Gruppe jubelnder Menschen in einer Bar mit Getränken und Flaggen im Hintergrund.

Gemeinsam jubeln – mit dem WM-Tarif

Ein Sommer, ein Spiel, unvergessliche Momente für die ganze Welt. Am 11.06.2026 wird die Fußball-Weltmeisterschaft angepfiffen. Das ganze Turnier live mitverfolgen, mitfiebern und die Teams anfeuern - zusammen mit Ihren Gästen.

Bei den Liveübertragungen werden urheberrechtlich geschützte Musikwerke und Reporterkommentare wiedergegeben. Mit der Anmeldung des Tarifs erwerben Sie das Recht, sämtliche Spiele der WM 2026 vom 11.06.2026 bis 19.07.2026 live zu übertragen. Zusätzlich sind die Freundschaftsspiele der deutschen Nationalmannschaft am 31.05.2026 und 06.06.2026 auch über den Tarif abgedeckt.

Ihr Weg zum WM-Tarif

  1. Im Preisrechner WM 2026 anklicken

  2. Im Onlineportal einloggen/registrieren

  3. Unternehmensdaten eingeben und Anmeldung abschicken

Jetzt kommen Sie ins Spiel!

Sie haben noch keine Lizenz erworben und nutzen für die Dauer der WM 2026 Bildschirme über 65 Zoll (167 cm)? Dann bieten wir Ihnen folgende Optionen – unabhängig von der Anzahl Ihrer Wiedergabegeräte oder Leinwände und je nach Größe des Veranstaltungsortes:
  • Raumgröße bis 200 m²: 131,47 €
  • Raumgröße von 201 m² bis 400m²: 262,94 €
  • Je weitere 100 m²: 65,73 € 
Darin sind die Kosten für die GVL (Ansprüche der ausübenden Musiker), die VG-Wort (Rechte der Kommentatoren), Corint Media (Rechte der privaten Sendeunternehmen) sowie die Mehrwertsteuer bereits enthalten.
Menschen jubeln vor Fernseher beim Fußball

Eine ebenfalls günstige Alternative

Es kann für Sie günstiger sein, eine Lizenz zum regulären Tarif für die „Wiedergabe von Fernsehsendungen“ (Tarif FS) zu erwerben, wenn:

  • Sie nur einen Bildschirm bis 65 Zoll (165 cm) oder
  • einen Großbildschirm ab 66 Zoll (167 cm) in einem Raum aufstellen, für den Sie bereits einen GEMA Vertrag für die Wiedergabe von Tonträgern/Hintergrundmusik oder Radio abgeschlossen haben.

Wichtig: Geräte, die das ganze Jahr über aufgestellt und angemeldet sind, müssen für die Übertragung der WM 2026 selbstverständlich nicht zusätzlich lizenziert werden. Eventuelle Nachlässe für bereits bestehende Lizenzverträge werden natürlich angerechnet.

Wenn Sie den Tarif FS anmelden möchten, klicken Sie bitte ebenfalls den Button WM 2026 im Preisrechner und treffen Sie die für Sie zutreffende Auswahl.

FAQ - Häufige Fragen zum WM-Tarif

Von nichts kommt nichts – dieses Sprichwort gilt auch für Musik. Hinter der kreativen Leistung der Komponisten und Textdichter steckt harte Arbeit. So wie das Patentrecht den Erfinder schützt, so schützt das Urheberrecht die Musikschaffenden – mit einem gesetzlich verbrieften Recht auf angemessene Vergütung bei Nutzung ihrer Werke. Hier unterstützen wir beide Seiten, indem wir den Nutzern die Rechte einräumen und den Urhebern die dafür angemessene Vergütung sichern. Unser Ziel: Der Schutz des geistigen Eigentums unserer Mitglieder, die Vertretung ihrer Interessen und die angemessene Vergütung für die Nutzung ihrer Werke. Mit Ihrem Erwerb einer Lizenz schaffen Sie die Voraussetzung für eine faire Entlohnung von Musikschaffenden und fördern damit die Musik.

Das geht am einfachsten über unser Onlineportal. Klicken Sie im Preisrechner auf das Schlagwort WM 2026. Anschließend können Sie sich einloggen/registrieren und ihre Anmeldung abschließen.

