
Musik auf Weihnachtsmärkten
Die GEMA und die Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V. (BVMV) haben gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Kommunen sowie des Deutschen Städtetags einen neuen Weihnachtsmarkttarif vereinbart. Der neue Tarif reduziert die Vergütung für öffentliche Musiknutzungen auf Weihnachtsmärkten um 35 Prozent und tritt zur Saison 2025 in Kraft.
Wie Sie Ihren Weihnachtsmarkt korrekt bei der GEMA anmelden, Webinartermine und weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite.
- Tarife & Preise
- Beratungsangebote
- Pressematerialien
Weihnachtsmarkt ist nicht gleich Weihnachtsmarkt
Weihnachtsmarkt-Tarif für Livemusik
- Bühnenprogramm mit Live-Musik
- Im Freien
- Ohne Eintritt
- 35% günstiger gegenüber dem bisherigen Tarif
Weihnachtsmarkt-Tarif für Tonträger
- Bühnenprogramm mit Tonträger
- Im Freien
- Ohne Eintritt
- 35% günstiger gegenüber dem bisherigen Tarif
Programm mit Musik von Tonträgern
- Im Freien
- Ohne Eintritt
- Hintergrundmusik (CD/Streaming)
- Bühnenprogramm ohne Live-Musik
Nur Hintergrundmusik (Lautsprecher)
- Hintergrundmusik (Streaming, MP3, CD etc.)
- Im Freien
- Ohne Eintritt
- Ohne musikalisches Bühnenprogramm
Sonderfälle
- In Innenräumen oder Zelten
- Mit Eintritt
- Hintergrundmusik aus dem Radio
- Weihnachtsveranstaltungen abseits von Märkten (z.B. Weihnachtsfeier)
Sonderfälle
- In Innnenräumen oder Zelten
- Mit Eintritt
- Hintergrundmusik aus dem Radio
- Weihnachtsveranstaltungen abseits von Märkten
Statement von GEMA Vorstandsmitglied Georg Oeller
„Musik spielt auf Weihnachtsmärkten eine zentrale Rolle und ist essenziell für die Stimmung und damit auch den Erfolg eines Marktes. Allein im letzten Jahr haben die Betreiber von über 7.000 Weihnachtsmärkten deutschlandweit die Nutzung von Musik bei der GEMA angemeldet. All diese Märkte profitieren nun von dem neuen Weihnachtsmarkt-Tarif, sei es der ehrenamtlich organisierte bis hin zu den großen, kommerziell ausgerichteten Weihnachtsmärkten von Städten und Gemeinden. Gleichzeitig wollen wir die Laufzeit dieser Vereinbarung nutzen, um die Besonderheiten der Nutzung von Musik auf Weihnachtsmärkten zu klären und so sicherstellen, dass unsere Mitglieder - die Musikschaffenden - für ihre kreative Arbeit, wie das Komponieren von weihnachtlicher Musik, angemessen entlohnt werden.”

Callback Option
Webinare für Veranstalterinnen und Veranstalter
Weihnachtsmarkt im GEMA Onlineportal anmelden
Veranstaltungsfläche online ausmessen
Pressebereich
Weihnachtsmärkte sind ohne Musik kaum vorstellbar. In einer GEMA Umfrage im Juni 2024 gaben 91 Prozent der rund 400 befragten Weihnachtsmarktbetreibenden an, Musik sei wichtig für die Atmosphäre auf Ihrem Markt.
2024 hat die GEMA bislang 35 Prozent mehr Weihnachtsmärkte lizenziert als im Vorjahr zu diesem Zeitpunkt. Das Beratungsangebot für Weihnachtsmarkt-Betreiber wurde sehr gut angenommen: 87 Prozent der Webinar-Teilnehmenden haben die Informationsveranstaltungen sehr gut bewertet und würden sie weiterempfehlen.
