18. April 2013

Tarifreform: Schiedsstelle bestätigt die Linearisierung

Die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt bestätigt die Grundstruktur der von der GEMA vorgestellten Tarifreform: In ihrem Einigungsvorschlag bewertet sie die Linearisierung der Tarife im Veranstaltungsbereich als „sachgerecht und angemessen“. Die Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V. hat sich mit ihrer Forderung, die bisherige seit 50 Jahren geltende Tarifpraxis unverändert beizubehalten, bei der Schiedsstelle nicht durchgesetzt.
Im April 2012 veröffentlichte die GEMA ihre neue Tarifstruktur im Veranstaltungsbereich. Hauptanliegen der Tarifreform war die wirtschaftliche Gleichbehandlung von kleinen und großen Veranstaltungsformaten sowie die Abschaffung von Tarifprivilegien. Um die Angemessenheit der Tarife von der zuständigen Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt unabhängig prüfen zu lassen, leitete die GEMA im Anschluss an die Veröffentlichung  ein Schiedsstellen-verfahren ein. Der Einigungsvorschlag wurde der GEMA am Montag, 15.04.2013 zugestellt. Linear statt degressiv
Mit der linearen Ausgestaltung der Tarife will die GEMA mehr Gerechtigkeit schaffen und kleinere Veranstaltungsformate entlasten. Dies kommt insbesondere einer Vielzahl von Veranstaltungen des bürgerschaftlichen Engagements zugute. Die Schiedsstelle bewertet in ihrem Einigungsvorschlag den Ansatz der Tarifreform als sachgerecht und angemessen:  Die Höhe der Vergütung soll an der wirtschaftlichen Größe der Veranstaltungen linear ausgerichtet sein. Georg Oeller, Vorstandsmitglied der GEMA: „Mit der linearen Ausrichtung der Vergütungssätze für Einzelveranstaltungen hat die Schiedsstelle das zentrale Anliegen der Tarifreform bestätigt.“ Im Bereich der Clubs und Diskotheken hat die Schiedsstelle in dem Einigungsvorschlag, der tariflich bis 2017 angelegt ist, die Linearisierung aus Sicht der GEMA noch nicht in letzter Konsequenz verfolgt.  Jedoch werden Betriebe jeweils nach ihrer wirtschaftlichen Größe gerechter behandelt, indem nun erstmalig  die Höhe des Eintrittsgeldes sowie die differenzierte Anzahl an Öffnungstagen berücksichtigt werden. Tarifdifferenzierung statt Tarifvereinheitlichung
Die Schiedsstelle hält ausdrücklich weiterhin an der Vielzahl der bisherigen Tarife im Veranstaltungsbereich fest. Mit 11 Tarifen ist das bestehende Tarifsystem bereits sehr differenziert. Diese historisch aus dem sich verändernden Veranstaltungsmarkt gewachsene Struktur wurde häufig kritisiert. Nutzerkreise sowie die Politik bezeichneten diese Struktur als zu komplex und damit intransparent. Aus diesem Grund sah sich die GEMA in 2012 zu einer Reduzierung der 11 Einzeltarife auf 2 Tarife veranlasst. Georg Oeller: „Nachdem die GEMA vor 2012 für die Vielzahl ihrer Tarife kritisiert wurde bestand unser Ziel darin, die Struktur der Tarife einfacher zu gestalten. Die Schiedsstelle hat mit ihrem Vorschlag hinsichtlich der Differenzierung nunmehr rechtliche Klarheit geschaffen und wertet das Vorgehen der GEMA in der Vergangenheit dementsprechend auch nicht als intransparent.“ Aufgrund der Beibehaltung der Differenzierung und der damit einhergehenden Reduzierung der Anzahl der ins Schiedsstellenverfahren eingebrachten Tarife, findet der Einigungsvorschlag ausschließlich Anwendung auf die nachfolgenden Tarife:
  • Einzelveranstaltungen der Unterhaltungsmusik (U-Musik) mit Musikern und/ oder Tonträgern,  ohne Konzerte der U-Musik, wie z. B.:  Bälle, Vereinsfeste, Bier- und Festzelte, Bunte Nachmittage, Bunte Abende, Modenschauen und ähnliche Veranstaltungen (Tarif U-VK I bzw. Tarif M-U I)
  • Musikkneipen, Lounges etc. ohne Tanz (Tarif M-U III 1b)
  • Diskotheken und Clubs mit Tanz (Tarif M-U III 1c)
Zum rechtlichen Vorgehen der GEMA im Rahmen der Tarifreform
Die GEMA wurde aufgrund der einseitigen Veröffentlichung der Tarife häufig kritisiert. Die Schiedsstelle bestätigt nun das Vorgehen der GEMA als rechtmäßig, in dem sie die von der Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V. geforderten künftigen Einschränkungen für die GEMA in diesem Bereich ablehnt. So bestätigt die Schiedsstelle, dass die GEMA zur Wahrung der Interessen ihrer Mitglieder in der Lage sein muss, auch einseitig Tarifänderungen vorzunehmen – die GEMA muss auf eine rechtskräftige gerichtliche Bestätigung nicht warten. Weitere Schritte
Mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter e. V. wurde vereinbart, dass nach Vorliegen des Einigungsvorschlags eine gemeinsame Bewertung vorgenommen wird und Verhandlungen für die Zeit ab 2014 auf Basis des Einigungsvorschlages aufgenommen werden. Sollten diese ergebnislos verlaufen, würde das auf Initiative der GEMA vereinbarte Mediationsverfahren durchgeführt werden. Die mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V. für 2013 vereinbarte Übergangsregelung bleibt hiervon unberührt und somit im Jahr 2013 weiterhin bestehen.  Darüber hinaus werden mit weiteren betroffenen Verbänden zunächst Informationsgespräche durchgeführt. Beiden Seiten bleibt parallel die Möglichkeit, jeweils bei der Schiedsstelle Widerspruch gegen den Einigungsvorschlag einzulegen. Der Einigungsvorschlag im Original als PDF kann angefordert werden bei:
andrea.schmid@dpma.de Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.gema.de/veranstaltungstarife Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 65.000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie von über zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik. Pressekontakt:
Ursula Goebel, Ltg. Marketing & Kommunikation
E-Mail: ugoebel@gema.de, Telefon: +49 89 48003-426

Katharina Reindlmeier, PR-Managerin
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Gaby Schilcher, Fachreferentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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