Unsere Ausschüttungen zum 01.06.2025

DJ legt Musik auf
BM, E, ED, EM, M, KI, U, UD, DK, DK VR

Live und Wiedergabe

Die GEMA schaut auf ein Rekordjahr 2024 zurück. Der starke Veranstaltungsmarkt hat dazu einen großen Teil beigetragen - mit vielen großen Events, durch gestiegene Ticketpreise und nicht zuletzt mit der Fußball-Europameisterschaft. Und auch das kulturelle Leben im Bereich kleinerer Veranstaltungen konnte gestiegene Umsätze verzeichnen. So schütten wir zum 01.06.2025 in den Live- und Wiedergabesparten rund 171 Mio. Euro an unsere Mitglieder und Schwestergesellschaften aus. Das ist ein Plus von rund 13% gegenüber der Verteilungssumme des Vorjahres und damit ein tolles Ergebnis für das Geschäftsjahr 2024.

Weitere Informationen finden Sie unter Live und Wiedergabe

BM, E, ED, EM, m, U, UD

Veranstaltungen mit Live-Musik

Für die Livemusik war 2024  ein erfreuliches Jahr: Allein in Deutschland wurden mehr als 250.000 Konzerte gespielt. Mit 70 Mio. Besucher/-innen stellt das vergangene Jahr einen Rekord auf. Rechnerisch hat also fast jede Person in Deutschland ein Konzert besucht. 

Diese positive Bilanz zeigt sich auch in den Verteilsummen für das Geschäftsjahr 2024. In den Live-Sparten erhalten unsere Mitglieder und Schwestergesellschaften rund 127 Mio. Euro Tantiemen. Damit hat sich die Ausschüttungssumme im Vergleich zum Vorjahr um 17 Mio. Euro und mit einer Gewinnsteigerung von 15% deutlich erhöht.

Möchten Sie mehr zu Konzerten in Deutschland mit Zahlen, Fakten und Hintergründen erfahren, dann schauen Sie gerne auf unserer Song Economy-Seite vorbei. 

Weiterführende Informationen haben wir Ihnen in unseren Infoblättern  U/UD/M sowie  E/ED/EM/BM zusammengestellt. 

Wie wir in der Unterhaltungs- und E-Musik verteilen, finden Sie hier.

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Industrielle eingerichtete Bar.
M

Musik-Wiedergaben

Der Bereich der Wiedergabe von Musik, z.B. als Hintergrundmusik in Gastronomie und Einzelhandel, schließt für das Geschäftsjahr 2024 mit einem sehr guten Ergebnis ab. Hier können rund 36 Mio. Euro an unsere Mitglieder verteilt werden, ein Plus von rund 10% im Vergleich zum Vorjahr. 

Weiterführende Informationen haben wir Ihnen in unseren Infoblättern  M zusammengestellt.

Wie wir im Bereich Musik-Wiedergaben verteilen, finden Sie hier.

DK, DK VR

Diskotheken-Wiedergaben

Tanzbegeisterte hatten auch in 2024 Spaß daran, sich zu den Beats in Clubs und Diskotheken zu bewegen. Auch wenn in 2023 die Partyszene noch etwas aktiver war (rund 8 Mio. Euro Ausschüttungssumme) können rund 7,6 Mio. Euro für das Geschäftsjahr 2024 an unsere Mitglieder in den DK-Sparten verteilt werden.

Weiterführende Informationen haben wir Ihnen in unseren Infoblättern  DK & DK VR zusammengestellt. 
 
Wie wir im Bereich Diskotheken-Wiedergaben verteilen, finden Sie hier
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SAVE THE DATE - 02. Juni 2025

Der Kulturfonds Online geht an den Start

Lust auf eine Online-Förderung für Ihre Werke? Ab dem 02. Juni 2025 startet der Kulturfonds Online und bietet GEMA Mitgliedern die Möglichkeit, eine Einzelförderung für ihre kulturell bedeutenden Werke und Leistungen zu beantragen. Mit dieser Initiative fördern wir bewusst die Vielfalt und Diversität des Online-Repertoires.
Machen Sie mit und bewerben Sie sich für unsere Basisförderung – first come, first serve!
 
