Ihre Musik anmelden und lizenzieren

Immer wenn Sie Musik öffentlich wiedergeben, aufführen oder vervielfältigen möchten, melden Sie diese davor bei uns an. Von uns erhalten Sie dann die Lizenz, die Musik in dem gewünschten Sinn zu nutzen.

Indem Sie Ihre Musik lizenzieren, leisten Sie einen wertvollen Beitrag, dass Musikschaffende für Ihre schöpferische Arbeit fair entlohnt werden.

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Drei verschiedene Arten, Musik zu nutzen

Wählen Sie den Bereich, wofür Sie Musik lizenzieren möchten.

Klavier, Essen und Sport

Von Abschlussfeiern bis Zirkus, von Bowling bis Schützenvereine: Alle Infos auf einer Seite!

Für zahlreiche Branchen wie z. B. Fitness, Gastronomie, Hotellerie aber auch für Theater, Kirchen, Kulturbetriebe und Karneval haben wir alle wichtigen Informationen auf einer Seite zusammengefasst. Dabei kommen laufend neue Seiten hinzu. Sie erfahren, wie Sie Musik anmelden, welche Tarife für Sie relevant sind und was sonst noch für Sie wichtig ist.
Rote Kreise umgeben zwei illustrierte Personen.

Wichtige Corona-Infos für Musiknutzer

Die Corona-Pandemie verlangt uns allen viel ab. Deshalb haben wir die wichtigsten Informationen für Sie als Musiknutzer gebündelt, z. B. zu Verträgen und Streamingkonzerten oder zum Neustart Kultur. Außerdem erfahren Sie, wie wir Musiknutzer während der behördlich angeordneten Schließungen unterstützten und welche aktuellen Regelungen gelten.

Von wem ist das Werk? Wer hat es komponiert, getextet und verlegt?

Wenn Sie wissen möchten, wer die Komponistin, der Textdichter oder die Verlegerin eines musikalischen Werks ist, hilft Ihnen unsere Repertoiresuche weiter. Der Online Service erleichtert es Ihnen, Werke zu identifizieren. Anschließend können Sie Kontakt aufnehmen mit dem beteiligten Verlag, sofern dieser GEMA Mitglied ist. 

Wichtig: Die angezeigten Daten stellen nur einen Auszug aus unserer Datenbank dar und sagen daher nichts über den Schutz des angezeigten Werkes oder den Status der angezeigten Beteiligten aus. Die GEMA übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Daten und keinerlei Haftung für Schäden, die beim Nutzer entweder direkt oder indirekt aus Informationen resultieren, die durch die Nutzung des Online Service erlangt wurden.

Warum muss ich für Musik bezahlen?

Wer mit Komponieren, dem Schreiben von Liedtexten oder dem Verlegen von Musik seinen Lebensunterhalt bestreitet, möchte dafür fair entlohnt werden. So wie andere auch. Deshalb gibt es das Urheberrecht. Es schützt Musikschaffende mit einem gesetzlich verankerten Recht auf angemessene Vergütung, wenn ihre Werke öffentlich genutzt werden.

Das Urheberrecht gilt übrigens unabhängig von der GEMA. Ihr Vorteil mit uns: Statt jede Urheberin und jeden Urheber einzeln zu kontaktieren und zu entlohnen, wenden Sie sich einfach an uns – und erhalten Zugang zum musikalischen Weltrepertoire. Denn wir vertreten nicht nur die Rechte von über 90.000 GEMA Mitgliedern, sondern auch von mehr als zwei Millionen Berechtigten im Ausland.

Sängerin spielt Gitarre und wird von einer Band begleitet.
Eine Frau sitzt vor einem Keyboard mit einem iPad in der Hand.

Das passiert mit meinem Geld

Das Geld, das wir von Ihnen erhalten, zahlen wir an unsere Mitglieder aus, aber auch an die Urheberinnen und Urheber aus dem Ausland, deren Werke in Deutschland genutzt werden. Dabei gilt: Je häufiger ein Musikstück aufgeführt, wiedergegeben oder vervielfältigt wird, desto mehr Tantiemen bekommen die beteiligten Künstlerinnen und Künstler.

Auszahlung an Musikschaffende im Inland

Der überwiegende Teil unserer Auszahlungen geht an unsere Mitglieder: Musikschaffende sowie Musikverlegerinnen und -verleger in Deutschland.

Auszahlung an Musikschaffende im Ausland

Wir schütten auch Einnahmen an Künstlerinnen und Künstler im Ausland aus, da wir Gegenseitigkeitsverträge mit ausländischen Verwertungsgesellschaften geschlossen haben.

Auszahlung an soziale Zwecke

10 Prozent der Verteilungssumme im Aufführungs- und Senderechts stellen wir für soziale und kulturelle Zwecke bereit. Dazu haben wir auch die GEMA Sozialkasse ins Leben gerufen: Eine soziale Ausgleichskasse, die Leistungen im Alter, bei Krankheit, Unfall und Fällen der Not zahlt.

Alle GEMA Tarife im Überblick

Sie nutzen Musik öffentlich, im Internet oder auf Tonträgern? Dann sind wir die richtige Ansprechpartnerin für Sie. Wenn Sie Ihre Musik bei uns angemeldet und bezahlt haben, besitzen Sie mit der Lizenz der GEMA das Recht, diese Musik auch zu nutzen. Aus der Art der Nutzung ergibt sich Ihr persönlicher Tarif.

Häufig gestellte Fragen

Weitere Fragen von Musiknutzenden

Die schnelle Hilfe!

In unserem Hilfecenter erhalten Sie schnell, einfach und jederzeit die Antwort auf Ihre Frage – ganz ohne Wartezeit.

Schematische Darstellung des Hilfecenters