25. September 2020

Aktuelle Informationen zur Ausschüttung

Ausschüttung in den Live-Sparten zum 01.11.2020

Die Verteilung in den Live- und Wiedergabesparten zum 01.11.2020, der zweiten Hauptverteilung in den Sparten U, UD, M, E, ED, EM und BM, ist planmäßig verlaufen.

Mit einer Rekord-Summe von insgesamt 27,5 Mio. EUR wird die Verteilung zum 1.11. des Vorjahres (25,2 Mio. EUR) um rund 9 % übertroffen.

Wie vom Aufsichtsrat im März 2020 beschlossen, laufen die Reklamationsfristen für sämtliche Nutzungen des Geschäftsjahres 2019 wie folgt:

  • Sparten U, UD, M: bis 01.02.2021
  • Sparten E, ED, EM, BM: bis 01.11.2021
     

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Ausschüttung zum 01.10.2020

Die Ausschüttungen in den Sparten Vervielfältigung und Verbreitung (Phono VR), Online (MOD D, MOD D VR, MOD S, MOD S VR, VOD S, VOD S VR, GOP, GOP VR (Nutzungsmeldungen)) sowie Ausland (A, A VR) erfolgen planmäßig zum 01.10.2020.

Die Verteilungen in den Sparten Video-On-Demand (VOD S, VOD S VR) enthalten zusätzlich zu den Ausschüttungen für Nutzungen des Anbieters Netflix (3. und 4. Quartal 2019) und Maxdome (3. Quartal 2019) auch Vergütungen für Nutzungen des Anbieters Amazon Prime. Es ist erfreulicherweise unmittelbar nach Vertragsabschluss gelungen, eine kurzfristige Verarbeitung – auch der Altzeiträume von 2014 bis einschließlich 2019 – durchzuführen; die Ausschüttungssumme für den Sachverhalt Amazon Prime beläuft sich auf rund 42 Mio. EUR.

In den Sparten GOP und GOP VR sind nun Vergütungen für Nutzungen des Anbieters YouTube im Jahr 2019 insgesamt (1. und 2. Halbjahr 2019) enthalten.

Die Verteilungen in den Sparten MOD S, MOD S VR sind im Vergleich zur Ausschüttung zum 01.04.2020 um ca. 15 % gestiegen.

Die Verteilungen zum 01.10.2020 für Italien innerhalb der Sparten A und A VR enthalten lediglich ca. 2/3 des von der SIAE ermittelten Verteilungsbetrags. Hintergrund ist ein Einbehalt unserer italienischen Schwestergesellschaft wegen einer Auseinandersetzung mit den italienischen Steuerbehörden über einen möglichen Quellensteuerabzug.
 

Ausschüttung in den Live-Sparten zum 01.06.2020

Die Verteilungen in den Live- und Wiedergabesparten zum 01.06.2020 sind – trotz der aktuellen Einschränkungen - erfolgreich abgeschlossen. Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass in diesen Tagen ein außergewöhnlich hohes Verteilungsvolumen zur Ausschüttung kommt.

So liegen die Verteilungssummen erheblich über denjenigen des entsprechenden Verteilungstermins des Vorjahres zum 01.06.2019 und erreichen neue Rekordwerte: In der Sparte U beträgt der Zuwachs rund 14 %, in der Sparte E rund 17 %.

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Ausschüttung zum 01.07.2020

Die Ausschüttungen in den Sparten Sendung: FS/FS VR, TFS/TFS VR, R/R VR; Vorführung: T, TD/TD VR; Vervielfältigung und Verbreitung: BT VR, Phono VR; Online: KMOD, KMOD VR und Ausland A, A VR werden planmäßig trotz Corona-Krise zum 01.07.2020 stattfinden.
 

Zuschlagsverteilung gesetzliche Vergütungsansprüche (GVA) zum 01.04.2020

Zum 1.4.2020 findet die reguläre Verteilung der Einnahmen aus den gesetzlichen Vergütungsansprüchen als Zuschlagsverteilung statt. Hierzu gehören Einkünfte aus dem Inkasso der „Zentralstelle für private Überspielungsrechte“ (ZPÜ) für private Vervielfältigungen und aus dem Inkasso der „Zentralstelle für Bibliothekstantieme“ (ZBT) für das Verleihen durch Bibliotheken oder anderer Einrichtungen sowie aus dem Inkasso der „Zentralstelle für Videovermietung“ (ZVV) für die Vermietung von Bildtonträgern. Auch die Einnahmen aus dem Inkasso für gesetzlich erlaubte Nutzungen für Unterricht, Wissenschaft und Institutionen (UWI) sind Teil der hier gegenständlichen gesetzlichen Vergütungsansprüche. Für die Verteilung der Einnahmen, die die GEMA von der ZPÜ erhält, ergeben sich Neuerungen. 2018 hat die Mitgliederversammlung beschlossen, auch Onlinesparten an diesen Einnahmen zu beteiligen. Weiterhin erfolgt die Ausschüttung gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung 2019 als Zuschlag auf das Geschäftsjahr, für das die ZPÜ ihrerseits die Vergütung inkassiert hat. Zum 1.4.2020 werden die Gelder für den Nutzungszeitraum 2018 verteilt. Detaillierte Informationen finden Sie auch in einem Begleitschreiben zum Kontoauszug.