Das Wichtigste zu den GEMA Gebühren
Ich bin Musiknutzer
Wann muss ich GEMA Gebühren zahlen?
Sie nutzen Musik und fragen sich, ob Sie Gema Gebühr zahlen müssen und wie viel. Als erste Orientierungshilfe für Sie: Eine Gebühr an uns müssen Sie nur dann entrichten, wenn Sie Musik öffentlich nutzen. Hören Sie die Musik hingegen privat, z. B. auf einer Geburtstagsparty, wird keine Gebühr fällig. Doch was ist öffentlich und was ist privat? Und wie sieht es bei Hochzeiten, Vereins- und Betriebsfeiern aus? All das beantworten wir Ihnen im Folgenden.
Wann wird die GEMA Gebühr fällig?
Hintergrundmusik
Veranstaltungen
Ein anderer wichtiger Bereich sind öffentliche Veranstaltungen, wie z. B. Konzerte, Karneval oder Fasching, Fest- und Straßenumzüge, Bälle, Tänze, Messen, Sportveranstaltungen, Lesungen, Comedy oder Märkte im Freien. Öffentlich wird eine Veranstaltung, wenn sie Menschen besuchen können, die keine persönliche Verbindung zum Veranstalter haben bzw. auch untereinander keine Beziehung zueinander pflegen. Persönliche Einladungen – wie etwa bei einer Geburtstagsparty oder einer Hochzeit – sprechen daher für eine nicht-öffentliche Veranstaltung. Flyer, Plakate, Eintrittskarten oder Werbung im Web deuten auf eine öffentliche Veranstaltung hin. Auch Betriebsfeste und Vereinsfeiern sind in der Regel öffentlich, weil die Teilnehmer nicht miteinander befreundet oder verwandt sind, d. h. keine persönliche Verbindung untereinander haben (müssen).
Musik im Internet
Auch für Musik im Web wird eine Gebühr fällig. Beispiele dafür sind Webradios, Podcasts, Apps, E-Mails, Websites oder GEMA Mitglieder-Websites.
Musik auf Tonträgern
Wer Musik in physischer Form festhält, entrichtet ebenfalls einen Beitrag, z. B. für Audio (CD, Vinyl), Hörbücher und mehr.
Wie hoch sind die GEMA Gebühren?
Musik kann auf verschiedene Art und Weise genutzt werden. Beispielsweise als Livemusik in Diskotheken, auf Konzerten oder in Gottesdiensten. Oder mithilfe von Tonträgern in Kneipen, Praxen oder Balletschulen. Es können viele Menschen zuhören oder eher wenige. Um dem gerecht zu werden, gibt es verschiedene GEMA Tarife. Sie können Ihren Tarif und die GEMA Kosten schnell und einfach ermitteln. Zwei Wege stehen Ihnen dabei zur Auswahl:
Sie möchten die GEMA Gebühr berechnen? Nutzen Sie dafür den GEMA Gebühren Rechner.
Suchen Sie eine GEMA Preisliste oder eine GEMA Gebührentabelle? Dann hilft Ihnen unsere GEMA Gebühren-Übersicht weiter.
Was passiert, wenn ich keine Gebühren an die GEMA entrichte?
Wer öffentlich Musik spielt, ohne dafür zu zahlen, begeht eine Straftat. Juristisch gesehen handelt es sich dabei um Diebstahl (an unseren Mitgliedern, den Musikschaffenden). Allein schon deshalb prüfen wir regelmäßig Veranstaltungen und öffentliche Orte. Spielen Sie Musik, die Sie davor nicht bei uns angemeldet haben, wird eine Nachzahlung fällig. Außerdem müssen Sie mit zusätzlichen Kosten rechnen. Für die finanziellen Mehraufwände, die uns dadurch entstehen, sollen nämlich weder unsere Mitglieder aufkommen noch Musiknutzer, die korrekt ihren Beitrag zahlen.
GEMA freie Musik: Wann muss man keine GEMA Gebühren bezahlen?
