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Sonderförderung

Wir möchten Ihnen einen Überblick geben, wie Sie eine Sonderförderung im Rahmen unseres Förderprogramms Kulturfonds Online erhalten können. 

Sie möchten direkt einen Förderantrag stellen? 

Melden Sie sich mit Ihrem Account im Onlineportal der GEMA an. Unter Services "Mein Repertoire" können Sie ganz einfach Ihren Förderantrag stellen. Wie genau die Beantragung erfolgt, entnehmen Sie gerne unserer Benutzerhilfe

Wir schließen unsere erste Runde zur Basisförderung!

Wir freuen uns sehr über das große Interesse an unserer Basisförderung – vielen Dank für die zahlreichen Bewerbungen! Da uns mehr Anträge erreicht haben, als wir fördern können, schließen wir die erste Förderrunde offiziell zum 16. Juni.
 
Wie geht es jetzt weiter? Die Entscheidung über die Vergabe der Fördermittel trifft unsere 
unabhängige Jury. In den kommenden Wochen wird sie darüber entscheiden, welche Projekte eine Förderung erhalten. Alle Antragstellerinnen und Antragsteller werden bis Oktober schriftlich von uns darüber informiert, ob ihr Antrag erfolgreich war.
 
Für alle, die in dieser Runde leider nicht berücksichtigt werden können: Es wird im Herbst eine 
zweite Förderrunde geben. Alle Informationen dazu veröffentlichen wir rechtzeitig auf gema.de!

Wir starten mit der Sonderförderung

 

Ab dem 01.12.2025 haben Sie erneut die Möglichkeit, eine Einzelförderung in Höhe von jeweils 2.500 Euro für ihre kulturell bedeutenden Werke und Leistungen zu beantragen. Informationen zu den Voraussetzungen und Förderbedingungen finden Sie weiter unten in den FAQs.

Keinen Erfolg in der ersten Runde gehabt? Kein Problem! Nutzen Sie die Chance und bewerben Sie sich einfach für die neue Förderrunde. Ihr Antrag wurde diesmal abgelehnt? Auch das ist kein Hindernis – im kommenden Jahr haben Sie erneut die Möglichkeit, einen Antrag einzureichen.

Die Jury freut sich auf Ihren Antrag. Wir wünschen viel Erfolg!

Voraussetzungen für eine Förderung

Förderberechtigt sind alle ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder der GEMA, die der Berufsgruppe der Komponisten oder Textdichter angehören. 

Gefördert werden professionelle Musikautor/-innen, die ihre Songwriting-Karriere strategisch weiterentwickeln wollen, indem sie im Rahmen von geplanten Writing-Sessions im In- und Ausland oder der geplanten Teilnahme an Songwriting-Camps neue Künstler/-innen und Business-Netzwerke, Genres oder Märkte erschließen und sich auf diesem Wege einen wachsenden Katalog an urheberrechtlichen Mitwirkungen (sog. Cuts) erarbeiten. 

Gefördert werden zudem Urheber/-innen, die zugleich ausübende Künstler/-innen (als Solo-Artists oder als Teil einer Band/eines Ensembles) sind und in diesen Funktionen die Produktion und Online-Veröffentlichung eines Tonträgers (bspw. EP oder Album) planen, auf dem sich ausschließlich eigene neue Werke befinden. 

Musikproduzent/-innen, die nachweislich als Co-Autor/-innen an einem solchen Werkschöpfungs- und Musikproduktionsprozess mitwirken und dabei einen wesentlichen Part übernehmen, sind ebenfalls antragsberechtigt.

Das antragstellende Mitglied muss der GEMA seine Onlinerechte zur Wahrnehmung eingeräumt haben. In dem der Antragstellung vorausgehenden Geschäftsjahr muss zudem ein Aufkommen in Höhe von mindestens 500 Euro in den Sparten GOP, MOD D und/oder MOD S erwirtschaftet worden sein. Das Aufkommen im vorausgehenden Geschäftsjahr aus diesen Sparten insgesamt darf den Betrag von 15.000 Euro nicht überschreiten

Jedes Mitglied kann pro Geschäftsjahr einen Antrag auf Förderung für ein Projekt stellen. Jedes Projekt darf nur einmal gefördert werden. Dies gilt auch für Anträge mehrerer Antragsteller für dasselbe Projekt. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, andere Projektbeteiligte, die ebenfalls antragsberechtigt sein könnten, vorab darüber zu informieren, wenn eine Antragstellung geplant ist.

Anträge auf Sonderförderung sind ausschließlich über das GEMA Onlineportal einzureichen. Unsere Teilnahmebedingungen sehen dazu wie folgt aus. Wie genau die Beantragung der Förderung im Onlineportal erfolgt, können Sie unserer Benutzerhilfe ab Bewerbungsstart (Anfang Dezember) entnehmen.

Anträge können nur persönlich eingereicht werden. Eine Stellvertretung ist nicht zulässig. Mehr zur Antragsstellung entnehmen Sie bitte unseren Teilnahmebedingungen.

Die Antragsstellung für diese Förderrunde ist vom 01. - 31.12.2025 möglich. 

Die Fördersumme beträgt 10.000 Euro. Näheres zu den Auszahlungsmodalitäten entnehmen Sie bitte den Teilnahmebedingungen.

Die Jury entscheidet voraussichtlich Ende Januar 2026 über die eingereichten Anträge. Über die Entscheidung informieren wir Sie im Februar 2026.

Die Vergabe der Fördermittel erfolgt durch eine unabhängige Jury. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge ihres Eingangs. Sobald die für eine Förderrunde vorgesehenen Mittel ausgeschöpft sind, können keine weiteren Anträge bewilligt werden.

Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten: Von den 10.000 Euro erhalten Sie 7.500 Euro (75%) direkt nach der Bewilligung Ihres Antrags. Die restlichen 2.500 Euro (25%) werden nach Abschluss des Projekts und Einreichung von Nachweisen ausgezahlt. Die erste Förderrate wird voraussichtlich zum 01. März 2026 dem Mitgliedskonto gutgeschrieben.

Nein. 

Sollten sich Anhaltspunkte ergeben, dass das Projekt nicht oder nicht dem Förderantrag entsprechend realisiert werden kann, ist dies der GEMA umgehend mitzuteilen. Die GEMA behält sich vor, die bereits ausgezahlte Fördersumme von den Antragstellenden zurückzufordern.

Bis zum 31.08.2026.

Haben Sie weitere Fragen zur Sonderförderung?

Wenn Sie hier Ihre Antworten nicht finden, dann schreiben Sie uns eine E-Mail an: kulturfoerderung-online@gema.de.
Stichwort: Sonderförderung

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