ICE GetOn – weiterführende Fragen

Werkanmeldung

Ein Werk gilt als GEMA Werk, wenn mindestens ein GEMA Urheber (inkl. Bearbeiter) oder ein GEMA Originalverlag daran beteiligt ist.

Als Faustregel gilt: Für Verlage, die ihre Werke bereits über ICE anmelden, ändert sich grundsätzlich nichts. Werke werden weiterhin über denselben Werkanmeldungs-Account registriert und verarbeitet. Auch die bestehenden Validierungen und Anforderungen bleiben unverändert.

Die wesentliche Neuerung besteht darin, dass ICE künftig sogenannte ARI-Records verarbeiten muss. Diese enthalten Informationen zum Verhältnis von Musik und Text innerhalb eines Werks.

Ein Vorteil des GEMA Onlineportals besteht darin, dass bei der Werkanmeldung alle GEMA Anteile automatisch als autorisiert gemeldet werden. Dies ist bei einer CWR-Meldung nicht der Fall.

Counterclaim

Der Action Owner ist die Partei bzw. der Anspruchsteller, bei der bzw. dem aktuell eine offene Aktion liegt.

Beispielsweise kann im Rahmen eines Counterclaims zunächst Anspruchsteller 2 als Action Owner festgelegt werden, wenn für ihn eine offene Aktion zur Unterstützung oder Überprüfung seines Anspruchs besteht.

Sobald Anspruchsteller 2 seinen Anspruch unterstützt hat, wechselt die Rolle des Action Owners zu Anspruchsteller 1. Dieser ist dann aufgefordert, die offene Aktion abzuschließen – beispielsweise durch die Unterstützung oder den Rückzug seines Anspruchs.

Organisatorisches

Gehen innerhalb von 30 Tagen mehrere Anmeldungen zu einem neuen Werk mit voneinander abweichenden Angaben ein, werden diese zunächst alle als Erstmeldungen erfasst. Die betroffenen Meldungen werden anschließend in einen Counterclaim Prozess überführt, um die unterschiedlichen Angaben zu klären.

Status 2 Werke wird es auch künftig weiterhin geben.

Der Stand der DIDAS Werkdaten wird mit dem Stand, der zum Stichtag vorliegt, migriert. Es ist möglich, dass nach der Migration ein höherer Automatisierungsgrad erreicht wird, und Datenstände darüber aktualisiert werden. Bzgl Ablauf siehe Präsentation "Data Policy und Matching Regeln". 

Die Zuordnung basiert auf dem zum Stichtag vorliegenden Stand der DIDAS Werkdaten, der in das neue System migriert wird. Nach der Migration kann sich der Automatisierungsgrad erhöhen, sodass Datenstände automatisiert aktualisiert werden können.

Weitere Informationen zur Datenbasis und den zugrunde liegenden Matching Regeln finden Sie in der Präsentation „Data Policy und Matching Regeln“.

Es ist möglich, bei ICE einen sogenannten „Extended Publisher Access“ zu beantragen. Dies ist jedoch optional.

Grundsätzlich sollten alle relevanten Informationen über die GEMA Datenbank verfügbar sein, die die ICE Daten bereits integriert. In den meisten Fällen ist daher kein direkter Zugriff auf die ICE Datenbank erforderlich.

Die Information erfolgt weiterhin über die GEMA. ICE informiert die GEMA über entsprechende Änderungen, die GEMA informiert anschließend wie gewohnt ihre Mitglieder.

Das hierfür erforderliche System befindet sich derzeit noch im Aufbau (Stand: April 2026) und wird zum Go-Live verfügbar sein.

Ja, ICE stellt eine Rückmeldung dazu bereit, welche Werke von einem General Writer Agreement betroffen sind.

Jeder Verlag erhält einen Zugang zum Counterclaim Modul in ICE. Die Beantragung des Zugangs erfolgt über die GEMA. 

Die Repertoiresuche steht weiterhin im GEMA Onlineportal zur Verfügung. Dabei greift das Portal auf die in ICE verwalteten Daten zu.

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