
Eine Form der Alterssicherung für ordentliche Mitglieder
Einnahmen, die wir keinem Mitglied einer Verwertungsgesellschaft zuordnen können, bezeichnen wir als „Ausfall“. Wie diese Einnahmen verteilt werden, ist im Verteilungsplan geregelt.
Die ordentlichen GEMA Mitglieder stellen ihre Anteile am Ausfall für die sogenannte Alterssicherung zur Verfügung. Bei diesem Umlageverfahren erhalten Mitglieder unter bestimmten Voraussetzungen einmal im Jahr eine zusätzliche Ausschüttung auf Grundlage vergangener Wertungszahlungen. Die Höhe dieser Ausschüttung ist zum einen abhängig von der dafür zur Verfügung stehenden Gesamtsumme und zum anderen von der Anzahl der Beteiligten sowie der Höhe der relevanten Tantiemen des einzelnen Mitglieds.
Die ordentlichen GEMA Mitglieder stellen ihre Anteile am Ausfall für die sogenannte Alterssicherung zur Verfügung. Bei diesem Umlageverfahren erhalten Mitglieder unter bestimmten Voraussetzungen einmal im Jahr eine zusätzliche Ausschüttung auf Grundlage vergangener Wertungszahlungen. Die Höhe dieser Ausschüttung ist zum einen abhängig von der dafür zur Verfügung stehenden Gesamtsumme und zum anderen von der Anzahl der Beteiligten sowie der Höhe der relevanten Tantiemen des einzelnen Mitglieds.
Die Alterssicherung erhalten Urheberinnen und Urheber, wenn sie seit mindestens 20 Jahren ordentliche GEMA Mitglieder sind und eine in den Geschäftsordnungen der Wertungsverfahren festgelegte Altersgrenze erreicht haben. Verlage beziehen die Alterssicherung bereits im Jahr nach Erreichen der ordentlichen Mitgliedschaft.
Weitere Informationen
Regeln der Alterssicherung
Die genauen Regeln der Alterssicherung finden Sie in den Anhängen der Geschäftsordnungen der Wertungsverfahren im aktuellen GEMA Jahrbuch.
Kontakt
Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Wertung unter w@gema.de gerne zur Verfügung.