Unternehmenshörfunk
Tarif für die Wiedergabe von Werken des GEMA Repertoires im Rahmen von Unternehmenshörfunk (Tarif WR-I-UHF)
Der Tarif WR-I-UHF gilt, wenn Sie Werke des GEMA Repertoires im Unternehmenshörfunk wiedergeben, sofern die Sendungen ausschließlich zu firmeninternen Zwecken und nur für die jeweiligen Mitarbeiter des Unternehmens produziert und wiedergegeben werden.Was kann ich z. B. mit diesem Tarif anmelden?
- Unternehmen, die einen Hörfunk betreiben
So melden Sie die Musik im Unternehmenshörfunk an
Um Musik in Ihrem Unternehmenshörfunk anzumelden, schicken Sie uns bitte eine Nachricht an kontakt@gema.de mit folgenden Informationen:
- Kundennummer (falls vorhanden)
- Vor- und Nachnamen bzw. vollständiger Name der Firma samt Firmierung
- Rechnungsanschrift
- Telefonnummer für Rückfragen
- Adresse und Bezeichnung des jeweiligen Nutzungsortes
- Datum/Beginn der Musiknutzung
- Art der Musikwiedergabe: Unternehmenshörfunk