Neue Regeln für Fernsehwiedergaben mit Ton:

Änderung beim GEMA Tarif FS –Großbildschirm erst ab 66 Zoll

Immer dann, wenn Sie Fernsehsendungen mir Musik aus dem GEMA Repertoire öffentlich wiedergeben, benötigen Sie eine Lizenz von uns. Den Preis dafür berechnen wir nach unserem Tarif für Fernsehsendungen (FS).
Nun haben sich die rechtlichen Regeln geändert: Seit dem 07.05.2025 gelten Fernsehgeräte erst ab einer Größe von 66 Zoll als Großbildschirm. Diese Änderungen wenden wir für Ihre Verträge rückwirkend ab dem 01.01.2025 an.

Großbildschirm oder nicht? So berechnen wir den Preis für Ihre Lizenz:

  • Für alle Räume mit Bildschirmen, die kleiner sind als 66 Zoll, richtet sich unser Preis nach der Anzahl der Bildschirme.
  • Für Räume mit Großbildschirmen ist die Fläche des Raumes in m2 entscheidend. (Das gilt auch für Räume mit nur einem Großbildschirm und einem oder mehreren kleineren Fernsehern.)

Bildschirme kleiner als 66 Zoll? Teilen Sie uns die Anzahl mit.

Sie haben Räume, in denen Sie ausschließlich Bildschirme nutzen, die kleiner sind als 66 Zoll? Dann benötigen wir von Ihnen die Anzahl Ihrer Bildschirme, um Ihren Vertrag bzw. unser Vertragsangebot anzupassen. 

Und so einfach geht's:

  1. Rufen Sie im GEMA Onlineportal Meine Verträge auf.
  2. Wählen Sie den betroffenen Vertrag aus, indem Sie unter Optionen auf Änderung beantragen klicken.
  3. Nun wählen Sie im Drop-Down-Menü Sonstiger Reklamationsgrund aus.
  4. In dem Textfeld geben Sie die Anzahl der Bildschirme an, die kleiner als 66 Zoll sind.
  5. Sie müssen keinen neuen Raumplan hochladen. 

Zum Hintergrund: Seit dem TT.MM.JJJJ haben sich die Regeln innerhalb dieses Tarifes verändert: 
Erst ab einer Größe von 66 Zoll gelten Bildschirme als Großbildschirme.

Großbildschirm oder nicht? So berechnen wir den Preis für Ihre Lizenz:

  • Für alle Räume mit Bildschirmen, die kleiner sind als 66 Zoll, richtet sich unser Preis nach der Anzahl der Bildschirme.
  • Für Räume mit Großbildschirmen ist die Fläche des Raumes in m2 entscheidend. (Das gilt auch für Räume mit nur einem Großbildschirm und einem oder mehreren kleineren Fernsehern.)

Sie nutzen ausschließlich Bildschirme, die kleiner sind als 66 Zoll?
Dann benötigen wir von Ihnen die Anzahl Ihrer Bildschirme, um Ihren Vertrag bzw. unser Ver-tragsangebot anzupassen. Und so einfach geht’s:

  • Melden Sie sich an oder registrieren Sie sich neu unter www.gema.de/portal.
  • Klicken Sie im Menü links auf Mein Bereich und danach auf die Kachel Meine Verträge.
  • Rufen Sie Ihren Vertrag bzw. unser Angebot auf – z.B. indem Sie Ihre Vertrags-/Angebotsnummer in das Suchfeld eingeben.
  • Klicken Sie auf die drei Punkte rechts und wählen Sie Änderung beantragen/Vertragsangebot anpassen aus.
  • Bitte schreiben Sie in das Bemerkungsfeld zuerst das Stichwort „Tarifänderung“ und danach die Anzahl all Ihrer Bildschirme, die kleiner sind als 66 Zoll.
     

FAQ – häufige Fragen zur Bildschirmgröße und zum Tarif FS

Für diesen Raum ist der Großbildschirm ausschlaggebend. Das bedeutet, wir berechnen den Preis für Ihre Lizenz nach der Fläche des Raumes.
Zuerst ein Tipp: Nur die Fläche des Displays ohne eventuelle Rahmen zählt. In 
der Tabelle sehen Sie die Bilddiagonale in Zoll umgerechnet auf die Breite und 
Höhe in cm. So finden Sie es ganz leicht heraus:
Bilddiagonale
Display (Breite x Höhe)
24 Zoll
53 x 30 cm
32 Zoll
71 x 40 cm
40 Zoll
89 x 50 cm
42 Zoll
93 x 52 cm
43 Zoll
95 x 54 cm
48 Zoll
106 x 60 cm
49 Zoll
109 x 61 cm
50 Zoll
111 x 62 cm
55 Zoll
122 x 69 cm
65 Zoll
144 x 81 cm
70 Zoll
155 x 87 cm
75 Zoll
166 x 93 cm
77 Zoll
171 x 96 cm
Sobald wir alle Informationen von Ihnen haben, gelten diese rückwirkend ab dem 01.01.2025. Ihr bestehenden Vertrag mit uns endet automatisch – Sie müssen nichts weiter tun und zahlen auf keinen Fall doppelt.
Die neuen Informationen gelten dann rückwirkend ab dem 01.01.2025.
Weil unsere Preise je nach Anzahl der Bildschirme, der Laufzeit des Vertrages und je nach Branche unterschiedlich ausfallen, finden Sie Ihren Preis am besten auf unserer Tarifseite für Fernsehsendungen.
Dann ändert sich für sie nichts und Ihr bestehender Vertrag mit uns bleibt gültig.
Entsteht durch die Vertragsanpassung ein Guthaben, erstatten wir Ihnen dieses automatisch. Sie müssen in diesem Fall nichts unternehmen. 

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