Die ersten Weihnachtsmärkte stehen schon in den Startlöchern. Zu den Vorbereitungen gehören neben dem Aufbau der Bühnen auch die Planung des Bühnenprogramms und die Organisation der Musikaufführungen. Für Veranstaltende steht dabei der im vergangenen Jahr neu eingeführte Weihnachtsmarkttarif der GEMA zur Verfügung. Das Tarifmodell ist gut angenommen worden: 8.000 Weihnachtsmärkte haben 2025 eine Lizenz erworben und damit mehr als im Vorjahr, als rund 7.000 Märkte eine Musiknutzung angemeldet hatten.
Den Weihnachtsmarkttarif haben die GEMA und die Bundesvereinigung für Musikveranstalter e.V. (BVMV) gemeinsam mit den drei kommunalen Spitzenverbänden (u. a. Deutscher Städtetag), der Bundesvereinigung City- und Stadtmarketing Deutschland und dem Deutschen Schaustellerbund vereinbart. Er berücksichtigt die besonderen Rahmenbedingungen von Weihnachtsmärkten und senkt die Vergütung für musikalische Bühnenprogramme um 35 Prozent. Für Weihnachtsmarktveranstaltende fallen neben den Kosten für Energie und Strom auch Ausgaben für Sicherheit, Personal, Infrastruktur sowie Reinigung und Entsorgung an. Nicht zuletzt ist auch die Musik einzukalkulieren, die an den Gesamtkosten jedoch nur einen geringen Anteil ausmacht.
Der Tarif gilt für Veranstaltungen, die zwischen dem 15. November und 10. Januar stattfinden, und läuft noch weitere drei Jahre bis einschließlich der Saison 2028/2029. Diese Zeit wollen die GEMA und die BVMV nutzen, um den Weihnachtsmarkttarif weiterzuentwickeln und damit die Weihnachtsmärkte mit besonderem Blick auf Livemusik zu fördern.
Der Weihnachtsmarkttarif schafft für Veranstaltende Planungssicherheit und stellt zugleich sicher, dass die Urheberinnen und Urheber für das Komponieren und Texten von Weihnachtsmusik vergütet werden. Auch in diesem Jahr bietet die GEMA umfangreiche Informationen und eine persönliche Beratung an.
„Weihnachtsmärkte sind sehr unterschiedlich – von kleinen, ehrenamtlich organisierten Märkten bis hin zur Großveranstaltung mit umfangreichem Bühnenprogramm. Der Weihnachtsmarkttarif trägt dieser Vielfalt Rechnung und bietet Veranstaltenden eine verlässliche und faire Grundlage für die Musiknutzung. Dass wir im ersten Jahr sogar mehr Weihnachtsmärkte als in der Vergangenheit lizenziert haben, zeigt, dass dieses Modell in der Praxis angekommen ist und der Tarif gut angenommen wird“, sagt Christian Seitz, Direktor Lizenzierung & Verteilung Aufführungsrechte bei der GEMA.
Umfangreiches Informationsangebot für Weihnachtsmärkte
Alle wichtigen Informationen zum Weihnachtsmarkttarif, zu den Tarifbedingungen und zur Anmeldung stellt die GEMA online unter www.gema.de/weihnachtsmaerkte bereit. Veranstaltende finden dort ein umfangreiches Service- und Informationsangebot. Darüber hinaus beraten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der GEMA persönlich zu allen Fragen rund um die Lizenzierung. Die Anmeldung der jeweiligen Veranstaltung ist ab Ende September über das Onlineportal der GEMA möglich.