Two men engaged in conversation at an event, one gesturing with his hands, with people and a red screen in the background.
GEMA General Assembly

By-election

By-election of a delegate of the associate members for the Rating Committee for the rating procedure of composers in the serious music / E category:

In the composers` personal discussion before the meeting of the associate members on Tuesday, 13 May 2025, the by-election of the delegate for the Rating Committee for the rating procedure of composers in the E category will take place: Their role is to participate in an advisory capacity in the meetings of the Rating Committee.  

Said delegate thus differs from the delegates for the General Assembly. Delegates for the General Assembly may, however, also stand as candidate for this position.

Qualifying conditions 

The candidate must have been an associate member of GEMA for a minimum of 5 years (professional category composers). 

Candidates who cannot participate in the meeting in person may also be elected.

Also useful: Specify a contact for queries 

How?

Please submit your candidacy by email to wahlausschuss@gema.de by 9 May 2025.  

Please provide the following details: 

  • In the subject line: “Delegiertenwahl für den Wertungsausschuss Komponist*innen E” 
  • Your first and last name 
  • Your GEMA membership number 

Please note the qualifiying conditions for candidates mentioned above.

Besetzung:

Der Wahlausschuss besteht in jeder Berufsgruppe aus einem die Wahlen leitenden und einem stellvertretenden Mitglied.

Wählbarkeitsvorraussetzungen:

Die Mitglieder des Wahlausschusses müssen ordentliche Mitglieder sein.   

Um ihre Neutralität sicherzustellen, dürfen sie nicht dem Aufsichtsrat (einschließlich der aus seiner Mitte gebildeten Ausschüsse und Kommissionen) oder einem anderen von der Mitgliederversammlung zu wählenden Gremium (Beschwerdeausschuss, Sitzungsgeldkommission, Werkausschuss, Wertungsausschüsse für die Wertungsverfahren der Komponisten und der Textdichter in der Sparte E sowie für das Wertungsverfahren in der Unterhaltungs- und Tanzmusik) angehören und bei den Wahlen dieser Gremien während ihrer Amtszeit auch nicht kandidieren. Für Mitglieder der Berufsgruppe Verleger gilt dies in Bezug auf sämtliche Vertreter und sonstigen Mitarbeiter des Verlags.  

Mitglieder der Urheber-Verleger-Schlichtungsstelle sind ebenfalls nicht wählbar, da diese nicht Mitglied eines von der Mitgliederversammlung zu wählenden Gremiums sein dürfen.  

Mitglieder von sonstigen Gremien, die vom Aufsichtsrat ernannt, aber nicht aus seiner Mitte besetzt werden (Aufnahmeausschuss, Wertungsausschuss für das Wertungsverfahren der Verleger in der Sparte E, Kuratorien der GEMA-Sozialkasse sowie der Versorgungsstiftung der deutschen Komponisten) sind dagegen wählbar.

Aufgaben und Amtszeit:

Die Mitglieder des Wahlausschusses nehmen die Wahlvorschläge für die Wahl des Aufsichtsrats und der weiteren von der Mitgliederversammlung zu wählenden Gremien im Vorfeld der Mitgliederversammlung entgegen, prüfen diese auf das Vorliegen der Wählbarkeitsvoraussetzungen und leiten die Wahlen in ihrer Berufsgruppe. Die Amtsdauer der Wahlausschussmitglieder beträgt 3 Jahre.

Einreichung der Wahlvorschläge

Ordentliche Mitglieder und Delegierte der außerordentlichen Mitglieder können ihre Wahlvorschläge für die Wahl des Wahlausschusses ihrer Berufsgruppe bis Dienstag,  
den 10. März 2026
einreichen, und zwar 

Wahlvorschläge, die nicht fristgerecht eingereicht werden, können leider nicht berücksichtigt werden. 

Bitte verwende für die Einreichung das Formular „Einreichung von Wahlvorschlägen für die GEMA Mitgliederversammlung“. Dieses findest du hier:

Bitte beachte dabei die oben genannten Wählbarkeitsvoraussetzungen.  