Weitere Informationen zum Förderprogramm sowie zu unseren Teilnahmebedingungen finden Sie auf unserer Themenseite zur Kulturförderung Online
MED, MED VR

Ankündigung für erste nutzungsbasierte Mediathekenverteilung 

Liebe Mitglieder,
 
wir möchten darüber informieren, dass sich die erste nutzungsbezogene Verteilung der Mediatheken-Einnahmen (MED, MED VR) zeitlich verschiebt. Grund hierfür sind zu späte Zulieferung und unzureichende Qualität der Nutzungsmeldungen. Statt wie ursprünglich geplant zum 01.07.2025, wird die  Ausschüttung nun zum 01.11.2025 erfolgen. Abrechnungszeitraum ist dann das Geschäftsjahr 2024.
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Informationen zu unseren letzten Ausschüttungen

Informationen zu unseren letzten Ausschüttungen

FAQ – häufige Fragen zur Ausschüttung

Einen Gesamtüberblick über Ihre Umsätze erhalten Sie im Onlineportal unter dem Service Meine Tantiemen. Dort erfahren Sie außerdem, woher diese stammen (Live, Radio, TV/Film, Digital oder Ausland) und welche Einnahmen Ihre zehn erfolgreichsten Werke gebracht haben. Mehr dazu im Video.

Die Detailaufstellungen (Einzel- und Nutzungsaufstellungen) finden Sie im kostenlosen Online Service GEMA Download.

  • Einzelaufstellungen = wie hoch ist der Ausschüttungsbetrag pro Werk
  • Nutzungsaufstellungen = wann und wo wurden meine Werke genutzt

Falls Sie noch nicht auf den Service zugreifen können, lassen Sie sich im GEMA Onlineportal freischalten. Details zur Ausschüttung können Sie auch kostenpflichtig per E-Mail anfordern: mitgliederservice@gema.de

Eine fehlerhafte Ausschüttung können Sie schnell und unkompliziert über folgende Wege reklamieren:

  • Sie loggen sich ins Onlineportal ein und nutzen den Service Reklamation.
  • Für fehlende Live-Veranstaltungen nutzen Sie im Onlineportal den Service Meine Setlists, bei dem Sie die Musikfolgen als Reklamation einreichen können.

Wichtig: Bitte prüfen Sie vorab, ob der betroffene Zeitraum und die Sparte bereits verteilt wurden. Einen Überblick über die Fristen und Sparten finden Sie hier. Reklamieren Sie nur die Nutzungen, die in Ihren Detailaufstellungen (im Onlineportal > GEMA Download) nicht enthalten oder aus anderen Gründen zu beanstanden sind. Laut § 59 GEMA Verteilungsplan müssen Reklamationen konkrete Angaben enthalten, die eine Prüfung zulassen. Das stellen Sie sicher, indem Sie im Onlineportal unter Reklamation die gewünschten Angaben machen. Alles Informationen zum Thema Reklamation finden Sie hier.

Sie haben noch keinen Zugang zum Onlineportal? Registrieren Sie sich als Musikurheber hier. Sie erhalten dann umgehend eine E-Mail mit einem Aktivierungslink zum Setzen Ihres Passwortes. Anschließend füllen Sie den Freischaltungsantrag aus, der Ihnen im Onlineportal angezeigt wird und reichen uns diesen ein. Nach erfolgter Freischaltung informieren wir Sie. Dann können Sie unter GEMA Download den Service starten und die Detailaufstellungen herunterladen.

Wenn Sie Fragen zu Reklamationen haben, richten Sie bitte diese an die Serviceabteilung unter der
E-Mail: mitgliederservice@gema.de.

Weitere Informationen zur Einreichung von Reklamationen finden Sie hier.

Es kann sein, dass die Kontoauszüge noch unterwegs sind, sie stehen erst einige Tage nach der Ausschüttung zu Beginn des neuen Monats zur Verfügung. Der Ablauf ist folgendermaßen:

  1. Die Detailaufstellungen stehen im GEMA Download zur Verfügung.
  2. Geld fließt.
  3. Der Kontoauszug wird ausgestellt und übermittelt (per Post oder im Onlineportal).

Sind Sie im Onlineportal angemeldet? Dann finden Sie Ihre Kontoauszüge dort:

  1. Gehen Sie im Onlineportal einfach auf Meine Finanzdaten.
  2. Im Bereich Meine Kontoauszüge können Sie diese einsehen.
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Es kommt auf die Verteilungssparte an, auf den Aufführungskontext und auch auf die Höhe der Lizenzsumme, die die Veranstaltenden an die GEMA zahlen. Näheres unter: www.gema.de/tantiemen

Die in Anspruch genommenen Coronahilfen werden laut Beschluss des Aufsichtsrates frühestens wie folgt verrechnet: GEMA Schutzschirm 2020 ab dem 01.06.2023 sowie GEMA Schutzschirm 2021 ab dem 01.06.2024. 

Die schnelle Hilfe!

In unserem Hilfecenter erhalten Sie schnell, einfach und jederzeit die Antwort auf Ihre Frage – ganz ohne Wartezeit.

Schematische Darstellung des Hilfecenters