Sie müssen dann keine GEMA Gebühren zahlen, wenn Sie Musik nutzen, deren Urheber mindestens 70 Jahre tot sind. In dem Fall ist die Musik lizenzfrei (man spricht auch von gemeinfrei oder eben auch von GEMA frei). Das gilt z. B. für viele Werke der barocken, klassischen oder romantischen Musik, aber auch für alte Volkslieder. GEMA freie Musik wird auch im Internet angeboten. Diese können Sie oft kostenlos, manchmal auch kostenpflichtig herunterladen. Allerdings werden diese Stücke in der Regel von Hobbymusikern geschrieben und sind qualitativ meist nicht mit den Werken professioneller Komponisten und Textdichter zu vergleichen, die von ihrer Arbeit leben müssen.
Was ist mit dem GEMA Pauschalvertrag gemeint?
Organisationen, größere Vereine oder Verbände können sich mit uns, der GEMA, auf eine pauschale Vergütung einigen, wenn sie urheberrechtlich geschützte Musik nutzen. Die Details einer solchen Übereinkunft, sprich Geltung, Umfang der Meldepflichten sowie die Höhe der jährlich zu zahlenden Vergütung werden dabei individuell, aber basierend auf den gültigen GEMA Tarifen ausgehandelt. Der Vorteil: Die einzelnen Veranstaltungen und Musiknutzungen müssen nicht mehr bei uns vorangemeldet und genehmigt werden. Es reicht in der Regel aus, wenn die Musiknutzungen im Nachhinein gemeldet werden.
Ich bin Mitglied
Wie hoch ist der GEMA-Mitgliedsbeitrag?
Mitgliedsbeitrag und Aufnahmegebühr:
Wenn Sie Urheber sind, zahlen Sie einmalig eine Aufnahmegebühr von 104,40 Euro (inklusive 19% Umsatzsteuer, netto 90,00 Euro). Ihr jährlicher Mitgliedsbeitrag beträgt netto 50 Euro im Jahr.
Wenn Sie Musikverleger sind, kostet Sie die Aufnahmegebühr einmalig 208,80 Euro (inklusive 19% Umsatzsteuer, netto 180,00 Euro), dazu kommt der jährliche Mitgliedsbeitrag von 100 Euro.
Newcomer liegen uns am Herzen!
Allen Urhebern, die 1991 oder später geboren sind und bis 31.12.2021 einen Mitgliedsantrag stellen, erlassen wir die Aufnahmegebühr von 90 Euro. Der jährliche Mitgliedsbeitrag reduziert sich die ersten drei Jahre von 50 auf 30 Euro.
GEMA-Zahlungstermine: Wann zahlt die GEMA Tantiemen aus?
Damit Sie als Mitglied regelmäßig Geld erhalten, schütten wir Ihre Einnahmen zu regelmäßigen, über das Jahr verteilten Terminen aus. So werden zum Beispiel Einnahmen aus Rundfunk, Fernsehen, Website oder Aufführen zu festen Terminen ausgeschüttet. (Das gilt natürlich für alle anderen Einnahmen auch.) Wir haben alle Einnahme-Arten, inkl. Abkürzungsverzeichnis, mit den Terminen für Sie aufgelistet:
Muss ich als GEMA Mitglied dafür bezahlen, wenn ich meine eigenen Werke aufführe?
Mit einer GEMA Mitgliedschaft übertragen Sie uns Ihre Nutzungsrechte. Das hat den Vorteil, dass wir weltweit Tantiemen für Sie einsammeln – immer dann, wenn Ihre Werke öffentlich wiedergegeben, vervielfältigt oder aufgeführt werden. Führen Sie Ihre eigenen Werke auf, z. B. bei einem Live-Konzert, ist entscheidend, ob Sie auch der Veranstalter sind. Dieser ist immer für die Zahlung der GEMA Gebühr verantwortlich. Wenn jemand anders Veranstalter des Konzerts ist, zahlen Sie als Künstler also keine Gebühren. Wenn Sie hingegen gleichzeitig der Veranstalter sind, müssen Sie auch die GEMA Gebühr zahlen. (Schon rein rechtlich müssen wir alle Auftraggeber gleichbehandeln.) Allerdings werden diese Einnahmen – abzüglich der Verwaltungskosten – wieder an Sie ausgeschüttet. Das Gute: Zur Eigenpräsentation können Sie auf Ihrer Website kostenlose Streamings und Downloads Ihrer Werke anbieten.