Sofern Du nicht selbst kandidieren, sondern eine andere Person vorschlagen möchtest, bitten wir, Dich rechtzeitig vor der Einreichung des Wahlvorschlags mit dieser in Verbindung zu setzen, um deren Einverständnis mit der Kandidatur einzuholen.  

 

Wahlinformationen

Der Wahlausschuss besteht in jeder Berufsgruppe aus einem die Wahlen leitenden und einem stellvertretenden Mitglied.

Die Mitglieder des Wahlausschusses müssen ordentliche Mitglieder sein.   

Um ihre Neutralität sicherzustellen, dürfen sie nicht dem Aufsichtsrat (einschließlich der aus seiner Mitte gebildeten Ausschüsse und Kommissionen) oder einem anderen von der Mitgliederversammlung zu wählenden Gremium (Beschwerdeausschuss, Sitzungsgeldkommission, Werkausschuss, Wertungsausschüsse für die Wertungsverfahren der Komponisten und der Textdichter in der Sparte E sowie für das Wertungsverfahren in der Unterhaltungs- und Tanzmusik) angehören und bei den Wahlen dieser Gremien während ihrer Amtszeit auch nicht kandidieren. Für Mitglieder der Berufsgruppe Verleger gilt dies in Bezug auf sämtliche Vertreter und sonstigen Mitarbeiter des Verlags.  

Mitglieder der Urheber-Verleger-Schlichtungsstelle sind ebenfalls nicht wählbar, da diese nicht Mitglied eines von der Mitgliederversammlung zu wählenden Gremiums sein dürfen.  

Mitglieder von sonstigen Gremien, die vom Aufsichtsrat ernannt, aber nicht aus seiner Mitte besetzt werden (Aufnahmeausschuss, Wertungsausschuss für das Wertungsverfahren der Verleger in der Sparte E, Kuratorien der GEMA-Sozialkasse sowie der Versorgungsstiftung der deutschen Komponisten) sind dagegen wählbar.

Die Mitglieder des Wahlausschusses nehmen die Wahlvorschläge für die Wahl des Aufsichtsrats und der weiteren von der Mitgliederversammlung zu wählenden Gremien im Vorfeld der Mitgliederversammlung entgegen, prüfen diese auf das Vorliegen der Wählbarkeitsvoraussetzungen und leiten die Wahlen in ihrer Berufsgruppe. Die Amtsdauer der Wahlausschussmitglieder beträgt 3 Jahre. 

Ordentliche Mitglieder und Delegierte der außerordentlichen Mitglieder können ihre Wahlvorschläge für die Wahl des Wahlausschusses ihrer Berufsgruppe bis Dienstag,  
den 10. März 2026
einreichen, und zwar 

Wahlvorschläge, die nicht fristgerecht eingereicht werden, können leider nicht berücksichtigt werden. 

Bitte verwende für die Einreichung das Formular „Einreichung von Wahlvorschlägen für die GEMA Mitgliederversammlung“. Dieses findest du hier.  

Bitte beachte dabei die oben genannten Wählbarkeitsvoraussetzungen.  

Sofern Du nicht selbst kandidieren, sondern eine andere Person vorschlagen möchtest, bitten wir, Dich rechtzeitig vor der Einreichung des Wahlvorschlags mit dieser in Verbindung zu setzen, um deren Einverständnis mit der Kandidatur einzuholen.  

Review

Members also have the option to submit draft proposals for resolution to GEMA to be reviewed up front.  

Conditions 

  • at least twenty signatures by full members and/or delegates of the associate members who support the proposal. 
  • indicate names, membership numbers + company status 
  • Reasoned statement for the draft proposal 
  • Specify a contact 

When’s the deadline?  

Tuesday, 21 January 2025, at midnight. 

How?  

Email them as a pdf to antrag.mitgliederversammlung@gema.de or stick them in the post to GEMA, Legal Division, Rosenheimer Straße 11, 81667 Munich 

Review  

Takes place within six weeks from receipt of the complete documentation pertaining to the proposal.  

Election of the Election Committee  

The members of the Election Committee will be newly elected at the General Assembly 2023. Below you will find short portraits of the candidates.