01. Februar 2018

Studie von Professor Dr. Dr. Udo Di Fabio in Berlin vorgestellt: Wer Künstlern ihre Verwertungsmöglichkeit nimmt, nimmt ihnen zugleich auch ein Stück der Kunstfreiheit

Urheber dürfen nicht aufgrund fehlender rechtlicher Grundlagen um die Vergütung ihrer Leistung gebracht werden. Den deutschen wie den europäischen Gesetzgeber trifft die Pflicht, im Internet urheberrechtliche Vergütungsansprüche durchzusetzen. So lautet das zentrale Ergebnis der Studie „Urheberrecht und Kunstfreiheit unter digitalen Verwertungsbedingungen“ von Professor Dr. Dr. Udo Di Fabio, die der frühere Bundesverfassungsrichter auf dem politischen Neujahrsempfang der GEMA am 31. Januar in Berlin vorstellte.

„Wer Künstlern ihre Verwertungsmöglichkeit nimmt, nimmt ihnen zugleich auch ein Stück der Kunstfreiheit“, mahnte Prof. Di Fabio eindringlich. Der Grundrechtsexperte und  frühere Bundesverfassungsrichter erläuterte in seinem Vortrag, dass den Urhebern aus verfassungsrechtlicher Perspektive umfassende Verfügungsrechte an ihrem geistigen Eigentum zustünden, die auch im Internet zur Geltung kommen müssten. Der deutsche und europäische Gesetzgeber sei daher in der Pflicht, entsprechende rechtliche Rahmenbedingungen zu gewährleisten.

Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA, appellierte an die Politik, die Thematik im Rahmen der derzeitigen Beratungen über die Reform des EU-Urheberrechts anzugehen: „In der digitalen Welt wird mit kreativen Inhalten eine erhebliche Wertschöpfung erzielt. Wirtschaftlich aber profitieren vor allem jene Online-Plattformen, die sich unter Berufung auf rechtliche Schlupflöcher ihrer Verantwortung entziehen, Kreativschaffende angemessen für die Nutzung ihrer Werke zu vergüten. Diese Fehlentwicklung, der sogenannte Transfer of Value oder Value Gap, muss ein Ende haben.“

„Die Frage ist, wie die Diensteanbieter in die Verantwortung genommen werden können“, so Ansgar Heveling MdB, CDU/CSU-Urheberrechtsexperte und Schirmherr der Veranstaltung in der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft. „Die Argumentation der Plattform, nur Marktplatz und nicht für die Inhalte verantwortlich zu sein, darf bei Eigentumsrechten von Kunstschaffenden genauso wenig akzeptiert werden wie bei Fake News oder Hassbotschaften.“
Dringenden Handlungsbedarf sah auch die Stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Bildung des Europäischen Parlaments, Dr. Helga Trüpel MdEP (Bündnis 90/Die Grünen): „Ich habe mich im Kulturausschuss für eine faire Vergütung von Urhebern und Rechteinhabern stark gemacht und kämpfe nun dafür, dass die dort gesetzten hohen Standards auch im federführenden Rechtsausschuss durchgesetzt werden."

Rund 150 Vertreter aus Politik, Kultur und Medien aus Deutschland und Europa waren der Einladung der GEMA zum politischen Neujahrsempfang in der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft gefolgt.

Interviews mit dem Vorstandsvorsitzenden der GEMA, Dr. Harald Heker, zu Ergebnissen und Hintergrund der Studie sowie Value-Gap-Debatte können mit dem unten stehenden Pressekontakten vereinbart werden.

Die Studie „Urheberrecht und Kunstfreiheit unter digitalen Verwertungsbedingungen“ ist im C.H.Beck Verlag erhältlich.

Weiterführende Informationen:
Kernanliegen der GEMA für die 19. Wahlperiode des Deutschen Bundestages
Transfer of Value – Lösungsansätze im EU-Richtlinienvorschlag zum Urheberrecht

Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von rund 70.000 Mitgliedern (Komponisten, Textdichter und Musikverleger) sowie von über zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik. Seit 2007 ist die GEMA mit einem Verbindungsbüro in Brüssel vertreten.

Pressekontakt
Ursula Goebel, Direktorin Kommunikation
E-Mail: ugoebel@gema.de, Telefon: +49 89 48003-426