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E-Mails mit Musik

Verlinkung auf Musikinhalte der eigenen Webseite bzw. dem eigenen Webserver

Der Versand des Links ist in diesem Fall nicht vergütungspflichtig. Für Sie vergütungspflichtig ist der Abruf der Musikinhalte von Ihrer Webseite bzw. Ihrem Webserver. Je nach Art des Musikinhalts (Musik, Video etc.) und der Art des Angebots (Download/Streaming) kommt ein anderer Tarif zur Anwendung.

Bei geringfügigen Nutzungen von Musik, Musikvideos und Videos mit Musik:

Bei umfangreicheren Nutzungen kommen folgende Tarife zur Anwendung:

Verlinkung auf Musikinhalte einer Webseite bzw. eines Webservers, die nicht von Ihnen betrieben wird

Der Versand des Links ist in diesem Fall nicht vergütungspflichtig. Vergütungspflichtig ist der Abruf des Musikinhalts von der Webseite bzw. dem Webserver. Da diese nicht von Ihnen betrieben werden, sieht die GEMA nicht Sie, sondern den jeweiligen Betreiber als primären Lizenzpartner. Wenn Sie Musik  über eine Webseite bzw. einem Webserver Dritter anbieten lassen, achten Sie bitte darauf, dass die Betreiber die  nötigen Rechte zur öffentlichen Zugänglichmachung der Musik eingeholt haben. Leider können wir nicht zu allen Plattformen immer aktuelle Informationen bereitstellen, so dass wir Sie bitten, sich bei dem jeweiligen Betreiber direkt zu informieren.

Versenden des Musikinhalts direkt (z.B. als Anhang)

Versenden Sie den Musikinhalt direkt mit der E-Mail (z.B. als E-Mail-Anhang), so kommt der sachnächste Downloadtarif zur Anwendung. Je nach Art des Musikinhalts (Musik, Video etc.) kommt ein anderer Tarif zur Anwendung.

Bei geringfügigen Nutzungen von Musik, Musikvideos und Videos mit Musik:

Bei umfangreicheren Nutzungen kommen folgende Tarife zur Anwendung:

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