Gruppe Frauen tanzt

Vervielfältigung

Tarif für die Vervielfältigung von Werken des GEMA Repertoires, die zur Verwendung bei öffentlicher Wiedergabe bestimmt sind
(Tarif VR-Ö)

Die Vergütungssätze VR-Ö finden für die Vervielfältigung von Werken des GEMA Repertoires zum Zwecke der öffentlichen Wiedergabe Anwendung. 

Sofern Sie Kopien (Vervielfältigungen) von genutzten Musikwerken für Ihre Arbeit anfertigen, müssen Sie einen Beitrag an uns entrichten. Ausschlaggebend ist das Kopieren der Dateien, CDs, etc. Verwenden Sie ausschließlich originale Musikwerke/Musikdateien, fällt keine Lizenzvergütung an. 

Die Lizenz ist für das einzelne vervielfältigte Werk zeitlich unbegrenzt.

Was kann ich z. B. mit diesem Tarif anmelden?

Dieser Tarif gilt z. B. für das Brennen von CDs, speichern von MP3 etc. durch:
 
  • Discjockeys

  • Tanzlehrer

  • Fitnesstrainer

  • Übungsleiter in Vereinen, Volkshochschulen

  • Geschäftsbetriebe, sofern der Betreiber die Vervielfältigung selbst durchführt

Melden Sie Ihre Musiknutzung ganz einfach im Onlineportal an

  1. Den Preis für Veranstaltung mit Tonträgern ermitteln

  2. Im Onlineportal einloggen/registrieren

  3. Daten eingeben und Anmeldung abschließen

Weitere Informationen

Warum wird für Vervielfältigungen von Werken eine Vergütung fällig?

Das ist im Urheberrecht geregelt. Konkret greift hier das Vervielfältigungsrecht. Es besagt, dass Urheber für die Einräumung ihrer Rechte einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung haben. Wann immer Titel kopiert werden, erhalten die Urheberinnen von den jeweiligen Nutzern einen entsprechenden Betrag. Als Verwertungsgesellschaft und Treuhänderin unserer Mitglieder sind wir somit angehalten, die Vergütung einzufordern.

Die GEMA räumt Ihnen die Rechte der musikalischen Urheber, also der Komponisten, Textdichter und deren Verleger ein, während die GVL die ausübenden Künstler und die Tonträgerhersteller vertritt. Die GEMA lizenziert die Vervielfältigungsrechte der GVL im Rahmen eines Inkassomandats mit. Auf den Tarif VR-Ö wird ein entsprechender Zuschlag in Höhe von 20% erhoben.

FAQs

Weil die GVL das Inkasso der GEMA übertragen hat und wir dazu verpflichtet sind die Musiknutzung zu Lizenzieren. Dies betrifft auch Lizenzkosten aus der Vergangenheit.
Für alle, die vervielfältigte Tonträger wie MP3, selbst erstellte Playlists etc. öffentlich nutzen 
Weil die GVL Leistungsschutzrechte bei der Vervielfältigung hat und uns das Inkasso dafür übertragen hat.
Alle Kundinnen und Kunden, die im Zeitraum 2022 bis 2024 Rechnungen für Einzellizenzen oder Verträge nach dem Tarif VR-Ö bekommen haben.   
Die GEMA vertritt die Rechte der musikalischen Urheber/-innen (Komponist/-innen, Textdichter/-innen und Verleger/-innen. Sie kümmert sich um die Lizenzierung und Vergütung, wenn urheberrechtlich geschützte Musikwerke öffentlich genutzt oder vervielfältigt werden. Die GVL hingegen vertritt die Rechte der ausübenden Künstler/-innen und der Tonträgerherstellenden. Sie sorgt dafür, dass diese für die Nutzung ihrer Leistungen, wie z. B. die Wiedergabe von Tonträgern oder die Nutzung in Rundfunk und Fernsehen, vergütet werden. 
Reklamationen können Sie direkt im Online Portal in ihrem Account vornehmen. Bei Fragen und Unterstützung wenden Sie sich gerne an unser Support Team (Montag bis Freitag von 7:00 bis 18:00 Uhr unter  +49 (0) 30 58 9999 58

Die schnelle Hilfe!

In unserem Hilfecenter erhalten Sie schnell, einfach und jederzeit die Antwort auf Ihre Frage – ganz ohne Wartezeit.

Schematische Darstellung des Hilfecenters