Weiterführende Fragen

Migration

Ihre Werkanmeldungen, Werkänderungen, Fragen und Reklamationen laufen weiterhin über die bekannten GEMA Services. Die GEMA bleibt für Sie die zentrale Ansprechpartnerin. 

Der Wechsel von DIDAS zum ICE-CUBE bedeutet keinen Verlust des Werkbestands. Das GEMA Original-Repertoire, das heute für die Mitglieder in der GEMA Online-Datenbank sichtbar ist, wird in den ICE-Cube übernommen und bleibt auch künftig verfügbar. 

Internationales Repertoire (ohne GEMA Originalbeteiligung) von Verlagen, die selbst bereits bei ICE Werke anmelden, ist bereits im ICE-CUBE vorhanden und muss nicht migriert werden. Internationales Repertoire von Verlagen, die bisher nicht bei ICE Werke anmelden, sowie zusätzlich das österreichische (AKM) und Schweizer (SUISA) Repertoire werden migriert. 

Der vollständige DIDAS Datenstand wird archiviert, sodass die bisherigen Informationen erhalten bleiben. Für begründete Einzelfälle bestehen Nachmeldewege über Copyright.  

Ihre grundsätzlichen Rechte ändern sich durch die technische Umstellung nicht. 

Unverändert bleiben insbesondere: 

  • Ihre Mitgliedschaft bei der GEMA, 

  • Ihre bestehenden Rechte an Ihren Werken, 

  • die GEMA als Ansprechpartnerin, 

  • die bekannten GEMA Services, 

  • der GEMA Verteilungsplan, 

  • die grundsätzlichen Regeln für die Ausschüttung, 

  • die Mindestanteile der Urheber:innen. 

Status 2 Werke wird es auch künftig weiterhin geben.

Bei der Prüfung hat sich gezeigt, dass insbesondere Status-2-Werke, die ursprünglich per CWR angemeldet wurden, besondere Herausforderungen mit sich bringen. Nach sorgfältiger Analyse hat die GEMA daher gemeinsam mit der GetOn-Verlagsarbeitsgruppe entschieden, diese Werke nicht nach ICE zu migrieren. Weitere Informationen finden Sie hier.

Der Stand der DIDAS Werkdaten wird mit dem Stand, der zum Stichtag vorliegt, migriert. Es ist möglich, dass nach der Migration ein höherer Automatisierungsgrad erreicht wird, und Datenstände darüber aktualisiert werden. 

Die Zuordnung basiert auf dem zum Stichtag vorliegenden Stand der DIDAS Werkdaten, der in das neue System migriert wird. Nach der Migration kann sich der Automatisierungsgrad erhöhen, sodass Datenstände automatisiert aktualisiert werden können.

Weitere Informationen zur Datenbasis und den zugrunde liegenden Matching Regeln finden Sie im Dokument Data Policy.

Werkanmeldung

Ein Werk gilt als GEMA Werk, wenn mindestens ein GEMA Urheber (inkl. Bearbeiter) oder ein GEMA Originalverlag daran beteiligt ist.

Als Faustregel gilt: Für Verlage, die ihre Werke bereits über ICE anmelden, ändert sich grundsätzlich nichts. Werke werden weiterhin über denselben Werkanmeldungs-Account registriert und verarbeitet. Auch die bestehenden Validierungen und Anforderungen bleiben unverändert.

Die wesentliche Neuerung besteht darin, dass ICE künftig sogenannte ARI-Records verarbeiten muss. Diese enthalten Informationen zum Verhältnis von Musik und Text innerhalb eines Werks.

Ein Vorteil des GEMA Onlineportals besteht darin, dass bei der Werkanmeldung alle GEMA Anteile automatisch als autorisiert gemeldet werden. Dies ist bei einer CWR-Meldung nicht der Fall.

Nein. Bereits dokumentierte Werke müssen nicht neu angemeldet werden. Die GEMA überführt die vorhandenen Werk- und Beteiligungsdaten in ICE-Cube.

Für Sie entsteht dadurch kein zusätzlicher Anmeldeaufwand. 

