ICE GetOn - weiterführende Fragen

Werkanmeldung

Jedes Werk an dem ein GEMA Urheber (inkl. Bearbeiter) oder ein GEMA Originalverlag beteiligt ist.

Als generelle "Faustregel" gilt, dass sich für Verlage die aktuell schon an ICE melden, nichts fundamental ändert. Die Werke werden weiterhin über den gleichen Werkanmeldung-Account registriert und verarbeitet, und es gelten die gleichen Validierungen, mit denen Werkanmeldung-Submitter jetzt schon umgehen müssen.

Die einzige große Neuerung ist, dass ICE ARI-Records, also Informationen zum Musik-Text-Verhältnis verarbeiten muss.

Im Gegensatz zur CWR Meldung, werden alle GEMA Anteile bei Werken, die über das GEMA Onlineportal gemeldet werden, automatisch als "autorisiert" gemeldet. 

Counterclaim

Der Action Owner ist die Partei bzw. der Anspruchsteller, für den eine Aktion offen ist.
Beispielsweise wird ein CC erstellt und Anspruchsteller 2 wird zum Action Owner, da für Anspruchsteller 2 eine offene Aktion zur Unterstützung bzw. Überprüfung seines Anspruchs besteht.

Sobald Anspruchsteller 2 seinen Anspruch unterstützt hat, wird Anspruchsteller 1 zum Action Owner und ist dann verpflichtet, die Aktion zur Unterstützung oder zum Rückzug seines Anspruchs abzuschließen.

Organisatorisches

Anmeldungen zu einem neuen Werk, die innerhalb von 30 Tagen mit abweichenden Angaben eingehen werden alle als Erstmeldung erfasst und gehen in den Counterclaim.
Status 2 Werke wird es weiterhin geben.
Der Stand der DIDAS Werkdaten wird mit dem Stand, der zum Stichtag vorliegt, migriert. Es ist möglich, dass nach der Migration ein höherer Automatisierungsgrad erreicht wird, und Datenstände darüber aktualisiert werden. Bzgl Ablauf siehe Präsentation "Data Policy und Matching Regeln". 
Es ist möglich sich einen "extended publisher access" bei ICE zu beantragen, das ist jedoch optional. Eigentlich sollte man alles in der GEMA-Datenbank (mit ICE Daten "im Bauch") finden, was man benötigt. 
Ja, weiterhin über die GEMA. ICE informiert die GEMA, die widerum weiterhin ihre Mitglieder. Das System dazu wird gerade (April 26) noch gebaut und steht zum Go-Live bereit.
Ja, ICE gibt eine Rückmeldung dazu, welche Werke nun von dem Agreement betroffen sind.
Jeder Verlag bekommt einen Zugang zum Counterclaim-Modul in ICE (das fragt die GEMA für die Verlage an. 
Natürlich, diese wird im GEMA Onlineportal - wie gewohnt - vorhanden sein.

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