Musikautorengesellschaften vs. YouTube: Gericht verkündet Entscheidung am 27.08.2010
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Gemeinsam mit acht weiteren Musikautorengesellschaften hat die GEMA vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen die Google-Tochter YouTube beantragt. Heute, am 29. Juli 2010, fand die mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Hamburg unter dem Vorsitz von Richter Heiner Steeneck statt.
Was zum jetzigen Zeitpunkt feststeht ist die Tatsache, dass das Gericht die Auseinandersetzung insgesamt nicht als zu komplex für die Erörterung in einem einstweiligen Verfügungsverfahren erachtet hat. Die endgültige Entscheidung wird das Gericht am Freitag, den 27. August 2010 verkünden.
Hintergrundinformation:
Seit April 2009 verhandelte die GEMA mit YouTube erfolglos über einen neuen Lizenzvertrag für Musiknutzungen in Deutschland. Nach Abbruch dieser Vertragsverhandlungen im Mai 2010 hat sich die GEMA gemeinsam mit acht internationalen Musikautorengesellschaften zu einer Allianz zusammengeschlossen. Zu den Mitgliedern des internationalen Verbunds gehören u. a. die US-amerikanischen Autorengesellschaften ASCAP, BMI und SESAC sowie die französische SACEM. Gemeinsam repräsentiert dieser internationale Verbund etwa 60 Prozent des Weltrepertoires der Musik.
Die Verbundpartner haben im Mai 2010 in einer gemeinsamen Aktion YouTube aufgefordert, rund 600 der von dem Videoportal seit dem 1. April 2009 illegal genutzten Werke auf der deutschen YouTube-Seite zu löschen bzw. den Abruf von Deutschland aus zu sperren. Da YouTube dieser Aufforderung bislang nicht nachgekommen ist, haben die Verbundpartner eine Einstweilige Verfügung beim Landgericht Hamburg beantragt.
Die neun Mitglieder der internationalen Initiative sind:
• AKM, Österreich www.akm.at
• ASCAP, USA www.ascap.com
• BMI, USA www.bmi.com
• GEMA, Deutschland www.gema.de (Initiatorin der Aktion)
• SABAM, Belgien www.sabam.be
• SACEM, Frankreich www.sacem.fr
• SESAC, USA www.sesac.com
• SIAE, Italien www.siae.it
• SUISA, Schweiz www.suisa.ch
Hintergrundinformation:
Seit April 2009 verhandelte die GEMA mit YouTube erfolglos über einen neuen Lizenzvertrag für Musiknutzungen in Deutschland. Nach Abbruch dieser Vertragsverhandlungen im Mai 2010 hat sich die GEMA gemeinsam mit acht internationalen Musikautorengesellschaften zu einer Allianz zusammengeschlossen. Zu den Mitgliedern des internationalen Verbunds gehören u. a. die US-amerikanischen Autorengesellschaften ASCAP, BMI und SESAC sowie die französische SACEM. Gemeinsam repräsentiert dieser internationale Verbund etwa 60 Prozent des Weltrepertoires der Musik.
Die Verbundpartner haben im Mai 2010 in einer gemeinsamen Aktion YouTube aufgefordert, rund 600 der von dem Videoportal seit dem 1. April 2009 illegal genutzten Werke auf der deutschen YouTube-Seite zu löschen bzw. den Abruf von Deutschland aus zu sperren. Da YouTube dieser Aufforderung bislang nicht nachgekommen ist, haben die Verbundpartner eine Einstweilige Verfügung beim Landgericht Hamburg beantragt.
Die neun Mitglieder der internationalen Initiative sind:
• AKM, Österreich www.akm.at
• ASCAP, USA www.ascap.com
• BMI, USA www.bmi.com
• GEMA, Deutschland www.gema.de (Initiatorin der Aktion)
• SABAM, Belgien www.sabam.be
• SACEM, Frankreich www.sacem.fr
• SESAC, USA www.sesac.com
• SIAE, Italien www.siae.it
• SUISA, Schweiz www.suisa.ch