Die GEMA und die Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V. (BVMV) haben gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der drei kommunalen Spitzenverbände (Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag, Deutscher Städte- und Gemeindebund), der Bundesvereinigung City- und Stadtmarketing Deutschland (bcsd) sowie dem Deutschen Schaustellerbund einen neuen Weihnachtsmarkttarif vereinbart. Der neue Tarif reduziert die Vergütung für öffentliche Musiknutzungen auf Weihnachtsmärkten um 35 Prozent und tritt zur Saison 2025 in Kraft. Er gilt für eine Evaluationsphase von vier Jahren. Begleitend bietet die GEMA Veranstaltenden umfangreiche Informationen, Webinare und eine persönliche Beratung an.
Für Veranstalterinnen und Veranstalter von Weihnachtsmärkten gilt bereits in diesem Jahr ein neuer Tarif speziell für den Einsatz von Musik auf Weihnachtsmärkten. Dieser berücksichtigt den besonderen Charakter moderner Weihnachtsmärkte, die sich hinsichtlich Dauer und inhaltlicher Ausrichtung über die Jahre verändert haben. Die Märkte unterscheiden sich sehr stark in ihren Öffnungszeiten und bieten heute deutlich vielfältigere Programme an: Dies kann vom stimmungsvollen Bühnenprogramm über Hintergrundmusik in Buden und bei Schaustellern bis hin zu Chordarbietungen reichen. Um diesen Veränderungen Rechnung zu tragen, haben sich die GEMA und die BVMV auf eine Evaluierungsphase von vier Jahren geeinigt, in der eine um 35 Prozent reduzierte Vergütung gegenüber dem bisherigen Tarif gilt.
„Musik spielt auf Weihnachtsmärkten eine zentrale Rolle und ist essenziell für die Stimmung und damit auch den Erfolg eines Marktes. Allein im letzten Jahr haben die Betreiber von über 7.000 Weihnachtsmärkten deutschlandweit die Nutzung von Musik bei der GEMA angemeldet. All diese Märkte profitieren nun von dem neuen Weihnachtsmarkttarif, sei es der ehrenamtlich organisierte bis hin zu den großen Weihnachtsmärkten von Städten und Gemeinden“, sagt GEMA Vorstandsmitglied Georg Oeller und ergänzt: „Gleichzeitig wollen wir die Laufzeit dieser Vereinbarung nutzen, um die Besonderheiten der Nutzung von Musik auf Weihnachtsmärkten zu klären und so sicherstellen, dass unsere Mitglieder - die Musikschaffenden - für ihre kreative Arbeit, wie das Komponieren von weihnachtlicher Musik, angemessen entlohnt werden.”
„Weihnachtsmärkte sind keine Veranstaltung wie jede andere. Sie sind ein traditionelles Kulturgut und im Winter ein zentraler Ort für gesellschaftliches Miteinander sowie lebendige Innenstädte. Weihnachtsmusik, oft von örtlichen ehrenamtlichen Musikgruppen oder Chören dargeboten, trägt zu diesem Miteinander in den Städten und Gemeinden bei. Um den Besonderheiten eines Weihnachtsmarktes Rechnung zu tragen, war es nur sachgerecht, für diese einen eigenständigen Tarif mit der GEMA zu vereinbaren, der für die Kommunen bezahlbar bleibt“, sagt Geschäftsführerin der BVMV Ingrid Hartges und ergänzt: „Wir begrüßen es sehr, dass wir mit der GEMA einen angemessenen Kompromiss eigens für Weihnachtsmärkte gefunden haben. Unser gemeinsames Ziel ist es, den Wert von Live-Musik auf Weihnachtsmärkten zu erhalten. Die Evaluationsphase in den kommenden vier Jahren bietet jetzt die Chance, eine dauerhaft tragfähige Regelung zu finden."
In die Entwicklung des neuen Weihnachtsmarkttarifes eingeflossen sind zahlreiche Gespräche mit den Veranstalterinnen und Veranstaltern aus den Kommunen. Die nächsten vier Jahre bis einschließlich der Saison 2028/2029, für die der neue Weihnachtsmarkttarif nun gilt, wollen GEMA und BVMV nutzen, um den Weihnachtsmarkttarif weiterzuentwickeln und dabei das Kulturgut Weihnachtsmarkt und Musik nachhaltig zu stärken. Besonderes Augenmerk liegt auf der Förderung von Livemusik, die maßgeblich zur Atmosphäre und Attraktivität der Märkte beiträgt.
Mehr zum Tarif & Co.: Umfangreiches Informationsangebot für Weihnachtsmärkte
Auf der Webseite www.gema.de/weihnachtsmaerkte finden Veranstaltende ein umfangreiches Informationspaket zum neuen Weihnachtsmarkttarif. Ebenso können sich über die Seite Veranstaltende für die Webinare im Oktober anmelden, in denen Sie Schritt für Schritt durch den Tarif geführt und ihre Fragen geklärt werden. Die Anmeldung der jeweiligen Veranstaltung im Online-Portal der GEMA ist ab Ende September möglich.
Über die GEMA
Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von rund 100.000 Mitgliedern (Komponistinnen und Komponisten, Textdichterinnen und Textdichter, Musikverlage) sowie von über zwei Millionen Rechteinhaberinnen und Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.
Über die BVMW
Die Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V. (BVMV) ist die größte Musiknutzervereinigung in Deutschland. Ihre Mitglieder sind große Verbände, wie zum Beispiel der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA), der Handelsverband Deutschland e.V. (HDE), die Bundesvereinigung kommunaler Spitzenverbände oder der Europäische Verband der Veranstaltungszentren e.V. (EVVC).
Die Bundesvereinigung nimmt die Interessen ihrer Mitgliedsverbände und deren Mitglieder, z.B. der Gastronomen, Einzelhändler, Fitnessstudios oder Hallenbetreiber als gewerbliche Nutzer von musikalischen Urheber- und Leistungsschutzrechten auf dem Gebiet des Urheberrechts wahr. Sie vertritt somit gut 200.000 musiknutzende Betriebe.
Pressekontakt GEMA
Kathrin Greven, Direktorin Kommunikation
Nadine Remus, Head of Corporate Communications
Telefon: +49 (0) 89 48003 421
E-Mail: kommunikation@gema.de
Pressekontakt BVMV
Stefanie Heckel, Pressesprecherin DEHOGA Bundesverband
Telefon: +49 (0) 30 72 62 52 32
E-Mail: heckel@dehoga.de