Mitgliederversammlung 2025
Mitgliederversammlung 2026

Neuwahl des Wahlausschusses

In der Mitgliederversammlung 2026 werden turnusgemäß die Mitglieder des Wahlausschusses neu gewählt. Der Wahlausschuss besteht in jeder Berufsgruppe aus einem die Wahlen leitenden und einem stellvertretenden Mitglied. Für die Wahl konntest Du bis zum 25. März 2026 deine Wahlvorschläge einreichen. Im Folgenden findest Du eine Vorstellung der Kandidierenden.

In der Persönlichen Aussprache der Komponist*innen vor der Versammlung der außerordentlichen Mitglieder am Dienstag, den 13. Mai 2025 findet die Nachwahl einer Delegiertenperson für den Wertungsausschuss für das Wertungsverfahren der Komponist*innen in der Sparte E statt. Deren Aufgabe ist die beratende Teilnahme an den Sitzungen des Wertungsausschusses.  

Diese Delegiertenperson ist von den Delegierten für die Mitgliederversammlung zu unterscheiden. Delegierte für die Mitgliederversammlung können für dieses Amt aber auch kandidieren.

Voraussetzungen  

  • Die Kandidat*in muss mindestens 5 Jahre außerordentliches Mitglied (Berufsgruppe Komponist*innen) der GEMA sein. 
  • Eine Wahl ist auch möglich, wenn die Kandidat*in nicht in der Versammlung anwesend sein kann.

Wie? 

Bitte schick Deine Kandidatur bis 9. Mai 2025 per E-Mail an  wahlausschuss@gema.de  

Bitte gib dabei Folgendes an: 

  • Im Betreff „Delegiertenwahl für den Wertungsausschuss Komponist*innen E“ 
  • Deinen Vor- und Nachnamen 
  • Deine GEMA Mitgliedsnummer 

Bitte beachte dabei die obenstehenden Wählbarkeitsvoraussetzungen.  

Besetzung:

Der Wahlausschuss besteht in jeder Berufsgruppe aus einem die Wahlen leitenden und einem stellvertretenden Mitglied.

Wählbarkeitsvorraussetzungen:

Die Mitglieder des Wahlausschusses müssen ordentliche Mitglieder sein.   

Um ihre Neutralität sicherzustellen, dürfen sie nicht dem Aufsichtsrat (einschließlich der aus seiner Mitte gebildeten Ausschüsse und Kommissionen) oder einem anderen von der Mitgliederversammlung zu wählenden Gremium (Beschwerdeausschuss, Sitzungsgeldkommission, Werkausschuss, Wertungsausschüsse für die Wertungsverfahren der Komponisten und der Textdichter in der Sparte E sowie für das Wertungsverfahren in der Unterhaltungs- und Tanzmusik) angehören und bei den Wahlen dieser Gremien während ihrer Amtszeit auch nicht kandidieren. Für Mitglieder der Berufsgruppe Verleger gilt dies in Bezug auf sämtliche Vertreter und sonstigen Mitarbeiter des Verlags.  

Mitglieder der Urheber-Verleger-Schlichtungsstelle sind ebenfalls nicht wählbar, da diese nicht Mitglied eines von der Mitgliederversammlung zu wählenden Gremiums sein dürfen.  

Mitglieder von sonstigen Gremien, die vom Aufsichtsrat ernannt, aber nicht aus seiner Mitte besetzt werden (Aufnahmeausschuss, Wertungsausschuss für das Wertungsverfahren der Verleger in der Sparte E, Kuratorien der GEMA-Sozialkasse sowie der Versorgungsstiftung der deutschen Komponisten) sind dagegen wählbar.

Aufgaben und Amtszeit:

Die Mitglieder des Wahlausschusses nehmen die Wahlvorschläge für die Wahl des Aufsichtsrats und der weiteren von der Mitgliederversammlung zu wählenden Gremien im Vorfeld der Mitgliederversammlung entgegen, prüfen diese auf das Vorliegen der Wählbarkeitsvoraussetzungen und leiten die Wahlen in ihrer Berufsgruppe. Die Amtsdauer der Wahlausschussmitglieder beträgt 3 Jahre.

Einreichung der Wahlvorschläge

Ordentliche Mitglieder und Delegierte der außerordentlichen Mitglieder können ihre Wahlvorschläge für die Wahl des Wahlausschusses ihrer Berufsgruppe bis Mittwoch,  
den 25. März 2026
einreichen, und zwar 

Wahlvorschläge, die nicht fristgerecht eingereicht werden, können leider nicht berücksichtigt werden. 

