Großes und Kleines Recht im Theater
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Bei Sprechtheater-Produktionen und Kompositionsaufträge werden die urheberrechtlichen Rahmenbedingungen nach dem sogenannten „Großen Recht“ und „Kleinen Recht“ definiert. Doch was steckt eigentlich hinter diesen Begriffen? Und welche Rolle spielt die GEMA hierbei?
Im Theaterbereich wird zwischen dem „Großen“ und dem „Kleinen Recht“ unterschieden. Diese Abgrenzung ist wichtig, um zu verstehen, welche Rechte von der GEMA wahrgenommen werden und welche nicht. Die Begriffe „Großes“ und „Kleines Recht“ beziehen sich dabei nicht auf das Urheberrechtsgesetz, sondern haben sich im Laufe der Zeit in der Praxis „eingebürgert“.
Das Große Recht kommt in der Regel bei bühnenmäßigen Aufführungen von dramatisch-musikalischen Werken zur Anwendung, bei denen die Musik unlösbar mit der Handlung verknüpft ist. Dazu zählen beispielsweise Opern, Operetten, Musicals oder Handlungsballette. Die Lizenzierung dieser Werke erfolgt nicht durch die GEMA, stattdessen müssen die Aufführungsrechte direkt beim Urheber oder beim Verlag eingeholt werden. Theater, die solche Werke aufführen möchten, müssen sich also direkt an die Rechteinhaber wenden, um die nötigen Genehmigungen zu erhalten.
Die musikalische Untermalung von Theaterstücken, bei denen die Musik nicht integraler Bestandteil der Handlung ist, fällt unter das Kleine Recht. In diesen Fällen wird die Musik nur zur Unterstützung oder Bereicherung von szenischen Darstellungen verwendet und ist nicht untrennbar mit der Handlung des Stücks verbunden. Beispiele hierfür sind Hintergrundmusik, die während einer Szene gespielt wird, oder musikalische Einlagen und Lieder, die speziell für eine Produktion geschrieben wurden, die jedoch die Handlung nicht vorantreiben. Derartige Nutzungen von Musikwerken im Theater fallen in die Zuständigkeit der GEMA. Bühnen, die Musik als Untermalung verwenden möchten, können die notwendigen Lizenzen direkt bei der GEMA erwerben. Dies bietet den Vorteil, dass die Theater auf ein umfangreiches Repertoire an Musikwerken zugreifen können, ohne sich individuell um die Rechteklärung mit den Urhebern kümmern zu müssen.
In der öffentlichen Diskussion über die GEMA Tarife hört man immer wieder Aussagen wie „zu teuer“ oder „unfair“. Für die Kreativen, die hinter der Musik stehen, bilden diese Tantiemen jedoch einen wichtigen Teil ihres Einkommens. Insofern sind Lizenzierungskosten nicht nur fair und gerechtfertigt, sondern auch wichtig, um dauerhaft auf unseren Bühnen einen unschätzbaren Wert zu bieten: musikalische Vielfalt.