Sie haben keine technische Möglichkeit, Ihr Anliegen online einzureichen? Dann sind wir gerne für Sie da. Rufen Sie uns unter 0331 24042-1046 (Montag bis Freitag von 07:00 bis 18:00 Uhr) an und wir helfen Ihnen weiter. 

Im Rahmen der Spiele werden rund um den Wettkampf Reporterkommentare wiedergegeben und immer wieder Musikwerke übertragen, die urheberrechtlich geschützt sind, so z. B. der offizielle WM-Song.

Mit einer Anmeldung erhalten Sie das Recht, während des kompletten Zeitraums der WM 2026 alle Spiele live zu übertragen. Zusätzlich können auch die Freundschaftsspiele der deutschen Nationalmannschaft am 31.05.2026 und 06.06.2026 übertragen werden, da diese mit abgedeckt sind. 

Eine Übersicht über die entstehenden Lizenzkosten finden Sie in unserem Preisrechner oder direkt im Tarif. Gerne können Sie sich bei Fragen auch direkt an uns wenden. Wir sind unter 0331 24042-1046 von Montag bis Freitag von 07:00 bis 18:00 Uhr gern für Sie da. 

Im Bereich öffentlicher Aufführungen und Wiedergaben haben wir von folgenden Verwertungsgesellschaften ein sog. Inkassomandat:

  • Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) für die Ansprüche der ausübenden Musiker
  • Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) für die Rechte der Wortautoren/Journalisten
  • Corint-Media (ehemals VG-Media) für die Ansprüche der privaten Rundfunk- und Fernsehsender

In unseren Lizenzabrechnungen werden die Lizenzbeträge für die o. g. Verwertungsgesellschaften jeweils gesondert ausgewiesen.

Wenn Sie eine Lizenz nach diesem Tarif erworben haben, haben Sie die Möglichkeit, die Spiele unabhängig von der Anzahl der Fernsehgeräte oder Leinwände zu zeigen. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der Raumgrößen. Bei der Berechnung der Pauschalen wird die Gesamtfläche der Nutzung zugrunde gelegt, d. h. es können mehrere Nutzungsräume zusammengelegt werden!

Bei Nutzung von Bildschirmen bis 65 Zoll (165 cm Diagonale), Nutzung eines Großbildschirmes ab 66 Zoll in einem Raum oder vorhandener Lizenz für Hintergrundmusik gelten die tariflichen Vergütungssätze FS, die günstiger ausfallen als die WM-Pauschale. 

Die Lizenz gilt nur für die reine Übertragung der Spiele, nicht bei Veranstaltungen. 

Für Übertragungen einzelner Spiele ohne Veranstaltungscharakter (Sportveranstaltung mit Musikdarbietung), z. B. nur 3 Deutschland-Spiele oder das Finale, finden die Vergütungssätze des Tarifs M-SP I. 1 Anwendung. Die Vergütung ist abhängig von der Anzahl der Zuschauer.

Bei Public Viewing, Übertragung mit Veranstaltungscharakter sind die Tarife U-V / M-V oder U-ST anzuwenden. Die Lizenzierung erfolgt je Tag. Bei Public-Viewing im Freien und ohne Eintrittsgeld wird der Tarif U-ST angewandt. Bei Fragen zur Kalkulation stehen wir Ihnen gern telefonisch zur Seite.

Hier finden Sie den Spielplan.

Nein, der WM-Sondertarif gilt ausschließlich für die Wiedergabe von Fernsehsendungen ohne Veranstaltungscharakter. Bei Wiedergaben mit Veranstaltungscharakter finden in Abhängigkeit von der weiteren Musiknutzung die Vergütungssätze der Tarife U-V, M-V bzw. M-SP Anwendung.

Ja, die FIFA unterscheidet und vergibt Lizenzen für: 

  • gewerbliche / kommerzielle Public-Viewing-Veranstaltungen 
  • besondere nicht-gewerbliche Public-Viewing-Veranstaltungen (Kriterium: "mehr als 5000 Zuschauer") 

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der FIFA. 

Menschen in blauen Trikots jubeln in einer Bar, Bierkrüge auf dem Tisch.

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Schematische Darstellung des Hilfecenters