GEMA Ausschüttungen zum 01.06.2022
Unsere Ausschüttungen zum 01.06.2023
Alle wichtigen Informationen zu unseren Verteilungssparten: Live und Wiedergabe
Zum 01.06. und 01.07.2023 schütten wir in den Live- und Wiedergabesparten rund 113 Mio. Euro an unsere Mitglieder und Schwestergesellschaften aus. Das ist ein Plus von rund 116 % gegenüber der Verteilungssumme des Vorjahres.
Der Musik-Veranstaltungsmarkt hat sich im Jahr 2022 von den pandemiebedingten Einbrüchen weitgehend erholt. Obwohl bis ins Frühjahr 2022 noch Einschränkungen vorhanden waren, ist das Vor-Corona-Niveau wieder nahezu erreicht.
Weitere Informationen finden Sie unter Live und Wiedergabe.
Veranstaltungen mit Live-Musik (Sparten U/UD, E/ED/EM und BM)
In den Live-Sparten schütten wir rund 76 Mio. Euro an unsere Mitglieder und Schwestergesellschaften aus. Damit hat sich die Ausschüttungssumme im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdreifacht. Für unsere Mitglieder bedeutet dies endlich eine Erholung nach den Corona-Jahren.
Ab dem zweiten Quartal 2022 endeten die pandemiebedingten Einschränkungen und der Veranstaltungsbetrieb nahm wieder Fahrt auf. Dies führte zu einer spürbaren Belebung des kulturellen Lebens und zu einem deutlichen Anstieg von Live-Veranstaltungen.
Weiterführende Informationen haben wir Ihnen in unseren Infoblättern für die Sparten U/UD/M sowie für die Sparten E/ED/EM/BM zusammengestellt.
Musik-Wiedergaben (Sparte M)
Indes kam es im ersten Quartal noch zu pandemiebedingten Einschränkungen im Live-Bereich und damit zu zahlreichen Ausfällen von Veranstaltungen, was sich – wie bereits in den letzten beiden Jahren – auch auf die Verteilung in der Sparte M auswirkt.
Vor diesem Hintergrund kommt die von der Mitgliederversammlung beschlossene Sonderregelung für die Verteilung in der Sparte M aufgrund der Corona-Einschränkungen auch für das Geschäftsjahr 2022 zur Anwendung. Die Einnahmen in diesem Bereich werden daher wie in den letzten beiden Jahren zweistufig, zum 01.06. und 01.07.2023, ausgeschüttet. Details hierzu finden Sie unter Sonderregelung Sparte M.
Weiterführende Informationen haben wir Ihnen in unseren Infoblättern für die Sparte M zusammengestellt.
Diskotheken-Wiedergaben (Sparten DK & DK VR)
Die Verteilbeträge haben sich mit rund 6 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt, ein sehr erfreuliches Ergebnis für unsere Mitglieder.
Weiterführende Informationen haben wir Ihnen in unseren Infoblättern für die Sparten DK & DK VR zusammengestellt.
Die GEMA verteilt mit einem neuen IT-System
Informationen zu unseren letzten Ausschüttungen
Informationen zu unseren letzten Ausschüttungen
FAQ – häufige Fragen zur Ausschüttung
Einen Gesamtüberblick über Ihre Umsätze erhalten Sie im Onlineportal unter dem Service Meine Tantiemen. Dort erfahren Sie außerdem, woher diese stammen (Live, Radio, TV/Film, Digital oder Ausland) und welche Einnahmen Ihre zehn erfolgreichsten Werke gebracht haben. Mehr dazu im Video.
Die Detailaufstellungen (Einzel- und Nutzungsaufstellungen) finden Sie im kostenlosen Online Service GEMA Download.
- Einzelaufstellungen = wie hoch ist der Ausschüttungsbetrag pro Werk
- Nutzungsaufstellungen = wann und wo wurden meine Werke genutzt
Falls Sie noch nicht auf den Service zugreifen können, lassen Sie sich im GEMA Onlineportal freischalten. Details zur Ausschüttung können Sie auch kostenpflichtig per E-Mail anfordern: mitgliederservice@gema.de
Eine fehlerhafte Ausschüttung können Sie schnell und unkompliziert über folgende Wege reklamieren:
- Sie loggen sich ins Onlineportal ein und nutzen den Service Reklamation.
- Für fehlende Live-Veranstaltungen nutzen Sie im Onlineportal den Service Meine Setlists, bei dem Sie die Musikfolgen als Reklamation einreichen können.
Wichtig: Bitte prüfen Sie vorab, ob der betroffene Zeitraum und die Sparte bereits verteilt wurden. Einen Überblick über die Fristen und Sparten finden Sie hier. Reklamieren Sie nur die Nutzungen, die in Ihren Detailaufstellungen (im Onlineportal > GEMA Download) nicht enthalten oder aus anderen Gründen zu beanstanden sind. Laut § 59 GEMA Verteilungsplan müssen Reklamationen konkrete Angaben enthalten, die eine Prüfung zulassen. Das stellen Sie sicher, indem Sie im Onlineportal unter Reklamation die gewünschten Angaben machen. Alles Informationen zum Thema Reklamation finden Sie hier.
Sie haben noch keinen Zugang zum Onlineportal? Registrieren Sie sich als Musikurheber hier. Sie erhalten dann umgehend eine E-Mail mit einem Aktivierungslink zum Setzen Ihres Passwortes. Anschließend füllen Sie den Freischaltungsantrag aus, der Ihnen im Onlineportal angezeigt wird und reichen uns diesen ein. Nach erfolgter Freischaltung informieren wir Sie. Dann können Sie unter GEMA Download den Service starten und die Detailaufstellungen herunterladen.
E-Mail: mitgliederservice@gema.de.
Weitere Informationen zur Einreichung von Reklamationen finden Sie hier.
Es kann sein, dass die Kontoauszüge noch unterwegs sind, sie stehen erst einige Tage nach der Ausschüttung zu Beginn des neuen Monats zur Verfügung. Der Ablauf ist folgendermaßen:
- Die Detailaufstellungen stehen im GEMA Download zur Verfügung.
- Geld fließt.
- Der Kontoauszug wird ausgestellt und übermittelt (per Post oder im Onlineportal).
Sind Sie im Onlineportal angemeldet? Dann finden Sie Ihre Kontoauszüge dort:
- Gehen Sie im Onlineportal einfach auf Meine Finanzdaten.
- Im Bereich Meine Kontoauszüge können Sie diese einsehen.
Die in Anspruch genommenen Coronahilfen werden laut Beschluss des Aufsichtsrates frühestens wie folgt verrechnet: GEMA Schutzschirm 2020 ab dem 01.06.2023 sowie GEMA Schutzschirm 2021 ab dem 01.06.2024.