VDD - gültig bis 31.12.2023
Abgegoltene, meldepflichtige und nicht abgegoltene Veranstaltungen der Katholischen Kirche
Abgegoltene Veranstaltungen, die nicht meldepflichtig sind (2023):
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Pfarr- /Gemeindefeste sowie vergleichbare Feste
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Kindergartenfest
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Adventliche Feiern mit Live- oder Tonträgermusik
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Seniorenveranstaltungen mit Live- oder Tonträgermusik, ohne Tanz
Abgegoltene Veranstaltungen, die bis 10 Tage nach Stattfinden meldepflichtig sind (2023):
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Konzerte der ernsten Musik
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Konzerte mit neuem geistlichen Liedgut (gottlobpreisende Texte)
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Gospelkonzerte
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Kirchentag
Nicht abgegoltene Veranstaltungen, die bis 10 Tage nach Stattfinden meldepflichtig sind (2023):
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Konzert der Unterhaltungsmusik
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Bühnenaufführungen mit Musik (z. B. Theateraufführungen, Kabarett, Musical, Singspiel)
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Sonstige vergütungspflichtigen Veranstaltungen
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Tanzveranstaltungen (z.B. Discoabende, Karneval, Festival, Tanzkurse)
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Klanginstallationen
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gestreamte Veranstaltungen auf der eigenen Website
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Weitere Veranstaltungen, die nicht unter den abgegoltenen Veranstaltungen aufgeführt sind, z. B. Filmvorführungen
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Hintergrundmusik in der Jugendarbeit (Radio, Video, Streaming)
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Veranstaltungen, die nicht ordnungsgemäß über das GEMA Online-Portal und fristgerecht gemeldet werden
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Veranstaltungen, an denen sich die Berechtigten dieses Vertrages lediglich organisatorisch oder auf irgendeine andere Weise (z.B. durch Mitwirkung) beteiligen, sind weder im Gesamten noch teilweise durch den Pauschalvertrag abgegolten