16. Mai 2012

Die neuen Veranstaltungstarife der GEMA

Hintergründe, Status, Ausblick
Aktuell lizenziert die GEMA jährlich rund eine Million Einzelveranstaltungen mit Musik nach den Tarifen für Einzelveranstaltungen U-VK und M-U. Darüber hinaus werden eine halbe Million regelmäßige Veranstaltungen lizenziert, etwa nach den Tarifen für Barpianisten oder Diskotheken. Konzertveranstaltungen fallen nicht unter diese Tarife. Das Tarifsystem der GEMA im Bereich der Aufführungsrechte wurde in den vergangenen Jahren zunehmend als zu komplex, zu wenig nachvollziehbar sowie zu unausgewogen kritisiert und stand seitens der Veranstalter, der Mitglieder und der politischen Öffentlichkeit in der Diskussion. Hieraus entstand Handlungsbedarf. Die Neubewertung der Tariflandschaft für dieses hohe und stark heterogene Veranstaltungs-Volumen wird daher schon seit 2007 mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V. diskutiert und wurde im Jahr 2010 als eigenständiger Verhandlungspunkt in die Verhandlungen aufgenommen. Lösungsvorschlag der GEMA
Um das Tarifsystem zu vereinfachen und nachvollziehbarer zu machen – vor allem aber, um eine größere Gerechtigkeit zu erreichen – , hat die GEMA Anfang 2012 folgenden konkreten Vorschlag in die Verhandlungen mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V. eingebracht: Elf verschiedene Tarife werden zukünftig in zwei Tarifen zusammengeführt. Diese Tarife sind linear aufgesetzt, wodurch das System wesentlich überschaubarer und transparenter wird. Kern der neuen Tarifstruktur ist die Gleichbehandlung aller Veranstalter. Sie werden zukünftig  im Verhältnis alle gleich viel für ihre Musiknutzung bezahlen. Die zugrunde liegenden Parameter sind klar: Die Veranstaltungsfläche und das Eintrittsgeld. Daraus ergeben sich einfache Berechnungen: Im Bereich von null bis zwei Euro Eintritt fällt immer nur die sogenannte Mindestvergütung an. Sie richtet sich alleine an der Größe des Raumes aus und legt einen Tarif von 22 Euro je 100 Quadratmeter zugrunde. Wenn der Eintritt höher als zwei Euro liegt, so gilt folgende Rechnung: Je 100 Quadratmeter Nettofläche – also der reine Veranstaltungsbereich ohne Neben- oder Wirtschaftsräume – werden maximal 100 Gäste angenommen. Dies entspricht einer durchschnittlichen Auslastung von zwei Dritteln. Auf Basis der Anzahl der Gäste wird nun der Umsatz aus dem Eintrittsgeld errechnet. Zehn Prozent dieses Umsatzes werden nach den neuen Tarifen nun als Vergütung für die Urheber angerechnet. Einige Rechenbeispiele: Der Veranstalter eines Sommerfestes mit 300 Quadratmetern Fläche und 3 Euro Eintritt bezahlt zukünftig 90 Euro statt heute 192,80 Euro. Selbst bei 700 Quadratmetern und 7 Euro Eintritt werden zukünftig nur 490 statt heute 668,90 Euro anfallen. Eine Gala-Veranstaltung mit Live-Musik in einem Ballsaal dagegen kostete bei 1.500 Quadratmetern und 60 Euro Eintritt bisher 1.470,70 Euro, ab dem Januar 2013 aber 9.000 Euro – bei einem Umsatz aus Eintrittsgeld von 90.000 Euro. Was steckt hinter den neuen Tarifen?
Die neue Tarifstruktur für Einzelveranstaltungen führt zu einer deutlichen Entlastung kleinerer und mittlerer sowie nicht primär kommerziell ausgerichteter Veranstaltungsformate. Konzerte und Live-Clubs bleiben von der Tariflinearisierung unberührt. Steigerungsraten sind vor allem bei Veranstaltungen mit großen Flächen und mit hohem Eintrittsgeld zu verzeichnen. Deutliche Erhöhungen werden auch bei den Diskotheken anfallen. Bislang gibt es hier zwei Pauschalen für die Musiknutzung: Zum einen bis zu 16 Öffnungstagen im Monat, zum anderen die Pauschale für über 16 Öffnungstage im Monat. Die genauen Öffnungstage und das Eintrittsgeld werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Zukünftig dagegen wird jede Nacht einzeln lizenziert, so wie bei allen anderen Veranstaltungen auch. Damit werden die Vergütungssätze im Bereich der Diskotheken schließlich auch dem internationalen Vergleich standhalten, in dem die deutschen Diskotheken bislang weit hinten liegen. Fazit: Durch die Linearisierung wird eine angemessene Beteiligung der Urheber auch bei hochpreisigen und großen Veranstaltungen erreicht. Diese werden aber teilweise erheblich teurer als bisher. Etliche kleine und mittlere Veranstaltungen werden Entlastungen erfahren. Denn: Hier zählt die wirtschaftliche Größe der Veranstaltung.