Häufige Fragen zur Lizenzierung von Weihnachtsmärkten
Wenn auf Weihnachtsmärkten Musik erklingt, egal ob live, vom Tonträger oder einem digitalen Medium, ist das eine öffentliche Wiedergabe urheberrechtlich geschützter Musikwerke. Das Urheberrecht legt fest, dass die Personen, die diese Musik komponiert und getextet haben, dafür eine angemessene Vergütung erhalten. Dieses Recht vertritt die GEMA für ihre über 100.000 Mitglieder (Komponistinnen, Textdichter, Musikverlage) in Deutschland und für mehr als zwei Millionen Rechteinhaber weltweit.
Für die Veranstalterinnen und Veranstalter hat das viele Vorteile, denn sie können mit einer Lizenz die Rechte an nahezu allen Musikwerken weltweit erwerben („Weltrepertoire“). Die GEMA kümmert sich um die Abwicklung, wie z. B. die Rechteklärung und Ausschüttung der Tantiemen.
2018 haben Weihnachtsmärkte, die in die Rubrik Volksfeste fallen, pro Besuch durchschnittlich rund 18 Euro Umsatz generiert (lt. Studie des Deutschen Schaustellerbundes e.V.) Demgegenüber stehen in vielen Fällen gerade einmal 2,5 Cent an GEMA Lizenzkosten, die je Besuch eines Weihnachtsmarktes für die Musik anfallen.
Die zu erwartenden Lizenzkosten für Ihre Veranstaltung können Sie einfach und schnell im GEMA Onlineportal berechnen. Wählen Sie im Preisrechner die Option „Weihnachtsmarkt“ und geben Sie die Informationen zu Ihrer Veranstaltung an. Anschließend erhalten Sie einen voraussichtlichen Preis und können die Veranstaltung direkt online anmelden. Bitte achten Sie darauf, die Fläche korrekt anzugeben: Grundlage für die Lizenz ist die komplette Veranstaltungsfläche (vom ersten Stand bis zum letzten Stand, von Hauswand zu Hauswand) – auch wenn nur ein Teil der Fläche beschallt wird.
Um herauszufinden, ob Ihr Weihnachtsmarkt Veranstaltungscharakter hat, können Sie sich folgende Fragen stellen:
- Gibt es Programmpunkte zu festen Uhrzeiten?
- Gibt es eine Bühne?
- Wird auf dem Weihnachtsmarkt Livemusik gespielt/gesungen? (Z. B. Band, Musikkapelle oder Chor)
- Findet ein Auftritt mit Musikbezug statt, z. B. gemeinsames Weihnachtsliedersingen oder Tanz/Schauspiel?
Wenn Sie eine dieser Fragen mit Ja beantworten, gilt für die betreffenden Veranstaltungstage der Tarif WM-T. Für alle anderen Tage berechnen sich die Kosten für Ihre Musiklizenz anhand des Tarifs M-U.
Ja. Immer dann, wenn Musik öffentlich genutzt wird, muss sie wie oben beschrieben lizenziert werden. Es gibt die Möglichkeit, Werke zu spielen, deren Rechte nicht von der GEMA wahrgenommen werden oder deren urheberrechtlicher Schutz abgelaufen ist. Dazu gehören einige traditionelle Weihnachtslieder, die im Original lizenzfrei sind, weil die Urheberinnen und Urheber mindestens 70 Jahre tot sind.
Wichtig: Auch lizenzfreie oder GEMA freie Musik muss bei uns angemeldet werden. Nur so können wir die gespielten Titel prüfen und sehen, ob GEMA freie Musik oder lizenzpflichtige Musik genutzt wurde. Wenn Sie nur lizenzfreie bzw. GEMA frei Musik spielen, fallen keine GEMA Lizenzkosten an.
Hier finden Sie eine Liste mit lizenzfreien traditionellen Weihnachtsliedern. Bitte beachten Sie, dass neuere Bearbeitungen dieser Werke (z. B. Chorsätze oder Tonaufnahmen) trotzdem urheberrechtlich geschützt und damit GEMA pflichtig sein können.
