VDD - gültig bis 31.12.2023

Abgegoltene, meldepflichtige und nicht abgegoltene Veranstaltungen der Katholischen Kirche

Abgegoltene Veranstaltungen, die nicht meldepflichtig sind (2023):

  • Pfarr- /Gemeindefeste sowie vergleichbare Feste
  • Kindergartenfest
  • Adventliche Feiern mit Live- oder Tonträgermusik
  • Seniorenveranstaltungen mit Live- oder Tonträgermusik, ohne Tanz

Abgegoltene Veranstaltungen, die bis 10 Tage nach Stattfinden meldepflichtig sind (2023):

  • Konzerte der ernsten Musik
  • Konzerte mit neuem geistlichen Liedgut (gottlobpreisende Texte)
  • Gospelkonzerte
  • Kirchentag

Nicht abgegoltene Veranstaltungen, die bis 10 Tage nach Stattfinden meldepflichtig sind (2023):

  • Konzert der Unterhaltungsmusik
  • Bühnenaufführungen mit Musik (z. B. Theateraufführungen, Kabarett, Musical, Singspiel)
  • Sonstige vergütungspflichtigen Veranstaltungen
  • Tanzveranstaltungen (z.B. Discoabende, Karneval, Festival, Tanzkurse)
  • Klanginstallationen
  • gestreamte Veranstaltungen auf der eigenen Website
  • Weitere Veranstaltungen, die nicht unter den abgegoltenen Veranstaltungen aufgeführt sind, z. B. Filmvorführungen
  • Hintergrundmusik in der Jugendarbeit (Radio, Video, Streaming)
  • Veranstaltungen, die nicht ordnungsgemäß über das GEMA Online-Portal und fristgerecht gemeldet werden
  • Veranstaltungen, an denen sich die Berechtigten dieses Vertrages lediglich organisatorisch oder auf irgendeine andere Weise (z.B. durch Mitwirkung) beteiligen, sind weder im Gesamten noch teilweise durch den Pauschalvertrag abgegolten

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