat, konnten die Fehlerquellen und ihre wesentlichen Auswirkungen wie folgt identifiziert werden:
 

  1. Hauptursache für den Korrekturbedarf war eine fehlerhafte technische Umsetzung der Regelung, dass Werbeaufkommen in den Fernseh- und Hörfunksparten bei der Berechnung der Zuschlagsbasis nur zu einem Zehntel zu berücksichtigen war. Dies führt dazu, dass Berechtigte, die in den Sparten FS / FS VR, T FS / T FS VR oder R / R VR in den Geschäftsjahren 2011-2016 sowohl Werbeaufkommen als auch nennenswertes sonstiges, nicht auf Werbemusiken basierendes Aufkommen hatten, hierfür im Rahmen der Zuschlagsverteilung zum Dezember 2018 einen zu geringen Zuschlag erhalten haben.
  2. Die DK-Sparten wurden bei der Berechnung der Zuschlagsbasis irrtümlich gar nicht  berücksichtigt.
  3. Die Zuordnung zu den Sparten GOP und GOP VR erfolgte nicht im korrekten Verhältnis, mit der Folge, dass der Zuschlag für die Sparte GOP VR zu hoch berechnet wurde. Berechtigte, deren Aufkommensschwerpunkt in den Geschäftsjahren 2011-2016 in den VR-Sparten (z.B. Phono VR) lag, haben bei der Zuschlagsverteilung tendenziell einen zu hohen Zuschlag erhalten.

Wichtiger Hinweis: Die Korrektur ändert die für die Zuschlagsverteilung YouTube insgesamt zur Verfügung stehende Ausschüttungssumme nicht. Das bedeutet, dass die Korrektur eine Umverteilung bewirkt, d.h. dass es nicht nur zu Gutschriften, sondern auch zu Belastungen kommt. Von diesen können auch Berechtigte betroffen sein, die in den Geschäftsjahren 2011-2016 kein Aufkommen in den oben genannten, fehlerbehafteten Sparten hatten, jedoch zu hohe Zahlungen aufgrund ihres Aufkommens in den anderen Sparten erhalten haben.

Wie Sie wissen, fand die Zuschlagsverteilung der YouTube-Einnahmen zum 1. Dezember 2018 vor dem Hintergrund mehrerer technisch und fachlich herausfordernder Vorhaben außerhalb des Regelbetriebs der GEMA statt – neben der Einrichtung der neuen Sparten GOP und GOP VR sind hier die Rückabwicklung der Verlegerbeteiligung für die Geschäftsjahre 2012-2016 („EBV“) und die hierauf aufbauende Zuschlagsverteilung umfangreicher Nachzahlungen der ZPÜ zu nennen. Wir bedauern sehr, dass es in diesem anspruchsvollen Umfeld trotz erfolgter Qualitätssicherung zu den genannten Fehlern bei der Verteilung der YouTube-Einnahmen gekommen ist.

Damit die Berechtigten die nun erfolgenden Differenzbuchungen individuell nachvollziehen und weiterverarbeiten können, wird die GEMA auf Nachfrage noch im Januar entsprechende Informationen zur Verfügung stellen.

Weitere Informationen und Hintergründe zur Verteilung finden Sie hier: www.gema.de/youtube.

Für Rückfragen erreichen Sie uns über die E-Mail-Adresse verteilung-youtube@gema.de und werktags unter der Hotline 030-21245-600 (Mo. – Do. 9 – 17 Uhr, Fr. 9 – 16 Uhr, außer 24.12. und 31.12.2018).

Abkürzungen:

DK-Sparten: Sparten DK (Diskotheken-Wiedergaben) und DK VR (Diskotheken-Wiedergaben-Vervielfältigungsrecht), EBV: Elektronisches Bestätigungsverfahren im Rahmen der Verlegerbeteilung, FS: Fernsehen, FS VR: Fernsehen-Vervielfältigungsrecht, GOP: Streaming auf Gemischten Online-Plattformen, GOP VR: Streaming auf Gemischten Online-Plattformen-Vervielfältigungsrecht, Phono VR: Tonträger-Vervielfältigungsrecht, R: Hörfunk, R VR: Hörfunk-Vervielfältigungsrecht,T FS: Tonfilm im Fernsehen,T FS VR: Tonfilm im Fernsehen-Vervielfältigungsrecht, VR-Sparten: Sparten der Rechte der Vervielfältigung und Verbreitung