Bitte verwende für die Einreichung das Formular „Einreichung von Wahlvorschlägen für die GEMA Mitgliederversammlung“. Dieses findest du hier:

Bitte beachte dabei die oben genannten Wählbarkeitsvoraussetzungen.  

Sofern Du nicht selbst kandidieren, sondern eine andere Person vorschlagen möchtest, bitten wir, Dich rechtzeitig vor der Einreichung des Wahlvorschlags mit dieser in Verbindung zu setzen, um deren Einverständnis mit der Kandidatur einzuholen.  

 

Wahlinformationen

Der Wahlausschuss besteht in jeder Berufsgruppe aus einem die Wahlen leitenden und einem stellvertretenden Mitglied.

Die Mitglieder des Wahlausschusses müssen ordentliche Mitglieder sein.   

Um ihre Neutralität sicherzustellen, dürfen sie nicht dem Aufsichtsrat (einschließlich der aus seiner Mitte gebildeten Ausschüsse und Kommissionen) oder einem anderen von der Mitgliederversammlung zu wählenden Gremium (Beschwerdeausschuss, Sitzungsgeldkommission, Werkausschuss, Wertungsausschüsse für die Wertungsverfahren der Komponisten und der Textdichter in der Sparte E sowie für das Wertungsverfahren in der Unterhaltungs- und Tanzmusik) angehören und bei den Wahlen dieser Gremien während ihrer Amtszeit auch nicht kandidieren. Für Mitglieder der Berufsgruppe Verleger gilt dies in Bezug auf sämtliche Vertreter und sonstigen Mitarbeiter des Verlags.  

Mitglieder der Urheber-Verleger-Schlichtungsstelle sind ebenfalls nicht wählbar, da diese nicht Mitglied eines von der Mitgliederversammlung zu wählenden Gremiums sein dürfen.  

Mitglieder von sonstigen Gremien, die vom Aufsichtsrat ernannt, aber nicht aus seiner Mitte besetzt werden (Aufnahmeausschuss, Wertungsausschuss für das Wertungsverfahren der Verleger in der Sparte E, Kuratorien der GEMA-Sozialkasse sowie der Versorgungsstiftung der deutschen Komponisten) sind dagegen wählbar.

Die Mitglieder des Wahlausschusses nehmen die Wahlvorschläge für die Wahl des Aufsichtsrats und der weiteren von der Mitgliederversammlung zu wählenden Gremien im Vorfeld der Mitgliederversammlung entgegen, prüfen diese auf das Vorliegen der Wählbarkeitsvoraussetzungen und leiten die Wahlen in ihrer Berufsgruppe. Die Amtsdauer der Wahlausschussmitglieder beträgt 3 Jahre. 

Ordentliche Mitglieder und Delegierte der außerordentlichen Mitglieder können ihre Wahlvorschläge für die Wahl des Wahlausschusses ihrer Berufsgruppe bis Dienstag,  
den 10. März 2026
einreichen, und zwar 

Wahlvorschläge, die nicht fristgerecht eingereicht werden, können leider nicht berücksichtigt werden. 

Bitte verwende für die Einreichung das Formular „Einreichung von Wahlvorschlägen für die GEMA Mitgliederversammlung“. Dieses findest du hier.  

Bitte beachte dabei die oben genannten Wählbarkeitsvoraussetzungen.  

Sofern Du nicht selbst kandidieren, sondern eine andere Person vorschlagen möchtest, bitten wir, Dich rechtzeitig vor der Einreichung des Wahlvorschlags mit dieser in Verbindung zu setzen, um deren Einverständnis mit der Kandidatur einzuholen.  

Antragsprüfung

Mitglieder haben auch die Möglichkeit, der GEMA Antragsentwürfe vorab zur Prüfung vorzulegen. 

Voraussetzungen  

  • mindestens 20 Unterschriften von ordentlichen Mitgliedern und/oder Delegierten der außerordentlichen Mitglieder, welche den Antrag unterstützen 
  • Namen, Mitgliedsnummern + Firmierungen angeben 
  • Begründung des Antragsentwurfs 
  • Nennung einer Ansprechperson 

Bis wann?  

Dienstag, den 21. Januar 2025, 24 Uhr 

Wie?  