Die Tarife WM-T und M-U gelten nicht für Veranstaltungen mit Eintrittsgeld, Weihnachtskonzerte (abseits von Märkten) und Veranstaltungen in Räumen oder Zelten (z. B. Bierzelt). In diesen Fällen berechnet sich die Lizenzsumme anhand anderer Tarife. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten zum Tarif für Veranstaltungen (U-V), zum Konzert-Tarif (U-K) und in unserer Tarifübersicht.
Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Jahr 2011 festgelegt. Das Argument: Die Besucherinnen und Besucher bewegen sich über die gesamte Veranstaltungsfläche. Es stehen also nicht immer die gleichen Personen dort, wo Musik gespielt wird, beispielsweise vor der Bühne. Daher hören mehr Menschen die Musik, als auf die beschallte Fläche passen.
Im Urteil (I ZR 175/10) vom 27. Oktober 2011, mit dem der BGH die Berechnungsgrundlage für den Tarif definiert, heißt es wörtlich:
„Die Höhe der Vergütung [ist] auch bei Freiluftveranstaltungen nach der Größe der Veranstaltungsfläche – gerechnet vom ersten bis zum letzten Stand und von Häuserwand zu Häuserwand – zu bestimmen.” Dies sei „nicht als willkürlich und unangemessen anzusehen.“ (Rn. 28)
Weiter heißt es: „Die Musik auf den Bühnen bei solchen Festen [prägt] die gesamte Veranstaltung. Die Musikdarbietungen richten sich an alle Besucher auf der gesamten Veranstaltungsfläche. Da das Publikum vor den Musikbühnen ständig wechselt, hören im Laufe der Zeit in der Summe mehr Zuhörer die Musik, als vor der Bühne Platz fänden.” (Rn. 30)
Der neue saisonale Tarif gilt für kleine, mittlere und große Weihnachtsmärkte zunächst für vier Jahre und sieht ausgehend von der Fläche als Berechnungsgrundlage einen Preisrabatt von 35 Prozent vor.
Musik spielt auf Weihnachtsmärkten eine wichtige Rolle und ist entscheiden für die gute Stimmung auf einem Markt. Diese vier Jahre werden die GEMA und die BVMV für die Evaluation der sich verändernden Musiknutzung und Ausgestaltung von Weihnachtsmärkten nutzen, um den Weihnachtsmarkttarif und ein faires Vergütungsmodell nachhaltig weiterzuentwickeln. Dabei soll sichergestellt werden, dass die Mitglieder der GEMA, die unter anderem Weihnachtsmusik komponieren, angemessen entlohnt werden und die gesellschaftliche Relevanz und kulturelle einzigartige Veranstaltungsform gefördert wird.
Ab Ende September können Veranstaltende ihre Weihnachtsmärkte mit Musiknutzung im Onlineportal der GEMA anmelden.
Nein, der Tarif ist pro Weihnachtsmarktsaison nur vom 15.11.-10.01. gültig.
GEMA Gebühren für einen Weihnachtsmarkt im Verhältnis zur Gesamtbesucherzahl
Die GEMA Lizenzkosten am Beispiel des Dresdener Striezelmarktes 2022:
- Veranstaltungsfläche: ca. 10.000 m²
- Besucherzahl gesamt an 32 Öffnungstagen: ca. 2 Millionen (laut Medienberichten)
- Lizenzkosten GEMA: 1.584 € (netto) pro Tag, also insgesamt 50.688 €
Die GEMA Lizenzkosten betragen umgerechnet etwa 2,5 Cent pro Besuch.
Demgegenüber stehen durchschnittlich 18 Euro Umsatz pro Besucherin oder Besucher (Quelle: Deutscher Schaustellerbund, 2018).
Die zu erwartenden Lizenzkosten für Ihre Veranstaltung können Sie einfach und schnell in unserem Onlineportal berechnen. Über untenstehenden Link gelangen Sie zum Preisrechner. Wählen Sie dort die auf Sie zutreffende Option (z. B. „Fest“ oder „Märkte im Freien“) und geben Sie die Informationen zu Ihrer Veranstaltung an. Anschließend erhalten Sie einen voraussichtlichen Preis und können die Veranstaltung direkt online anmelden.