Zentrale Aspekte und Zahlen zum Antrag von Aufsichtsrat und Vorstand (Antrag 15)
Warum die Einführung einer Direktverteilung für den heutigen E-Bereich wichtig ist.
Viele Gründe sprechen für die Einführung einer Direktverteilung für den heutigen Bereich E. Neben höherer Transparenz und geringerer Missbrauchsanfälligkeit lässt die Direktverteilung künftig auch häufigere Ausschüttungen zu. Zudem stellt die Wirtschaftlichkeit einen zentralen Aspekt dar.
Die aktuelle E-Verteilung ist demgegenüber sehr kostenintensiv und kaum automatisierbar, da viele qualitative Merkmale manuell geprüft werden müssen. Ein Festhalten an diesem System würde die Wirtschaftlichkeit der gesamten Live-Verteilung schwächen und damit das Kollektivsystem belasten – denn heute gilt u.a. für die Sparten E und U ein gemeinsamer Kostensatz.
Die Grafik verdeutlicht diese hohen Kosten im heutigen System:
Zudem – das ist in den oben dargestellten Kosten noch nicht berücksichtigt – sind die sehr ausdifferenzierten Regeln in der heutigen Sparte E besonders reklamationsintensiv und erfordern die Berücksichtigung aufwändiger individueller Werkeinstufungen. Diese hohen Kosten werden ebenfalls über den gemeinsamen Kostensatz, der neben den Live-Sparten beispielsweise auch für den Sendebereich gilt, von allen solidarisch getragen.
Durch die Einführung einer Direktverteilung im Bereich E wird also eine höhere Kostengerechtigkeit erreicht. Gleichzeitig trägt die kulturelle Förderung in CCL dieser Umstellung Rechnung, indem sie strukturell aufkommensunabhängig fördert und damit die Ausgewogenheit zwischen Verteilung und Förderung sicherstellt.
Sonderstellung in der Teilhabe bleibt für E-Bereich erhalten.
Mitglieder aus dem E-Bereich haben seit vielen Jahren satzungsgemäß einen erleichterten Zugang zur ordentlichen Mitgliedschaft, da sie um ein Drittel geringere GEMA-Tantiemen nachweisen müssen als ihre Kolleg:innen in allen übrigen musikalischen Bereichen.
Dadurch sind sie in der ordentlichen Mitgliedschaft überproportional vertreten: Über 20 % der E-Beteiligten sind ordentliche Mitglieder, in anderen Genres nur etwa 5 %.
Diese Sonderstellung bleibt mit Antrag 15 unverändert erhalten. Zudem verbessert der erleichterte Zugang zu Förderungen künftig die Chancen von Nachwuchsurheber:innen, insbesondere aus dem CCL-Bereich, früher die Voraussetzungen für eine ordentliche Mitgliedschaft zu erfüllen.
Das Wertungsverfahren für den U-Bereich bleibt bestehen.
Für die Beteiligten an der U-Wertung ergeben sich keine inhaltlichen und finanziellen Änderungen. Das U-Wertungsverfahren bleibt bestehen und wird unter der Bezeichnung „Allgemeine Förderung“ fortgesetzt. Zukünftig nehmen auch die E-Wertungsbeteiligten an diesem Verfahren teil. Der Fördertopf wird um die hierfür benötigten zusätzlichen Mittel aufgestockt.
Mitglieder aus dem U-Bereich können durch die Neue Kulturförderung profitieren: Zusätzlich zum bisherigen Verfahren entstehen Chancen auf Förderung in der neuen Fokusförderung.
Die geplante Förderstruktur im Überblick
Die Neuausrichtung im Detail können Sie hier nachlesen.
In der derzeitigen Kulturförderung besteht eine strukturelle Schieflage zugunsten der E-Musik.
Die bestehende Förderstruktur erfüllt ihren Zweck einer Förderung im eigentlichen Sinne nicht mehr; die Mittel kommen nicht mehr in der Breite bei den Mitgliedern an, wie ursprünglich beabsichtigt. Ein Beispiel: Im Jahr 2024 belief sich die durchschnittliche Kulturförderung pro Komponierendem (im heutigen Wertungsverfahren E und U) auf rund 1.700 Euro in der Sparte U, und knapp 4.300 Euro in der Sparte E.
Gleichzeitig tragen Urheberinnen und Urheber der Sparte U etwa 97 % zu den gesamten Fördermitteln bei, während die Sparte E rund 3 % beisteuert. Viele Mitglieder – insbesondere aus dem U-Bereich – haben heute keinerlei Zugang zu den Fördermitteln.
Die folgende Grafik zeigt, dass der jährliche Förderbetrag für Mitglieder aus dem E-Bereich in den letzten 10 Jahren überproportional angestiegen ist. Dies liegt daran, dass die Anzahl der E-Förderberechtigten gesunken ist (z.B. durch auslaufende Schutzfristen), während die Fördermittel – erwirtschaftet vor allem aus dem wachsenden U-Bereich – angestiegen sind.