Werkdaten

Bei bestehenden Werken bleibt die bisherige GEMA Werk- beziehungsweise Werkfassungsnummer als Referenz erhalten. Wichtig ist, dass jede Werkfassung einen eigenen IWK erhält. Der neue führende Identifikator ist der ICE Work Key (IWK). Für neue Werke in CUBE werden ausschließlich ICE Work Keys vergeben. 

Die GEMA wird dafür sorgen, dass die Zuordnung zu Ihren Werken nachvollziehbar bleibt. 

Der ICE Work Key ist ein internationaler Identifikator für ein Werk. 

Er hilft dabei, dass ein Werk auch über Ländergrenzen hinweg eindeutig erkannt, mit anderen Datensätzen abgeglichen und korrekt zugeordnet werden kann. 

Ja. Die bekannten GEMA Services und Kontaktwege bleiben grundsätzlich bestehen. 

Während der technischen Umstellungsphase sind einzelne Online Services allerdings vorübergehend eingeschränkt. Nach Abschluss der Migration stehen die relevanten Informationen wieder über die GEMA Services zur Verfügung. 

Wenn Sie bei einem Werk eine Unstimmigkeit feststellen, wenden Sie sich bitte an die GEMA und halten Sie möglichst die Werknummer, den Werktitel sowie konkrete Angaben zur vermuteten Abweichung bereit. 

Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an die GEMA. Halten Sie möglichst den Werktitel, die Werknummer und eine konkrete Beschreibung der vermuteten Abweichung bereit.

Die GEMA prüft die Daten und klärt offene Zuordnungen.

Es ist möglich, bei ICE einen sogenannten „Extended Publisher Access“ zu beantragen. Dies ist jedoch optional.

Grundsätzlich sollten alle relevanten Informationen über die GEMA Datenbank verfügbar sein, die die ICE Daten bereits integriert. In den meisten Fällen ist daher kein direkter Zugriff auf die ICE Datenbank erforderlich.

Die Repertoiresuche steht weiterhin im GEMA Onlineportal zur Verfügung. Dabei greift das Portal auf die in ICE verwalteten Daten zu.

Beteiligungen

Für Werke an denen ausschliesslich GEMA Urheber:innen beteiligt sind erwarten wir grundsätzlich keine Veränderungen an den Anteilsbildern.  

Bei einzelnen Werken kann sich das dargestellte Beteiligungsbild verändern. Das betrifft insbesondere: 

  • internationale Werke bei denen andere Verwertungsgesellschaften autoritativ sind und der ICE-CUBE über einen aktuelleren Dokumentationsstand verfügt. 

  • bei gemischten Werken wo GEMA Urheber:innen gemeinsam mit anderen Urheber:innen anderer ICE Copyright Kund:innen ein Werk schaffen.

  • Werke, die mehrfach oder unterschiedlich gemeldet und in CUBE zusammengeführt wurden. 

Ja. Die Mindestanteile der Urheber:innen bleiben nach dem GEMA Verteilungsplan erhalten und werden in ICE Cube entsprechend berücksichtigt. 

Nein. Die Umstellung auf den ICE-Cube führt nicht zu einer Änderung des GEMA Verteilungsplans. 

Bereits beschlossene Änderungen des Verteilungsplans, beispielsweise die Basisverteilung von Musik und Text, sind unabhängig von ICE GetOn zu betrachten. 

ICE-Cube bildet die relevanten GEMA Regelungen technisch ab. Über die Vergütung entscheidet weiterhin die GEMA im Rahmen ihrer geltenden Regeln. 

Autorenexklusivverträge und die damit verbundenen Beteiligungsinformationen werden im Rahmen der Werk- und Vertragsdokumentation berücksichtigt. 

Die GEMA arbeitet daran, diese Informationen in der internationalen Datenstruktur korrekt abzubilden. Für konkrete Fragen zu einem einzelnen Vertrag bleibt die GEMA Ihre Ansprechpartnerin. 

Nein. Die Ausschüttung erfolgt weiterhin über die GEMA nach dem GEMA Verteilungsplan. 

ICE übernimmt keine Auszahlung an Urheber:innen.

Nein. ICE stellt die technische Infrastruktur bereit. 