Die GEMA folgt damit auch der Spruchpraxis der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt, die Vergütung der Urheber bei 10 Prozent des geldwerten Vorteils einer Veranstaltung anzusetzen. In Sonderfällen können Veranstalter von einer Angemessenheitsprüfung, der sogenannten Härtefallnachlassregelung, Gebrauch machen und so einen Nachlass erwirken. Gründe hierfür sind unter anderem wirtschaftlicher Misserfolg, zum Beispiel durch ein Ausbleiben der Gäste. Verhandlungen, Gespräche, Schiedsstelle
Im März 2012 wurden die Verhandlungen über die neuen Vergütungssätze U-V und M-V von der Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V. endgültig abgelehnt. Dieses klare Nein der Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V. und daran anschließend des Bundesverbandes deutscher Discotheken und Tanzbetriebe e.V. zu Gesprächen und Verhandlungen hat dabei eine Vereinbarung von Markteinführungsszenarien wie Staffelungen unmöglich gemacht. Gerade bei der Einführung der neuen Tarife für Konzertveranstalter hatte dieses Entgegenkommen in der Vergangenheit zu gesamtvertraglichen Vereinbarungen geführt, die am Ende der Einführungsphase über fünf Jahre den Tarif U-K in voller Höhe zum Gegenstand hatten. Im vorliegenden Fall allerdings stand die Heterogenität des hier verhandelnden Dachverbands einer raschen Lösung im Weg. Daher musste die GEMA beide Vergütungssätze in der unverhandelten Fassung im Bundesanzeiger veröffentlichen (Stand 13.04.2012). Daran anknüpfend hat die GEMA selbst den Antrag auf Einleitung des Schiedsstellenverfahrens beim Deutschen Patent- und Markenamt gestellt, um eine baldige Einigung mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V. zu erreichen. Zwischenzeitlich sind bereits weitere Verbände an die GEMA herangetreten, um über beide Vergütungssätze Gesamtvertragsverhandlungen zu führen, darunter der Verband der Münchner Kulturveranstalter (VDMK), die Vereinigung der Tanzschulinhaber Swinging World e.V. und der Bund Deutscher Karneval e.V. (BDK). Mit diesen sowie weiteren Verbänden wird derzeit konstruktiv über Anpassungen der beiden bislang unverhandelten Tarife verhandelt. Gegenstand der Verhandlungen sind diverse Einführungsszenarien über mehrere Jahre – wie sie bereits von der GEMA in den Verhandlungen mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V. vor der Veröffentlichung der Tarife angeboten wurden. Daneben werden auch Branchenbesonderheiten diskutiert, um relevante Bedürfnisse und Besonderheiten des Marktes in den Tarifen abzubilden. Das Schiedsstellenverfahren läuft parallel zu diesen Verhandlungen weiter. Das Ziel dieser Maßnahmen klar: Eine rasche Einigung mit den Veranstaltern und eine gerechte Vergütung der Urheber. Die neuen Tarife der GEMA sind auf www.gema.de/veranstaltungstarife einsehbar und wurden am 13. April 2012 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Mehr Informationen zum Schiedsstellenverfahren beim DPMA finden Sie hier: http://www.dpma.de/amt/aufgaben/urheberrecht/schiedsstelleurheberrechtswahrnehmungsgesetz/index.html Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 64.000 Mitgliedern (Komponis-ten, Textautoren und Musikverleger) sowie von über zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik. Pressekontakt:
Julia Heymann, Ltg. Kommunikation (interim)
E-Mail: jheymann@gema.de, Telefon: +49 89 48003-426 Katharina Reindlmeier, PR-Managerin
E-Mail: kreindlmeier@gema.de, Telefon: +49 89 48003-583