GEMA News / 01. Januar 2021

GEMA Aufnahmegebühr entfällt für junge Musikschaffende bis 30 Jahre

Newcomer liegen uns am Herzen!

Im Anschluss an die beiden erfolgreichen Aktionsjahre für junge Kreative hat die GEMA beschlossen, ab dem 01. Januar 2022 die einmalige Aufnahmegebühr von 107,10 € (inkl. USt, netto 90,00 €) für alle Urheberinnen und Urheber entfallen zu lassen, die im Jahr des Antrags auf Mitgliedschaft 30 Jahre alt werden oder jünger sind. 

Der rückwirkende Abschluss einer Mitgliedschaft zum 01.01. des laufenden Jahres erfolgt für alle Aufnahmeanträge, die bis zum 31. Oktober des aktuellen Kalenderjahres eingereicht werden. Für Anträge, die uns nach diesem Datum erreichen gilt, dass ein Abschluss entsprechend erst zum 01. Januar des Folgejahres stattfinden kann.

In beiden Fällen entrichten junge Musikschaffende jedoch lediglich den jährlichen Mitgliedsbeitrag von 50,00 €.

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