Per E-Mail als PDF an antrag.mitgliederversammlung@gema.de oder per Post an GEMA, Rechtsabteilung, Rosenheimer Straße 11, 81667 München 

Prüfung  

Erfolgt innerhalb von sechs Wochen ab Eingang der vollständigen Antragsunterlagen. 

Komponistinnen und Komponisten

Thomas Rebensburg

Mitglied der GEMA seit 1981,  

ordentliches Mitglied seit 1990 

Funktionen innerhalb der GEMA: 

Mitglied der Schätzungskommission der Bearbeiter von 1992 –  

1994 und stellvertretendes Mitglied von 2004 – 2017; Leiter des Wahlausschusses in der Berufsgruppe Komponisten seit 2017  

Tätigkeitsschwerpunkte: 

Kompositionsstudium am Richard-Strauß-Konservatorium München (Peter Jona Korn); Kompositionspreise in E und U. 1989 Bayerischer Staatspreis für junge Künstler. Freischaffender Komponist, Arrangeur, Dirigent und Produzent in den Bereichen Sinfonik, Film, Werbung, Songwriting, Theater, Chor- und Kirchenmusik in Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Künstlern, Ensembles und Orchestern.  

Schriftführer im Vorstand des Bayerischen Medienrats. 

c. Urs Golling

Markus Lehmann-Horn

Mitglied der GEMA seit 1.1.2002,  

ordentliches Mitglied seit 1.1.2011 

Funktionen innerhalb der GEMA: 

Delegierte der außerordentlichen und angeschlossenen Mitglieder der Berufsgruppe Komponisten von 2009 - 2010 
 

Tätigkeitsschwerpunkte: 

Zeitgenössische Komposition, Filmmusik 

Markus Lehmann-Horn wurde 1977 in München geboren. Er studierte Komposition für Film und Fernsehen an der Hochschule für Musik und Theater München, anschließend Komposition in der Meisterklasse bei Heinz Winbeck in Würzburg. Seitdem arbeitete er mit vielen namhaften Ensembles, aktuelles Zeitgeschehen gab dabei immer wieder Impulse für neue Werke. Sein Oeuvre umfasst, neben sinfonischen Werken, auch eine abendfüllende Oper sowie Instrumentalkonzerte und diverse kammer-musikalische Werke. Als Grenzgänger zwischen der klassischen E-Musik und der technisch-elektronischen Musikwelt schrieb er über 50 Film-musik- Kompositionen für nationale und internationale Produktionen, mit Schwerpunkt Dokumentarfilm. 

Lehmann-Horn ist Preisträger u.a. des Berliner Opernwettbewerbs 2010, des Paul-Hindemith-Preises 2011, des Gerhard Schedl Musiktheater-preises der Neuen Oper Wien 2012 sowie der Brandenburger Biennale 2016. Er war 2015 Stipendiat des Freistaates Bayern an der Cité Internationale des Arts, Paris und ist seit 2017 in der künstlerischen Leitung des Münchener aDevantgarde-Festivals für zeitgenössische Musik tätig. Markus Lehmann-Horn lebt mit seiner Familie in Starnberg bei München. 

c. Schelke Fotografie

Textdichterinnen und Textdichter

Thorsten Schmidt

Mitglied der GEMA seit 1999, 

ordentliches Mitglied seit 2025 

Funktionen innerhalb der GEMA: Stellvertretender Delegierter der Textdichter von 2019 bis 2021, Delegierter der Textdichter von 2022 bis 2024 

Tätigkeitsschwerpunkte: 

Ich bin seit 1999 Mitglied der GEMA in der Kurie der Textdichtenden. Seit 2025 als ordentliches Mitglied. Bereits seit vielen Jahren engagiere ich mich in unserem Verein. Zunächst als stellvertretender Delegierter, danach als Delegierter der außerordentlichen Textdichterinnen und Textdichter. Mein Schwerpunkt liegt im Bereich Schlager, Popschlager, Volksmusik und Country. Mir ist es wichtig, unsere Gemeinschaft durch Engagement im Ehrenamt zu unterstützen und zu stärken. Daher freue ich mich sehr, für dieses Amt zu kandidieren, um mich auch weiterhin für die Ziele unserer Gemeinschaft einzusetzen. Nur eine starke GEMA hilft allen Kreativen in diesen herausfordernden Zeiten. 

c. Sookie-Amelie Schmidt

Ulla Meinecke

Mitglied der GEMA seit 1.1.1977,  

ordentliches Mitglied seit 1.1.1982 

Funktionen innerhalb der GEMA:  

