15. Dezember 2014

Reform im Rundfunkbereich

Vor dem Hintergrund des Abschlusses neuer Gesamtverträge mit den Rundfunkveranstaltern hat die ordentliche Mitgliederversammlung 2014 eine grundlegende Neuordnung der Verteilung im Rundfunkbereich (Hörfunk und Fernsehen) beschlossen. Die neuen, von Aufsichtsrat und Vorstand unter intensiver Einbeziehung der Mitglieder entwickelten Verteilungsregeln haben zum Ziel, die Prinzipien der Nutzungsbezogenheit und der kulturellen Förderung in einem ausgewogenen Verhältnis zur Geltung zu bringen. Neben einer konsequenten Trennung von Hörfunk und Fernsehen bei der Verteilung der Einnahmen sieht das neue Modell insbesondere die Einführung so genannter Kulturfaktoren für die Verteilung im Hörfunkbereich vor. Hierdurch soll die Relevanz und kulturelle Bedeutung der Musik im Sendekontext mit Rücksicht auf die Inhalte der einzelnen Hörfunkwellen stärker berücksichtigt werden als bisher. Alle drei Berufsgruppen stimmten dem Reformvorhaben mit weit mehr als der erforderlichen Zweidrittelmehrheit zu. Auch nach dem Beschluss der Mitgliederversammlung steht die eigens eingerichtete Mailadresse rundfunkverteilung@gema.de für Fragen unserer Mitglieder zur Reform der Rundfunkverteilung weiterhin zur Verfügung. Weitere Informationen: Informationen zur Verteilung im Fernsehen (letzte Aktualisierung: Dezember 2014)
Informationen zur Verteilung im Hörfunk
Fragen und Antworten