MIDEM 2013: GEMA-Panel zur Zukunft der Verwertungsgesellschaften in Europa

Für die Musikbranche steht das Jahr 2013 im Zeichen wichtiger Entscheidungen auf europäischer Ebene. Im Rahmen der weltgrößten Musikmesse MIDEM in Cannes bringt die GEMA Politiker und Musikschaffende zusammen und setzt mit einer Podiumsdiskussion eigene Akzente.
EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier war persönlich zur MIDEM gekommen, um vor einem interessierten Fachpublikum für seinen Richtlinienvorschlag über die kollektive Wahrnehmung von Urheberrechten zu werben. Ziel des künftigen EU-Rechtsrahmens ist es, europaweit einheitliche Rahmenbedingungen für Verwertungsgesellschaften zu schaffen und die grenzüberschreitende Lizenzierung von Urheberrechten im Online-Bereich zu erleichtern. Die Initiative der EU-Kommission stand auch im Mittelpunkt einer Podiumsdiskussion, zu der die GEMA am 28. Januar im Rahmen der MIDEM eingeladen hatte. Nach einer Einführung durch den Vorstandsvorsitzenden der GEMA, Dr. Harald Heker, diskutierten Ansgar Heveling MdB, Alexandra Thein MdEP, Andy Baum (österreichischer Sänger und Songwriter), Dr. habil. Christian Baierle (Roba Music Publishing), Prof. Dr. Enjott Schneider (Aufsichtsratsvorsitzender der GEMA) sowie Moderator Manfred Gillig-Degrave (Chefredakteur MusikWoche) unter dem Titel “The future of Collective Rights Management – how to ensure fair competition to the benefits of European authors” über die Herausforderungen und Chancen der europäischen Initiative. Die Teilnehmer der Diskussion waren sich einig, dass ein europäischer Rechtsrahmen für Verwertungsgesellschaften dringend erforderlich sei. In der Diskussion wurde jedoch ebenso deutlich, dass die vorgeschlagenen EU-Regelungen hinter den hohen Regulierungsstandards zurückbleiben, wie sie bereits heute in Mitgliedstaaten wie Deutschland oder Österreich gelten. Ansgar Heveling MdB unterstrich vor diesem Hintergrund die Notwendigkeit gleicher Spielregeln für Verwertungsgesellschaften, um einen fairen Wettbewerb in Europa zu ermöglichen. Andy Baum hob insbesondere hervor, dass der zukünftige Wettbewerb nicht auf dem Rücken der Urheber ausgetragen werde dürfe. Prof. Dr. Enjott Schneider wies zudem auf die bestehende Rechtsunsicherheit im Bereich der grenzüberschreitenden Lizenzierung im Online-Bereich hin. Um innovative Formen der Kooperation zwischen Verwertungsgesellschaften auf eine rechtssichere Grundlage zu stellen, müsse in der Richtlinie zumindest im Grundsatz klargestellt werden, dass eine Zusammenarbeit von Verwertungsgesellschaften bei der Zusammenführung und gemeinsamen Wahrnehmung von Rechten wünschenswert und rechtlich legitim sei. Die Europaabgeordnete Alexandra Thein sah angesichts der erheblichen Unterschiede in den nationalen Wahrnehmungsrechtsordnungen eine wesentliche Herausforderung darin, die unterschiedlichen Positionen im Europäischen Parlament auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen. Ohne weitreichende Kompromisse von allen Seiten sei eine Verabschiedung der Richtlinie in der aktuellen Legislaturperiode kaum möglich. Der Richtlinienvorschlag der EU-Kommission wird derzeit im Europäischen Parlament beraten. Im federführenden Rechtsausschuss wird Berichterstatterin Marielle Gallo MdEP voraussichtlich im Frühjahr 2013 ihren Berichtsentwurf vorlegen. Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 65.000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie von über zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik. Seit
2007 ist die GEMA mit einer eigenen politischen Repräsentanz in Brüssel vertreten. Pressekontakt:
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