Mitglied des Wahlausschusses in der Berufsgruppe Textdichter seit 2020 
 

Tätigkeitsschwerpunkte:  

Ulla Meinecke ist seit über vierzig Jahren eine feste Größe in der deutschen Musik- und Kulturlandschaft. In ihren Texten reflektiert sie auf ironische Weise die Mysterien des Alltags und der Liebe. Ihre samtige Stimme, ihre poetische Sprache und nicht zuletzt ihre nachdenklich-ironische Sicht auf die alltäglichen Dinge begründen ihren Ruf als Sängerin, Dichterin und Autorin. Viele 1000 Konzerte, ebenso viele Lesungen ihrer drei bislang veröffentlichten Bücher, hat Ulla Meinecke in den letzten Jahren absolviert. Derzeit schreibt sie gerade an ihrem vierten Buch. Weit mehr als eine Million Tonträger hat sie von ihren Alben verkauft. Ulla Meinecke ist die Meisterin der treffenden Worte. Ihre Geschichten sind Bilder des Alltäglichen, die auf unvergleichliche Weise dem Besonderen nachgehen. Das wichtigste Feld war und ist ihr schon immer die Bühne – mit Band, im Trio oder Duo. So spielt sie 60 bis 80 Konzerte im Jahr in ganz Deutschland, Österreich und der Schweiz. Auch textet sie für KollegInnen, wie z.B. Anett Louisan.  

c. Daniel Biskup

Verlegerinnen und Verleger

Sabine Kemna

Furore Verlag GmbH 

Verlag ist Mitglied der GEMA seit 1.1.1986,  

ordentliches Mitglied seit 1.1.2008 

Funktionen innerhalb der GEMA: 

Delegierte der außerordentlichen und angeschlossenen Mitglieder der Berufsgruppe Verleger von 1995 – 2007; Mitglied des Wahlausschusses in der Berufsgruppe Verleger seit 2020; Leiterin des Wahlausschusses in der Berufsgruppe Verleger seit 2021 
 

Tätigkeitsschwerpunkte:  

Der Furore Verlag feiert in diesem Jahr sein 40-jähriges Verlagsjubiläum. Er ist weltweit der einzige klassische Musikverlag, der exklusiv Noten, Bücher und CDs von und über Komponistinnen von der Blockflöte bis zur Oper im Programm hat.  

Seit 1993 arbeite ich im Furore Verlag und verantworte als Mitglied der Geschäftsleitung folgende Bereiche: Rechte und Lizenzen, Promotion Komponistinnen, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Marketing und Vertrieb. 

c. Furore Verlag, Foto: Candy Welz

Hans-Peter “Toni“ Malten

FutureWorld Consulting & Publishing 

Verlag ist Mitglied der GEMA seit 1.1.1992,  

ordentliches Mitglied seit 1.1.2002 

Funktionen innerhalb der GEMA: 

Delegierte der außerordentlichen und angeschlossenen Mitglieder der Berufsgruppe Verleger von 1996 – 2001; stellvertretendes Mitglied des Wertungsausschusses für das Wertungsverfahren in der Unterhaltungs- und Tanzmusik von 2006 – 2009; stellvertretendes Mitglied des Pro-grammausschusses U, R, FS von 2012 – 2018; Mitglied des Ausschusses für Kommunikation des AR von 2012 – 2018; stellvertretendes Mitglied des Personalausschusses der Berufsgruppe Verleger von 2018 – 2019; Mitglied des Aufsichtsrats von 2009 - 2021 

Tätigkeitsschwerpunkte:  

Hans-Peter Malten aka “Toni“ Malten gründete 1992 den Musikverlag FutureWorld Consulting & Publishing. Von 1996-2001 war er Delegierter der angeschlossenen und außerordentlichen GEMA-Mitglieder in der Kurie der Musikverleger. Toni Malten war von 2009 bis 2021 Mitglied des GEMA-Aufsichtsrats für die Kurie der Musikverlage, davon die letzten 2 Jahre stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender. Anfang 2025 wurde er in das Kuratorium der Gema-Sozialkasse berufen. 

c. Florian Jaenicke

Wahl des Wahlausschusses

In der Mitgliederversammlung 2023 werden die Mitglieder des Wahlausschusses neu gewählt. Im Folgenden finden Sie Kurzporträts der Kandidierenden.