In der derzeitigen Kulturförderung besteht eine strukturelle Schieflage zugunsten der E-Musik
Die bestehende Förderstruktur erfüllt ihren Zweck einer Förderung im eigentlichen Sinne nicht mehr; die Mittel kommen nicht mehr in der Breite bei den Mitgliedern an, wie ursprünglich beabsichtigt. Ein Beispiel: Im Jahr 2024 belief sich die durchschnittliche Kulturförderung pro Komponierendem (im heutigen Wertungsverfahren E und U) auf rund 1.700 Euro in der Sparte U, und knapp 4.300 Euro in der Sparte E.
Gleichzeitig tragen Urheberinnen und Urheber der Sparte U etwa 97 % zu den gesamten Fördermitteln bei, während die Sparte E rund 3 % beisteuert. Viele Mitglieder – insbesondere aus dem U-Bereich – haben heute keinerlei Zugang zu den Fördermitteln.
Die folgende Grafik zeigt, dass der jährliche Förderbetrag für Mitglieder aus dem E-Bereich in den letzten 10 Jahren überproportional angestiegen ist. Dies liegt daran, dass die Anzahl der E-Förderberechtigten gesunken ist (z.B. durch auslaufende Schutzfristen), während die Fördermittel – erwirtschaftet vor allem aus dem wachsenden U-Bereich – angestiegen sind.
In der derzeitigen Kulturförderung besteht eine strukturelle Schieflage zugunsten der E-Musik
Die bestehende Förderstruktur erfüllt ihren Zweck einer Förderung im eigentlichen Sinne nicht mehr; die Mittel kommen nicht mehr in der Breite bei den Mitgliedern an, wie ursprünglich beabsichtigt. Ein Beispiel: Im Jahr 2024 belief sich die durchschnittliche Kulturförderung pro Komponierendem (im heutigen Wertungsverfahren E und U) auf rund 1.700 Euro in der Sparte U, und knapp 4.300 Euro in der Sparte E.
Gleichzeitig tragen Urheberinnen und Urheber der Sparte U etwa 97 % zu den gesamten Fördermitteln bei, während die Sparte E rund 3 % beisteuert. Viele Mitglieder – insbesondere aus dem U-Bereich – haben heute keinerlei Zugang zu den Fördermitteln.
Die folgende Grafik zeigt, dass der jährliche Förderbetrag für Mitglieder aus dem E-Bereich in den letzten 10 Jahren überproportional angestiegen ist. Dies liegt daran, dass die Anzahl der E-Förderberechtigten gesunken ist (z.B. durch auslaufende Schutzfristen), während die Fördermittel – erwirtschaftet vor allem aus dem wachsenden U-Bereich – angestiegen sind.
Die E-Musik wird von der GEMA weiterhin besonders gefördert.
Die exklusiv für den Bereich E zur Verfügung stehenden Mittel werden zwar reduziert, die zeitgenössische Kunstmusik (E-Musik) wird jedoch – auch im internationalen Vergleich –weiterhin überproportional gefördert. Bisher flossen rund 15 Mio. EUR in die Wertung E. Künftig wird die E-Musik mit etwa 7 Mio. EUR gefördert. Damit erhält dieser Bereich auch weiterhin mit ca. 14 % einen erheblichen Anteil an der gesamten Kulturförderung der GEMA.
Warum eine Umschichtung notwendig ist, veranschaulicht folgende Grafik:
Derzeit entfallen im Rahmen der GEMA Kulturförderung rund 30 % der Fördermittel exklusiv auf den E-Bereich und 70 % auf den U-Bereich. Betrachtet man jedoch den Anteil, den die jeweiligen Sparten tatsächlich in den Fördertopf einbringen, wird deutlich: Die aktuelle Zuweisung der Fördermittel weicht erheblich von der zugrunde liegenden Finanzierung des Fördertopfes ab. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund überdenkenswert, dass auch im U-Bereich zahlreiche Urheberinnen und Urheber auf kulturelle Förderung angewiesen sind, jedoch bislang in deutlich geringerem Maße davon profitieren. Zugleich tragen sie über den Abzug von zehn Prozent ihrer Einnahmen aus dem Aufführungsrecht wesentlich zur Finanzierung der Kulturförderung bei.
Die Neue GEMA Kulturförderung stellt einen Interessenausgleich dar. Sie eröffnet neue Förderchancen für alle Mitglieder und behält dennoch die zeitgenössische Kunstmusik mit einem relevanten Anteil an den Fördermitteln gut im Blick, wie diese Grafik zeigt.
Der Umbau vom heutigen Wertungssystem in das zukünftige Fördersystem erfolgt schrittweise bis 2030 und wird für die E-Mitglieder dadurch abgefedert.
Zahlen und Fakten zur geplanten Verteilung der Fördermittel finden Sie auch auf unserer Website: Förderstrukturen und Ausblick.
Unsere Webinare und Infoveranstaltungen
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