EU-Urheberrecht: Neues Rechtsgutachten zum Value Gap
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Auf Ebene der Europäischen Union geht die Diskussion über die Modernisierung des Urheberrechts auf die Zielgerade. Bis Mitte des Jahres wollen sich die EU-Institutionen auf einen finalen Text für neue Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt verständigen. In der Richtlinie wird ein Anliegen aufgegriffen, das viele Kreativschaffende seit Jahren bewegt: die Frage der fairen Beteiligung der Urheber an der Wertschöpfung, die Online-Plattformen mit der Nutzung kreativer Werke erzielen.
Diese Schieflage wird unter dem Stichwort Value Gap bzw. Transfer of Value diskutiert. In der Richtlinie werden erstmals konkrete Lösungsansätze vorgeschlagen, die im Kern darauf abzielen, dass Online-Plattformen wie YouTube und vergleichbare Dienste eine rechtliche Pflicht zur Vergütung der Urheberinnen und Urheber trifft.
Speziell zu den Value Gap-Vorschlägen des Richtlinienentwurfs (Erwägungsgründe 37-39, Artikel 13) liegt nun eine neues Rechtsgutachten von Prof. Dr. Matthias Leistner (LMU München) vor, das im Rahmen einer Fachdiskussion im EU-Parlament in Brüssel vorgestellt wurde. In seiner Untersuchung mit dem Titel „Is the CJEU outperforming the Commission?” kommt Leistner zu dem Ergebnis, dass die Vorschläge der EU-Kommission zum Value Gap die jüngste Rechtsprechung des EuGH (Filmspeler, The Pirate Bay) in Teilen bereits vorausnehmen und die rudimentären Regelungen zur Providerhaftung (E-Commerce-Richtlinie) sinnvoll ergänzen.
Weitere Informationen
Value Gap und Transfer of Value