Die GEMA bleibt für die fachlichen Entscheidungen, den Verteilungsplan, die Ausschüttung und die Kommunikation mit ihren Mitgliedern verantwortlich. 

Clean Claiming

Clean Claiming betrifft bestimmte Online-Rechte und Online-Ausschüttungen. 

In bestimmten Fällen kann es künftig erforderlich sein, dass Urheber:innen einen eigenen Anteil – den sogenannten Claim – aktiv bestätigen oder autorisieren. Das kann insbesondere dann relevant sein, wenn ein Anteil über eine CWR-Meldung eines Verlags gemeldet wurde, der Verlag die betreffende Person aber nicht vertritt. 

Auf Werkanmeldungen über das GEMA-Onlineportal hat Clean Claiming grundsätzlich keine Auswirkung.

Wenn ein Claim nicht rechtzeitig bestätigt wird, geht der Anspruch nicht automatisch endgültig verloren. 

Es gibt weiterhin ein nachgelagertes Verfahren. Allerdings kann sich die Berücksichtigung beziehungsweise Auszahlung eines solchen Anspruchs verzögern – unter Umständen um etwa ein Jahr. 

Deshalb ist es wichtig, Hinweise in Werkmitteilungen aufmerksam zu prüfen und notwendige Bestätigungen möglichst zeitnah vorzunehmen. 

Nein. Clean Claiming betrifft ausschließlich die Online-Lizenzierung und Online-Ausschüttung. 

Für Offline-Ausschüttungen entsteht dadurch keine neue Handlungspflicht. 

Die Information erfolgt weiterhin über die GEMA. ICE informiert die GEMA über entsprechende Änderungen, die GEMA informiert anschließend wie gewohnt ihre Mitglieder.

Das hierfür erforderliche System befindet sich derzeit noch im Aufbau (Stand: April 2026) und wird zum Go-Live verfügbar sein.

Ja, ICE stellt eine Rückmeldung dazu bereit, welche Werke von einem General Writer Agreement betroffen sind.

Counterclaim

Der Action Owner ist die Partei bzw. der Anspruchsteller, bei der bzw. dem aktuell eine offene Aktion liegt.

Beispielsweise kann im Rahmen eines Counterclaims zunächst Anspruchsteller 2 als Action Owner festgelegt werden, wenn für ihn eine offene Aktion zur Unterstützung oder Überprüfung seines Anspruchs besteht.

Sobald Anspruchsteller 2 seinen Anspruch unterstützt hat, wechselt die Rolle des Action Owners zu Anspruchsteller 1. Dieser ist dann aufgefordert, die offene Aktion abzuschließen – beispielsweise durch die Unterstützung oder den Rückzug seines Anspruchs.

Gehen innerhalb von 30 Tagen mehrere Anmeldungen zu einem neuen Werk mit voneinander abweichenden Angaben ein, werden diese zunächst alle als Erstmeldungen erfasst. Die betroffenen Meldungen werden anschließend in einen Counterclaim Prozess überführt, um die unterschiedlichen Angaben zu klären. Hier finden Sie alle Informationen zur Data Policy.

Jeder Verlag erhält einen Zugang zum Counterclaim Modul in ICE. Die Beantragung des Zugangs erfolgt über die GEMA. 

Kommunikation

Werkmitteilungen bleiben ein wichtiger Informationsweg für Sie. 

Über die GEMA erhalten Sie weiterhin Informationen zu Ihren Werken und Beteiligungen. Künftig können Werkmitteilungen auch Hinweise enthalten, wenn beispielsweise ein Claim noch bestätigt werden muss oder eine Zuordnung geprüft werden sollte. 

Datenschutz

Ja. Für die Verarbeitung der Werk-, Beteiligungs- und Identifikationsdaten gelten die datenschutzrechtlichen und vertraglichen Rahmenbedingungen der GEMA und der beteiligten Systeme. 

Die Migration betrifft die für die Rechtewahrnehmung erforderlichen Werk- und Beteiligungsinformationen. Sie dient dazu, Ihre Rechte international besser zu dokumentieren und Nutzungen korrekt zuzuordnen. 

Weiterführende Unterlagen

Hier finden Sie Infoblätter, Kontaktmodelle und andere aufbereitete Informationen zu ICE GetOn.

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